Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2018: BGH zu Dash­cams / Rund­funk­bei­trag vor BVerfG / OLG zu Böh­m­er­mann-Gedicht

16.05.2018

Der BGH hat Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel zugelassen. Außerdem in der Presseschau: Verhandlungsbeginn zum Rundfunkbeitrag vor dem BVerfG und Böhmermann-Gedicht bleibt verboten.

Thema des Tages:

BGH zu Dashcams: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Aufnahmen von in Autos montierten Minikameras vor Gericht als Beweis verwendet werden. Diese sogenannten Dashcams filmen das Verkehrsgeschehen permanent mit. Zwar verstießen die Aufnahmen gegen das Datenschutzrecht, dies führe aber nicht zu einem Beweisverwertungsverbot im Zivilverfahren. Während das Gericht klarstellte, dass der Betrieb einer permanent mitfilmenden und -speichernden Dashcam verboten bleibt, gab es den Hinweis, dass Dashcams zulässig sein könnten, die die Aufzeichnungen in kurzen Abständen fortlaufend überschreiben und erst bei einer Kollision oder starken Verzögerung des Fahrzeuges permanent speichern. Offen bleibt, welche weiteren Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden müssen, was für Kritik bei Verkehrsexperten sorgt. Mit dem Urteil befassen sich der Tsp (Jost Müller-Neuhof / Oliver Voß), SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), internet-law.de (Thomas Stadler) und der Rechtsanwalt Jens Nebel in einem Gastbeitrag für lto.de. Die Urteilsverkündung des VI. Zivilsenats als Video zeigt swr.de.

Constantin van Lijnden (FAZ) begrüßt das Urteil. Der geringfügige Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht trete richtigerweise hinter das Interesse zurück, mit den Aufnahmen unwahre Aussagen über den Unfallhergang zu widerlegen. Carsten Herz (Hbl) sieht nun die Industrie in der Pflicht Dashcams anzubieten, die den Voraussetzungen des Bundesgerichtshofs entsprechen. Einen besonderen Gewinn für Radfahrer erkennt Tobias Schulze (taz) in dem Urteil. Die Kamera am Rad werde zum Instrument des Empowerments, die Machtlosigkeit gegenüber Verkehrsteilnehmern mit schwereren Fahrzeugen überwinde.

Rechtspolitik

Bayerisches Polizeiaufgabengesetz: Mit den Stimmen der CSU-Mehrheit ist die Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im bayerischen Landtag verabschiedet worden. In einem Interview mit der FR (Markus Decker) kündigt der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bereits an, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Er hält die "Verlagerung von präventivpolizeilichen Befugnissen in ein Vorfeld drohender Gefahr, in dem es nur um Wahrscheinlichkeiten geht und nicht um eine konkrete Tatsachenbasis" für bedenklich. Die umstrittenen Eingriffsbefugnisse werden in der SZ (Lisa Schnell) dargestellt. Die FR (Katharina Frohne) nimmt die Abstimmung im bayerischen Landtag zum Anlass und blickt auf die geplanten Neuerungen der Polizeigesetze in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Reinhard Müller (FAZ) geht davon, dass die Gerichte und Behörden durch die Proteste ausreichend sensibilisiert sind, die Anwendung des PAG ausreichend zu kontrollieren. Dennoch sollten Eingriffsbefugnisse, die dem Kampf gegen den Terror dienen, nicht zur Regel werden.

Erweiterte DNA-Analyse im BayPAG: Der Rechtsprofessor Carsten Momsen und Datenschutzexperte Thilo Weichert kritisieren auf netzpolitik.org die geplante Einführung der erweiterten DNA-Analyse im bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Die Befugnis, von der DNA Rückschlüsse auf phänotypische Merkmale zu ziehen, berge nicht nur die Gefahr einer Diskriminierung, sondern sei auch ungeeignet Gefahren abzuwehren. Daher bestehe Anlass zur Sorge, dass durch die Hintertür die Befugnisse zur Strafverfolgung ausgeweitet werden.

Brückenteilzeit: Der emeritierte Rechtsprofessor Manfred Löwisch kritisiert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard den Referentenentwurf für das "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts". Nach dem neuen § 9a Abs. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll der gesetzliche Rahmen für den begehrten Zeitraum der Arbeitszeitverringerung durch Tarifvertrag auch zuungunsten des Arbeitnehmers verändert werden können. Eine abweichende Regelung durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag sei hingegen ausgeschlossen. Das führe zu einer nicht gerechtfertigten Schlechterstellung von nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die sich auf die negative Koalitionsfreiheit berufen könnten. Die Ausnahme für öffentlich finanzierte Arbeitgeber sei zudem willkürlich und verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz.

Regelungen zum Brexit: Der CDU-Politiker und Rechtsprofessor Heribert Hirte sowie der Rechtsprofessor Martin Schmidt-Kessel sehen in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch den deutschen Gesetzgeber in der Verantwortung, schon jetzt Regelungen für den kommenden Brexit zu treffen. Das geplante Übergangsabkommen regele nicht sämtliche Sachbereiche und für den Fall eines "Hard Brexit" sowie für die Zeit nach dem Ablauf der Übergangsphase müssten im Hinblick auf den Vertrauensschutz Übergangsregelungen getroffen werden, etwa für vor dem Brexit geschlossene Verträge. Das geltende Vertragsrecht könne nur einen Teil der Rechtsfragen lösen. Da der Markt bereits auf die bloße Möglichkeit von rechtlichen Nachteilen reagiere, sei ein schnelles Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers erforderlich.

Bindung der Zivilgerichte an Strafurteile: Der Rechtsanwalt Thomas Hannemann kritisiert in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch die Forderung des Richters Reinhold Emmert nach einer Bindung der Zivilgerichte an Strafurteile. Der Strafprozess und der Zivilprozess würden völlig unterschiedlichen Rechtsregimen unterliegen. Die bewährte Trennung der Systeme diene zudem der wechselseitigen Kontrolle sowie der Korrektur unvermeidlicher Fehlurteile in beiden Gebieten.

Justiz

BVerfG – Rundfunkbeitrag:  Vor dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts beginnt an diesem Mittwoch* die Verhandlung über den Rundfunkbeitrag. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, den Ländern fehle die Gesetzgebungskompetenz. Anders als die vorher erhobene Rundfunkgebühr, sei der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag eine Steuer. Der Rundfunkbeitrag knüpfe nicht mehr am Empfangsgerät an, sondern an Haushalt oder Unternehmen. Dadurch fehle es an der für einen Beitrag erforderlichen spezifischen Beziehung zwischen Beitrag und Gegenleistung. Vor Beginn der Verhandlung berichten FAZ (Reinhard Müller), taz (Christian Rath) und SZ (Wolfgang Janisch). Die SZ (Kathrin Hollmer) beleuchtet zudem die Gruppe derjenigen, die sich weigern den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Catrin Bialek (Hbl) fordert eine Reduzierung des öffentlichen Rundfunks auf den Markenkern Information. Dann stiege auch wieder die Akzeptanz bei den Beitragspflichtigen.

BGH zu fehlendem Visum: Laut spiegel.de hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Fluggesellschaft ein ihr auferlegtes Bußgeld nicht vollständig von einem Passagier ohne gültiges Visum zurückverlangen kann, wenn sie versäumte, vor Abflug die Reisedokumente zu überprüfen. Zur Begründung führten die Richter an, dass ein Mitverschulden der Fluggesellschaft nicht durch die Beförderungsbedingungen ausgeschlossen sei. 

BGH zu Umsatzsteuerbetrug: Der Bundesgerichtshof hat Haftstrafen gegen drei ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank bestätigt, berichten SZ (Meike Schreibe), lto.de und FAZ (Marcus Jung). Die Bankmitarbeiter haben einen komplexen Handel mit EU-Emissionsrechten organisiert, eine internationale Tätergruppe richtete so einen Umsatzsteuerschaden von hunderten Millionen Euro an.

OLG Hamburg zu Schmähgedicht: SZ (Karoline Meta Beisel), taz (Christian Rath), Welt (Per Hinrichs) und lto.de berichten über das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, nachdem 18 von 24 Zeilen des Schmähgedichts von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdoğan verboten bleiben. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Landgerichts Hamburgs. Die entsprechenden Passagen seien nicht durch die Satirefreiheit zu rechtfertigen, da sie schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen beinhalten. Die Revision wurde nicht zugelassen. Böhmermanns Anwalt Christian Scherz kündigte bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde an.

OLG Saarland zu Störung der Religionsausübung: Liegestützen eines Aktionskünstler auf dem Altar einer geweihten Kirche sind wegen Störung der Religionsausübung nach einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts strafbar. Nach lto.de begründen die Richter, der Künstler habe "beschimpfenden Unfug" begannen und könne sich nicht mit der Kunstfreiheit rechtfertigen.

VG Düsseldorf zu Mindestgröße von Polizisten: Das Land Nordrhein-Westfalen darf Bewerber für den Polizeidienst abweisen, wenn sie nicht mindestens 1,63 Meter groß sind, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Eine solche Mindestgröße sei auch zum eigenen Schutz der Polizisten sachgerecht und nachvollziehbar, auf geringere Mindestgrößen in anderen Bundesländern käme es nicht an. Es berichten lto.de (Tanja Podolski) und spiegel.de.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat die Anwältin des Mitangeklagten Ralf Wohlleben in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Wohlleben wird vorgeworfen, den NSU-Terroristen die Mordwaffe besorgt zu haben. Über das Plädoyer berichten FAZ (Karin Truscheit), zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de.

LG Stuttgart – Heckler & Koch: Ehemaligen Mitarbeitern des Waffenherstellers Heckler & Koch wird vor dem Landgericht Stuttgart vorgeworfen 4.700 Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben. Für den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz drohen bis zu 10 Jahre Haft. Über den Prozessauftakt berichten Hbl (Martin Buchenau / Lars-Marten Nagel), SZ (Stefan Mayr), FAZ (Oliver Schmale) und lto.de.

AG Bad Kissingen - Bundeswehrausbilder: Laut taz und SZ (Olaf Przybilla) ist der Prozess gegen einen Ausbilder der Bundeswehr vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen Geldzahlung von 2.400 Euro eingestellt worden. Ihm wurde vorgeworfen, während eines Marsches bei großer Hitze nicht ausreichend auf den Gesundheitszustand der Soldaten geachtet zu haben. Vier Soldaten musste in der Folge intensivmedizinisch behandelt werden.

LG Stuttgart – Urteilsabschrift: Auf die Bitte eines Studenten, eine Abschrift des Urteils gegen Anton Schlecker und seine Kinder für wissenschaftliche Zwecke zu übersenden, antwortete der zuständige Richter vom Landgericht Stuttgart, dass in diesem Fall mit Gebühren von bis zu 2.000 Euro zu rechnen sei. Da das Gericht tatsächlich nur 16 Euro verlangen konnte, erklärte das Gericht später, dass es sich bei den Äußerungen des Richters nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft gehandelt habe. Der Passauer Strafrechtler Holm Putzke hält die Antwort hingegen für skandalös, berichtet FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer).

Recht in der Welt

Russland – Verurteilung von Nawalny: Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny ist wegen Aufrufs zu einer nicht genehmigten Demonstration zu 30 Tagen Arrest verurteilt worden, berichtet spiegel.de. Der Kreml-Kritiker hatte zu landesweiten Protesten am 5. Mai aufgerufen und wurde dann bei diesen inhaftiert.

Israel – Supreme Court: Durch die Aufnahme einer Override Clause in das israelische "Basic Law: Human Dignity and Liberty" soll es dem Knesset ermöglicht werden, Gesetze, die vom Supreme Court wegen Grundrechtsverletzungen für nichtig erklärt wurden, erneut zu erlassen. Der Rechtsprofessor Alon Harel stellt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) den rechtlichen und historischen Hintergrund, den politischen Kontext sowie die zentralen Argumente für und gegen die Änderung vor.

USA – Supreme Court: Das seit 1992 bestehende staatliche Wettverbot in den USA wurde vom Supreme Court gekippt. Laut SZ (Jürgen Schmieder) hatte der Bundesstaat New Jersey gegen das Verbot geklagt. Die Bundesstaaten erwarten nun Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

Jemen – Seeblockade: Der Rechtswissenschaftler Oliver Daum argumentiert auf juwiss.de, dass die Seeblockade des Jemens durch eine von Saudi-Arabien geführte Koalition das Völkerrecht verletzt. Das Völkervertragsrecht erlaube keine Seeblockade in einem nicht internationalem bewaffneten Konflikt. Auch habe sich noch kein Völkergewohnheitsrecht herausgebildet, das das Vorgehen rechtfertigen könnte.

Juristische Ausbildung:

Zusatzvergütung für Referendare: Der Rechtsanwalt Johannes Wolber beschäftigt sich in einem Gastbeitrag in der FAZ mit an Referendare ausgezahltem zusätzlichen Stationsentgelt. Fraglich ist, welche Sozialversicherungsbeiträge für dieses Entgelt abgeführt werden müssen. Dies wird je nach Bundesland, Kanzlei und Krankenversicherung unterschiedlich bewertet. Das Bundessozialgericht habe bisher versäumt, entsprechend Rechtssicherheit zu schaffen.

Kumulative Dissertation: Während es in in vielen Fachrichtungen gängige Praxis ist, durch die Veröffentlichung mehrerer Aufsätze einen Doktortitel zu erlangen, ist die sogenannte kumulative Dissertation in der Rechtswissenschaft kaum verbreitet. Nach einer Umfrage von FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) wird sie in Deutschland nur an wenigen Fakultäten angeboten. Eine Ausweitung stößt überwiegend auf Skepsis, da nur eine Monografie eine tiefe Auseinandersetzung mit dem Thema erlaube. Zudem gebe es nicht die gleiche Qualitätskontrolle wie in anderen Fachrichtungen, in denen "peer review"-Verfahren und Ratings eine sorgfältige Auswahl sicherstellen würden.

Sonstiges

"Anti-Abschiebe-Industrie": Die Äußerungen des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Dobrindt, eine "Anti-Abschiebe-Industrie" behindere den Rechtsstaat, werden laut  lto.de nun auch seitens der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert. Nach Aussage des Vizepräsidenten Thomas Remmers gehöre zu den verfassungsrechtlich geschützten Grundsätzen in Deutschland, dass sämtliche staatlichen Entscheidungen einer Überprüfung durch die unabhängige Justiz unterworfen werden können. Kritik kommt nach lto.de zudem vom Verein Deutscher Strafverteiger. Problem sei vielmehr die notorische Unterausstattung der Gerichte und Behörden mit Personal.

Missstände beim BAMF: Der Welt (Manuel Bewarder) liegt ein interner Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, aus dem hervorgeht, dass die derzeitige Ausführung der Widerrufsverfahren "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" wird. Widerspruchsverfahren würden nicht eingeleitet und Rücknahmen nicht in Betracht gezogen, obwohl die Voraussetzungen vorlägen.

Umweltklagen: lto.de (Maximilian Amos) befasst sich mit weltweit eingereichten Klagen von Bürgern und NGOs gegen Unternehmen und Regierungen, die Klimaschutzziele missachten. Solche Klagen waren bereits in Kolumbien und Pakistan erfolgreich. In Deutschland gebe es zwar keine Umweltgerichtsbarkeit, eine erste Klage gegen den Energiekonzern RWE wird aber vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Dennoch hinke Deutschland in diesem Bereich hinterher, NGOs können in Deutschland nur sehr begrenzt Umweltschutz vor Gericht einklagen.

Gemeinnützigkeit: FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) erläutert am Beispiel des Deutschen Alpenvereins, dem globalisierungskritischen Netzwerks Attac und der Prostituierten-Lobby Doña Carmen die Diskussion über die Gemeinnützigkeit von Vereinen. Im Fall von Attac gehe es um die Frage, ob der Fokus auf politische Agitation einer Gemeinnützigkeit entgegenstehe. Das Hessische Finanzgericht hat das verneint, der Bundesfinanzhof jedoch die Revision gegen das Urteil zugelassen. Seit geraumer Zeit sei zudem eine Überarbeitung der Abgabenordnung geplant.

Meinungsfreiheit: Der US-amerikanische Jurist Russel Miller verteidigt in seiner Kolumne für FAZ-Einspruch das deutsche Verständnis von Meinungsfreiheit gegen Kritik aus den Staaten, in Deutschland würde man "gesellschaftliche Harmonie" der Meinungsfreiheit vorziehen. Auch die in der US-Verfassung garantierte Meinungsfreiheit unterliege nach der Rechtsprechung des Supreme Court vielfältigen Beschränkungen. Dogmatische Unterschiede seien historisch und kulturell bedingt.

* korrigiert am 16.5.2018 um 8.13 h

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lto/kk/dw

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2018: BGH zu Dashcams / Rundfunkbeitrag vor BVerfG / OLG zu Böhmermann-Gedicht . In: Legal Tribune Online, 16.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28635/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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