Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2018: Rund­funk­bei­trag vor BVerfG / Bushido vor­sch­nell indi­ziert / Dieter Grimm zur Kreuz-Pflicht

17.05.2018

Das BVerfG verhandelt über die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Außerdem in der Presseschau: Indizierung eines Bushido-Albums rechtswidrig und Dieter Grimm im Interview zur Kreuz-Pflicht.

Thema des Tages

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Am ersten von zwei Verhandlungstagen hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungskonformität des 2013 eingeführten Rundfunkbeitrags verhandelt. Fraglich ist dabei einerseits, ob die Länder eine Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung eines solchen Beitrags haben oder ob es sich dabei um eine verkappte Steuer handelt, für die die Gesetzgebungskompetenz beim Bund läge. Gegenleistung für den Beitrag wäre die Möglichkeit der Programmnutzung durch die Beitragszahler, anders als bei Gebühren ist eine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung bei Beiträgen nicht erforderlich. Als problematischer haben sich im Laufe der Verhandlung die gleichheitsrechtlichen Aspekte der Regelung erwiesen: Aufgrund der pauschalen Erhebung nach Haushalten werden Alleinlebende und Personen mit mehreren Wohnsitzen stärker belastet. Zudem sind Privatfahrzeuge freigestellt, während etwa Autovermietungen für ihre Fahrzeuge Beiträge entrichten müssen. Es berichten FAZ (Marcus Jung/Constantin van Lijnden), SZ (Wolfgang Janisch)taz (Christian Rath) und lto.de (Maximilian Amos).

Nach Auffassung von Claudia Tieschky (SZ) stellt die Verhandlung vor dem BVerfG eine notwendige Gelegenheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar, auf das breite Akzeptanzproblem in der Bevölkerung zu reagieren.

Die Motive der vier Beschwerdeführer, über deren Verfassungsbeschwerden verhandelt wird, nimmt die SZ (Kathrin Hollmer) zum Anlass, sich näher mit der zivilgesellschaftlichen Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinanderzusetzen. Die Motive des hinter dem klagenden Sixt Konzerns stehenden Erich Sixt werden von der FAZ (Rüdiger Köhn) näher beleuchtet.

Rechtspolitik

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Nachdem am Dienstag im bayerischen Landtag das neue Polizeiaufgabengesetz beschlossen wurde, fassen lto.de (Marcus Sehl) und netzpolitik.org (Marie Bröckling) die zentralen Bedenken gegen das Gesetz noch einmal zusammen.

Heribert Prantl (SZ) schließt sich erneut der Kritik an dem Gesetz an und hofft, dass es durch den bayerischen Verfassungsgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgehoben wird. In seinem Videokommentar erläutert Heribert Prantl (SZ) jedoch, inwiefern sich die Rechtsprechung des BVerfG mit seinem Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz 2016 geändert hat. Er bezeichnet das Urteil insofern als Dammbruch, als es bei der Terrorismusbekämpfung vom Erfordernis einer konkreten Gefahr abweicht und eine drohende Gefahr als Eingriffsvoraussetzung ausreichen lässt. Reinhard Müller (FAZ) mahnt einen bürgerrechtssensiblen Umgang mit dem Gesetz an, während Torsten Krauel (Welt) bürgerliche Freiheiten nicht als gefährdet ansieht und die Kritik für hysterisch hält.

Im Interview mit der FAZ (Timo Frasch) erläutert der bayerische Innenminister Joachim Herrmann seinen Blick auf die Kritik am Polizeigesetz. Im Gespräch mit zeit.de (Imre Balzer) bewertet Rechtsprofessor Josef Franz Lindner die Gesetzesänderungen.

DSGVO: Im Interview mit zeit.de (Lisa Hegemann) erläutert die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Vêra Jourová, was sich durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai ändert. Dabei stehen insbesondere die  Veränderungen für kleinere Unternehmen und Blogger im Vordergrund.

Familiennachzug: Nach Informationen der FAZ (Kim Björn Becker) kritisiert der Normenkontrollrat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs im Asylgesetz, weil er erhebliche Unsicherheiten berge. Insbesondere würden keine hinreichenden Schätzungen zum zu erwartenden Verwaltungsaufwand gemacht.

Grüne Rechtspolitik: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) spricht die rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Katja Keul über die aktuellen Gesetzesvorhaben im Bundestag. Sie kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Musterfeststellungsklage als zeitlich unrealistisch und zu kompliziert für die Verbraucher. Zudem übt sie Kritik an den Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Dobrindt zur Vollziehung von Abschiebungen und spricht sich für eine Reform der Opferentschädigung aus.

Justiz

OVG Münster zu Indizierung eines Bushido-Albums: Nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster war die Einstufung des Bushido Albums "Sonny Black" durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien rechtswidrig. Die Belange der Kunstfreiheit seien bei der Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen nicht ausreichend ermittelt worden. Insbesondere sei keine Anhörung der anderen an der Erstellung des Albums beteiligten Texter und Komponisten erfolgt, so lto.de und spiegel.de.

OLG München – NSU: Am zweiten Tag ihres Plädoyers haben die Verteidiger von Ralf Wohlleben die Glaubhaftigkeit der Aussage des Hauptbelastungszeugen Carsten S. in Frage gestellt. Die Verteidiger sehen es zudem nicht als erwiesen an, dass es sich bei der von Ralf Wohlleben beschafften Pistole überhaupt um die Waffe handelte, mit der der NSU seine Taten beging. Es berichten SZ (Wiebke Ramm) und spiegel.de (Julia Jüttner).

OVG Münster zu Schulweg-Fahrtkosten: Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte über die Klage der Eltern einer Grundschülerin auf Übernahme der Fahrtkosten für den 1,75 km langen Schulweg ihrer Tochter. Laut § 5 NRW-Schülerfahrtkostenverordnung müssen die Fahrtkosten bei einem Schulweg von weniger als 2 km nur ausnahmsweise übernommen werden, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Das OVG lehnte die besondere Gefährlichkeit hier ab und verneinte die Relevanz von Alter und Geschlecht bei der Bewertung derselben, worüber lto.de berichtet.

EuG zu deutscher Filmförderung: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage des Streamingdienstes Netflix als unzulässig abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen einen Beschluss der Europäischen Kommission, durch den diese die Ausweitung der Abgabepflicht im Deutschen Filmförderungsgesetz auf nicht in Deutschland ansässige Unternehmen genehmigte. Die Klägerin würde erst durch die nationale Umsetzung beschwert. Das Gericht verwies Netflix also auf den nationalen Rechtsweg. Auf lto.de berichtet der Anwalt Ulrich Soltész.

WTO zu Beihilfen für Airbus: Das oberste Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) urteilte zugunsten der USA, dass die EU nach wie vor unrechtmäßige Beihilfen an Airbus tätigt. Dies gibt den USA das Recht zu Vergeltungsmaßnahmen durch die Erhebung von Strafzöllen auf EU-Produkte, melden taz (Andreas Zumach), Welt (Gerhard Hegmann) und FR (Frank-Thomas Wenzel).

Recht in der Welt

Belgien – keine Auslieferung katalanischer Politiker: Die Staatsanwaltschaft Brüssel lehnt die Auslieferung dreier katalanischer Ex-Minister nach Spanien ab. Der europäische Haftbefehl nehme nicht auf einen nationalen Haftbefehl Bezug, ein solcher sei auch nach Aufforderung von der spanischen Justiz nicht vorgelegt worden, so die taz (Reiner Wandler).

USA – russische Wahlmanipulation: Das einjährige Bestehen der Untersuchung von Sonderermittler Mueller zur möglichen Einflussnahme Russlands auf den US-Wahlkampf nimmt die SZ (Hubert Wetzel) zum Anlass, Bilanz zu ziehen. Ein kollusives Zusammenwirken zwischen Russland und Trump könne auch nach einem Jahr noch nicht nachgewiesen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Nachweis durch Sonderermittler Mueller noch erbracht werde, wird als gering eingeschätzt. Neben den fehlenden juristischen Erfolgsaussichten werden zudem negative Folgen für das politische Klima befürchtet.

Burundi – Verfassungsänderung: Das Parlament in Burundi soll heute eine Verfassungsänderung beschließen, die es dem Präsidenten Pierre Nkurunziza ermöglicht, bis zum Jahr 2034 weiter zu regieren. Unter seiner Regierung kommt es immer wieder zu Übergriffen auf die Zivilbevölkerung, wegen denen der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen hat, meldet die FAZ (Thilo Thielke).

Jemen – Seeblockade: Auf juwiss.de setzt der Rechtswissenschaftler Oliver Daum (in englischer Sprache) den gestrigen Beitrag zur Bewertung der Seeblockade des Jemen durch Saudi Arabien fort. Im zweiten Teil analysiert er, inwiefern die Blockade in der Art und Weise ihrer Durchführung gegen geltendes Völkervertragsrecht verstößt.

Sonstiges

Gabriel im Siemens-Alstom-Verwaltungsrat: Der ehemalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel kündigte an, er werde nach dem Ende seiner vermutlich einjährigen Karenzzeit einen Posten im Verwaltungsrat des Zugherstellers Siemens-Alstom bekleiden. Kritisiert wird dieser Schritt unter anderem deshalb, weil Gabriel an der Fusion des deutsch-französischen Konzerns in seiner Zeit als Bundeswirtschaftsminister prägend beteiligt war, berichten SZ (Michael Bauchmüller/Caspar Busse/Leo Klimm) und deutschlandfunk.de (Paul Vorreiter).

Die rechtlichen Hintergründe der Karenzzeitregelung schildert die taz (Ulrich Schulte). Im Interview mit der taz (Miriam Schröder) begründet Timo Lange von der NGO lobbycontrol deren Forderung nach einer verbindlichen gesetzlichen Karenzzeit von drei Jahren.

Christian Schubert (FAZ) kommentiert Gabriels Vorgehen und schätzt dieses als Chance ein, politische Expertise in die Firmenfusion einzubringen.

Kreuz-Pflicht in bayerischen Behörden: Die SZ (Andreas Zielcke) interviewt den Verfassungsrechtler und ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Dieter Grimm zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Kreuz-Pflicht in bayerischen Behörden. Grimm stellt das Vorhaben in den Kontext des von ihm 1995 wesentlich mitgeprägten Kruzifix-Urteils und begründet, warum eine Kreuz-Pflicht seiner Auffassung nach gegen die staatliche Neutralitätspflicht aus Artikel 4 Grundgesetz verstößt. Er wendet sich damit gegen die Äußerungen Udo di Fabios, der ebenfalls Richter am BVerfG war, und legt dar, inwiefern staatliche Neutralität in Religionsfragen Voraussetzung für eine religiös plurale Gesellschaft ist.

Frankfurter Auschwitz-Prozess: Die Akten des Frankfurter Auschwitz-Prozesses wurden von der UNESCO in das Weltdokumentenerbe aufgenommen. Die Prozessakten dokumentieren zahlreiche Zeugenaussagen zu NS-Verbrechen und stehen zudem für die grundlegende Bedeutung, die der Prozess für die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Holocaust hatte, so die FR (Marie-Sophie Adeoso).

Verfahrensfehler beim BAMF: Über die Qualitätsmängel bei der derzeitigen Nachprüfung bereits erteilter Anerkennungen durch das BAMF berichtet nun auch die SZ (Bernd Kastner). Politiker von SPD und FDP fordern derweil die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Bundestag.

Anfeindungen von Asylrechtsanwälten: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beklagt eine zunehmend feindselige Haltung gegenüber Asylrechtsanwälten. Als Auslöser hierfür sieht der DAV-Präsident die Äußerungen Alexander Dobrindts zu der sogenannten "Anti-Abschiebe-Industrie". Anlass für die Stellungnahme sind insbesondere die Beleidigungen und Bedrohungen des Stuttgarter Anwalts, der den inzwischen nach Italien abgeschobenen Togoer aus Ellwangen vertreten hat, berichtet die FR.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2018: Rundfunkbeitrag vor BVerfG / Bushido vorschnell indiziert / Dieter Grimm zur Kreuz-Pflicht . In: Legal Tribune Online, 17.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28667/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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