Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2018: Recht auf Haus­be­set­zung? / "Ja heißt ja" in Schweden / Trump darf Twitter nicht blo­cken

24.05.2018

Sind Hausbesetzungen immer Rechtsbruch? Darüber diskutieren nicht nur die Grünen. Außerdem in der Presseschau: Schweden bekommt ein neues Sexualstrafrecht und ein US-Gericht verbietet Donald Trump, unliebsame Twitter-Follower zu blocken.

Thema des Tages

Hausbesetzungen: Die jüngsten Hausbesetzungen in Berlin haben bei den Grünen eine Diskussion über deren rechtliche Einstufung ausgelöst. Nachdem der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck Hausbesetzungen als "Rechtsbruch" bezeichnete, warf ihm Ex-MdB und Rechtsanwalt Christian Ströbele mangelnde Rechtskenntnis vor. Häuser zu Demonstrationszwecken zu besetzen, sei "legitim". Die Grünen-MdB Canan Bayram, auch Rechtsanwältin, sagte: "Spekulativer Leerstand von Wohnungen ist Rechtsbruch. Hingegen wird Hausfriedensbruch nach Besetzungen nur auf Antrag strafverfolgt." Die Diskussion wird von spiegel.de abgebildet.

Auch in der Zeit wird kontrovers diskutiert: Mohamed Amjahid begrüßt Hausbesetzungen als "letztes und friedliches Mittel der gesellschaftlichen Notwehr". So könnten Behörden dazu gebracht werden, bestehende Regeln gegen spekulativen Leerstand anzuwenden. Heinrich Wefing widerspricht: "Ziviler Ungehorsam hat stets etwas Überschießendes. Etwas Anmaßendes. Wer zu diesem Mittel greift, verabschiedet sich von der Politik. Der muss sich um Mehrheiten nicht mehr kümmern." In Berlin bestehe noch kein Grund für solche Ultima-Ratio-Methoden.

Rechtspolitik

Sanktionen gegen Unternehmen: deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) stellt die Pläne der Koalition für verschärfte Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen vor. Die Koalition folge dabei dem Kölner Entwurf des Rechtsprofessors Michael Kubiciel. Entsprechend sollen vor allem solche Unternehmen sanktioniert werden, die nicht mit den Ermittlern zusammenarbeiten. Gleichzeitig sollen erheblich höhere Sanktionen drohen, bei sehr großen Unternehmen bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Es gehe dabei um Sanktionen eigener Art, jenseits von Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Atomausstieg: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Atomausstieg von 2016 umsetzen soll. Danach wird von den zu entschädigenden Atomkonzernen RWE und Vattenfall ein "ernsthaftes Bemühen" erwartet, die überzähligen Strommengen an die verbliebenen AKW-Betreiber zu veräußern. Nur unter dieser Bedingung sind im Falle des Scheiterns Entschädigungen möglich, worüber erst 2023 entschieden werden soll. Vattenfall kritisiert, dass hier eine "als verfassungswidrig erkannte Lage perpetuiert und nochmals verschärft" werde, berichtet die SZ (Michael Bauchmüller/Wolfgang Janisch).

Polizeigesetze: Nicht nur in Bayern wird das Polizeigesetz verschärft. Die SZ gibt einen Überblick, welche weiteren Bundesländer Änderungen planen und wie umstritten diese sind. Geschildert wird die Situation in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

DSGVO: Am heutigen Donnerstag endet die Übergangsfrist für die Datenschutz-Grundverordnung. Aus diesem Anlass beantworten nun auch FAZ (Hendrik Wieduwilt) und SZ (Caspar van Au/Marvin Stratmann) einschlägige Fragen. Der SWR-Radioreport Recht (Bernd Wolf/Katharina Fortenbacher-Jahn) schildert die Schwierigkeiten aus Sicht von Betroffenen. Die Welt (Karsten Seibel) warnt vor übertriebener Angst vor Abmahnanwälten. Diese könnten nicht im eigenen Namen abnahmen, sondern bräuchten immer einen konfliktbereiten Wettbewerber.

Justiz

BVerfG zu befristeten Beamtenstellen: Der Kanzler einer Hochschule darf nicht in ein befristetes Beamtenverhältnis berufen werden. Das entschied laut lto.de das Bundesverfassungsgericht in einem Fall der Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Der Eingriff in das Lebenszeitprinzip gefährde die Unabhängigkeit des Beamten.

OLG Köln zu Werbung: Ein Möbelmarkt darf nicht damit werben, er gewähre 30 Prozent Rabatt auf "fast alles", wenn in einer Anmerkung zu der Werbung die Produkte von 40 Herstellern von dem Rabatt ausgenommen sind. Dies entschied laut lto.de das Oberlandesgericht Köln Ende April. Eine dreiste Lüge als Blickfang der Werbung könne nicht durch einen erläuternden Zusatz kompensiert werden.

VG Düsseldorf zu Alkoholverbot: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf beanstandete eine ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Duisburg. Danach war es in weiten Teilen der Duisburger Innenstadt verboten, alkoholische Getränke außerhalb von Gaststätten zu konsumieren. Das Verwaltungsgericht hielt das für unverhältnismäßig. lto.de (Tanja Podolski) berichtet.

LG München I zu sexueller Nötigung an Hochschule: Nun berichtet auch die Welt (Gisela Friedrichsen) ausführlich über die Verurteilung von Siegfried Mauser, ehemaliger Rektor der Münchener Musikhochschule, wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Pianist Mauser bezeichnete die Vorgänge, die im Zusammenhang mit seinem Amt standen, als einvernehmlich. Es stand Aussage gegen Aussage.

StA Frankfurt/M.  DFB-Steuerhinterziehung: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat zwei frühere Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger, sowie die ehemaligen Generalsekretäre von DFB und Internationalem Fußball-Verband (Fifa), Horst R. Schmidt und Urs Linsi, wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt, berichtet die FAZ (Michael Ashelm). Der DFB habe 2005 mit der Zahlung von 6,7 Mio Euro an die Fifa ein Privatdarlehen, das an Franz Beckenbauer gegangen war, ausgeglichen und später unrechtmäßig als Betriebsausgabe geltend gemacht.

StA Stuttgart zu Porsche-Manipulationen: Die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott) gibt einen Überblick über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen drei Porsche-Manager, unter anderem Entwicklungsvorstand Michael Steiner. Die Porsche AG habe bei der Lieferung von Audi-Motoren billigend in Kauf genommen, dass diese mit Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung versehen waren. Porsche habe auf Versicherungen, dass die Abgasreinigung nicht manipuliert sei, nicht vertrauen können.

Verspätungen im Flugverkehr: Die FAZ stellt anhand von Gerichtsurteilen technische Störungen dar, die so außergewöhnlich sind, dass sie Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreien. Andere technische Störungen gehörten dagegen zum normalen Flugbetrieb.

Asyl für wehrpflichtige Syrer: lto.de (Tanja Podolski) gibt einen Überblick über die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Flüchtlingsanerkennung von wehrpflichtigen Syrern. Acht Oberverwaltungsgerichte verweigerten diese und gewährten nur subsidiären Schutz. Von fünf OVG, vor allem in Süddeutschland, werde der volle Status gewährt. Es geht jeweils um die Frage, ob wehrpflichtigen Syrern bei einer Rückkehr nach Syrien wegen ihrer Flucht politische Verfolgung droht.

Recht in der Welt

Schweden  Sexualstrafrecht: Der schwedische Reichstag hat jetzt eine lange diskutierte Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt es bereits als Vergewaltigung, wenn jemand Sex mit einer Person hat, die nicht ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. Die FAZ (Stefan Lövfen) stellt die Reform dar.

USA  Anwälte: "Bei fast allen aufregenden Geschichten aus den USA geht es derzeit immer auch um die Anwälte", schreibt die SZ (Jürgen Schmieder) und nennt zahlreiche Beispiele, u.a. die Auseinandersetzung der Porno-Darstellerin Stormy Daniels mit US-Präsident Donald Trump bzw. zwischen ihren Anwälten.

USA  Twitter: US-Präsident Donald Trump darf niemanden daran hindern, seinem Twitter-Accout zu folgen. Das hat laut zeit.de die Richterin eines New Yorker Bundesgerichts entschieden. Follower zu blockieren, verletze hier die Meinungsfreiheit.

USA  Schultoiletten: Ein transsexueller Schüler hat das Recht auf freie Toilettenwahl, Das entschied nun laut zeit.de eine US-Bundesrichterin in Virginia. Ein heute 19-jähriger Student hatte seine ehemalige Schule verklagt, weil sie ihm untersagt hatte, die Jungen-Toilette zu benutzen, da ihn seine Geburtsurkunde als Mädchen auswies.

EGMR  Georgien/Russland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelte über eine Klage Georgiens gegen Russland. Es geht um die Frage, ob Menschenrechtsverletzungen während des Südossetien-Kriegs 2008 Russland zuzurechnen sind. Russland spricht von Taten südossetischer Krimineller. Georgien argumentiert, dass Russland die volle Kontrolle über die Region gehabt habe. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Völkerrecht und Globalisierung: Rechtsprofessor Georg Nolte befasst sich in der FAZ ausführlich mit der Frage, ob sich grundlegende Prinzipien sozialer Gerechtigkeit vom Nationalstaat auf die globale Ebene, insbesondere ins Völkerrecht, übertragen lassen. Nolte betont dabei die Kontextbedingheit des Rechts. Gerechtigkeit sei eine Aufgabe. Er behandelt dabei Diskurse über Armut, Sicherheit und Klimaschutz.

Sonstiges

Grundgesetz und Leitkultur: Zum Tag des Grundgesetzes geht Rechtsprofessor Michael Kubiciel im FAZ-Einspruch der Frage nach, ob das Grundgesetz die Leitkultur Deutschlands bilde. Er verneint dies. Dem Grundrechtsteil der Verfassung lasse sich keine abschließende und vor allem keine feststehende Hierarchie der Werte ablesen. Alle Grundrechte seien, offen oder verdeckt, abwägbar.

Doppelte Staatsbürgerschaft: Die FAZ (Michael Martens) stellt Fälle der doppelten Staatsbürgerschaft von Deutsch-Türken dar, die gar nichts davon wussten. Die Türkei hatte sie ohne ihr Wissen weiter als türkische Staatsbürger geführt.

Das Letzte zum Schluss

Sohn muss ausziehen: Auf Klage seiner Eltern hat ein US-Gericht den 30-jährigen Michael Rotondo verpflichtet, aus der elterlichen Wohnung auszuziehen, berichtet u.a. die SZ (Eva Casper). Der Sohn will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2018: Recht auf Hausbesetzung? / "Ja heißt ja" in Schweden / Trump darf Twitter nicht blocken . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28769/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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