Die juristische Presseschau vom 10. und 11. Mai 2018: Mus­ter­fest­stel­lungs­klage / Pro­test gegen Poli­zei­ge­setz / BGH zu Scha­dens­er­satz nach Min­de­rung

11.05.2018

Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Außerdem in der Presseschau: Protest gegen das bayerische Polizeigesetz und der BGH zu Schadensersatz nach wirksamer Minderungserklärung.

Thema des Tages:

Musterfeststellungsklage: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Danach sollen anerkannte Verbände das Recht bekommen, für eine Gruppe von Verbrauchern eine Schadensersatz begründende Rechtsverletzung eines Unternehmens gerichtlich feststellen zu lassen. Gegebenenfalls ist das Unternehmen nach der Feststellung bereit, einen Vergleich abzuschließen. Gelingt dies nicht, kann sich der Verbraucher in einem Folgeprozess auf das vorherige Urteil des Musterfeststellungsprozesses berufen und seinen Anspruch individuell einklagen. Damit sich der Verbraucher auf das Urteil berufen kann, muss er sich vorher in ein Klageregister eingetragen haben. Zulässig wird die Musterfeststellungsklage erst, wenn sich mindestens 50 Verbraucher in das Klageregister eingetragen haben. Bis zuletzt war umstritten, welche Voraussetzungen die anerkannten Verbände erfüllen müssen. Ein Missbrauch der neuen Klageart soll nun verhindert werden, indem nur diejenigen Verbände klageberechtigt sind, die mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband zehn Mitgliedsverbände aufweisen. Zudem müssen der Verband seit mindestens vier Jahren bestehen und darf nicht mehr als fünf Prozent seiner Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Diese Voraussetzungen werden von der überwiegenden Anzahl der Verbraucherschutzverbände erfüllt, allerdings bisher nicht von der Deutschen Umwelthilfe, die sich von der Klagemöglichkeit ausgeschlossen sieht. Das Gesetz soll nach den Beratungen im Bundestag am 1. November in Kraft treten, um den Geschädigten des Diesel-Skandals noch vor Ablauf der Verjährung am 31.12.2018 die Möglichkeit zur kollektiven Klage zu geben. Es berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz (Christian Rath), deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) und lto.de (Hasso Suliak)

Karsten Seibel (Welt) geht der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf nicht weit genug. Dass Unternehmen nach einer Musterfeststellung bereitwillig auf einen Vergleich mit allen Verbrauchern eingingen, widerspreche deren bisherigen Verhalten. Auch Frank Bräutigam (tagesschau.de) hält die Klage nicht für ein Allheilmittel, denn es erfolge nur eine Feststellung. Die Sorgen vor einer "Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild" seien aber übertrieben. Dagegen sieht Michael Bauchmüller (SZ) in dem Gesetz einen echten Fortschritt für die Kundenrechte. Für die Verbände mit Klagerecht folge daraus aber eine große Verantwortung.

Rechtspolitik

Bayerisches Polizeigesetz: In München haben am Donnerstag mehr als 30.000 Menschen auf einer Großkundgebung gegen die umstrittene Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes demonstriert. Der Bayerische Landtag entscheidet über das Gesetz in der kommenden Woche. Die SZ (Lisa Schnell) beleuchtet die Änderungen und Hintergründe des Vorhabens. Kritik gibt es insbesondere an der Einführung des Begriffs der "drohenden Gefahr" als neue Eingriffsschwelle bestimmter polizeilicher Maßnahmen. Ausführlich berichten auch die FAZ (Timo Frasch/Alexander Haneke) und die taz (Patrick Guyton).

Für Heribert Prantl (SZ) sät die Novelle Misstrauen gegenüber der Polizei, indem sie Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht für den vorbeugenden Zugriff auf potenzielle Terroristen erlaubt hat, zur Regel mache.

 

Familiennachzug: Laut FAZ (Markus Wehner), Welt (Marcel Leubecher) und lto.de hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Familiennachzug verabschiedet. Nach der Regelung dürfen Geflüchtete ab August pro Monat wieder Ehepartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Die Zahl ist monatlich aber auf 1.000 Angehörige beschränkt. Der Familiennachzug für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus ist noch bis Ende Juli ausgesetzt. Kritik an dem Entwurf gibt es von Flüchtlingsorganisationen, aber auch von Politikern aus den Reihen der CDU, die eine Aufnahme reumütiger Gefährder abgelehnen.

Abweichend von zahlreichen Kritikern hält Mona Jaeger (FAZ) die Begrenzung des Familiennachzugs auf eine konkrete Zahl nicht für rechtsstaatsgefährdend, sondern für einen notwendigen Kompromiss.

Justiz

BGH zu Schadensersatz nach Minderung: In einem Gastbeitrag für lto.de stellt der Rechtsprofessor Stephan Lorenz eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs nach bereits wirksam erklärter Minderung vor. Der Käufer eines Autos kann nicht mehr "großen Schadensersatz" und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn er vorher, auf Grundlage desselben Mangels, bereits wirksam die Minderung des Kaufpreises erklärt hatte.

BVerfG zu Stadionverboten: Jakob Ketels und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lydia Rautenberg befassen sich auf juwiss.de mit den Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Stadionverboten. Vereine und Verbände seien in Zukunft gut beraten, den präventiven Charakter eines "faktisch als Sanktion wirkenden" Stadionverbotes ernst zu nehmen. Mit der Argumentation der Verfassungsrichter zur Drittwirkung des Gleichbehandlungsgebots beschäftigt sich nun auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Münder, ebenfalls auf juwiss.de.

Staatsgerichtshof Hessen zu Wahlkreiszuschnitt: Die FAZ meldet, dass nach einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen fünf Monate vor der Landtagswahl ein Frankfurter Wahlkreis neu zugeschnitten werden muss. Er weise deutlich weniger Wahlberechtigte auf als andere hessische Wahlkreise.

OLG München – NSU: spiegel.de und zeit.de (Tom Sundermann) setzten sich mit der Verteidigungsstrategie des Mitangeklagten Holger G. auseinander. In ihrem Plädoyer versuchte die Verteidigung das Gericht davon zu überzeugen, dass Holger G. eher ein Musiknerd denn ein Politikanhänger gewesen sei. Am Ende tat sie dann aber kund, dass G. für seine Tat geradestehen wolle und daher auch die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung nicht für zwingend halte.

LAG Schleswig-Holstein zu Rechten des Betriebsrats: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied in zweiter Instanz, dass es weit gehe, wenn der Betriebsrat mithilfe seines Mitbestimmungsrechts bei Regelungen über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personalbesetzungsregelungen durchsetzen könne. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Die Entscheidung stellt Rechtsanwalt Thomas Ubber auf dem Handelsblatt-Rechtsboard vor.

ArbG Berlin zu Lehrerin mit Kopftuch: Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin darf eine muslimische Lehrerin nicht mehr mit einem Kopftuch an einer Berliner Grundschule unterrichten. Dies verbiete das Berliner Neutralitätsgesetz, das nach Ansicht der Arbeitsrichter auch verfassungsmäßig ist. Es berichten zeit.de (Tina Groll) und lto.de.

Heide Oestreich (taz) hält das Berliner Neutralitätsgestez für diskriminierend und plädiert daher für seine Abschaffung.

Recht in der Welt

Gerichte und Terrorismusbekämpfung: In der Fortführung der englischsprachigen Schwerpunktreihe zur Verantwortlichkeit von Instanz- und Verfassungsgerichten bei Antiterror-Maßnahmen auf verfassungsblog.de berichtet Margarite Zoeteweij über Ausnahmezustand, Flüchtlingsabkommen und das Verfassungsgericht der Türkei. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Sprick widmet sich der chinesischen Verfassung und dem Krieg gegen den Terror in China. Die Kriminalisierung von Websites durch Antiterror-Maßnahmen beleuchtet Bérénice Boutin, Fellow am International Centre for Counter-Terrorism – The Hague (ICCT).

Iran – Atomdeal: Der Rechtsanwalt Axel Spies benennt auf community.beck.de die rechtlichen Folgen der Aufkündigung des Atomdeals durch US-Präsident Donald Trump. Nach einer zweistufigen Übergangsphase werden die Wirtschaftssanktionen wieder eingeführt. Unklar sei noch, ob Unternehmen an den Iran ausgezahlte Darlehen zurückerhalten. Mit den wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen deutschen Unternehmen beschäftigt sich auch das Hbl.

China – Haft für Anbang-Gründer: Der Gründer des chinesischen Versicherungskonzerns Anbang, Wu Xiaohui, muss für 18 Jahre in Haft. Sein Privatvermögen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro wurde konfisziert. Wu soll beim Sammeln von Kapital betrogen und Gelder veruntreut haben, berichten SZ (Christoph Giesen), FAZ (Hendrik Ankenbrand) und Hbl.

Spanien – Puigdemont: Laut zeit.de kann der katalanische Separatist Carles Puigdemont nach einer Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts nicht in Abwesenheit zum Regionalpräsidenten Kataloniens gewählt werden. Puigdemont hält sich derzeit in Berlin auf. Nach Informationen von faz.net soll Puigdemont daraufhin auf die Wahl in das Amt des Regionalpräsidenten verzichtet haben, um allgemeine Neuwahlen zu verhindern.

Türkei – Anwalt von Deniz Yücel: Nach Meldung der Welt ist der Prozess gegen Veysel Ok, den türkischen Anwalt von Deniz Yücel, vertagt worden. Ok ist wegen Beleidigung angeklagt, nachdem er 2015 die türkische Justiz in einem Zeitungsinterview als "durchgängig gleich gefärbt" bezeichnet hatte. Ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Sonstiges

DSGVO: Ab dem 25. Mai 2018 muss die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU zwingend angewendet werden. Laut netzpolitik.org (Alexander Fanta) sind aber viele für die Umsetzung zuständige nationale Behörden darauf noch nicht ausreichend vorbereitet. Die DSGVO erlaube komplexe Verfahren zur Durchsetzung von Strafen gegen Internetkonzerne. Noch herrsche aber Unklarheit, wie diese Verfahren in der Praxis ablaufen werden.

Die SZ (Andrea Nasemann) beschreibt, was Wohnungseigentümer, Makler und Verwalter nun beachten müssen. Der Rechtsanwalt Ralf Heydrich erklärt in einem Interview mit der SZ (Andrea Nasemann), dass Laien den Pflichtenkatalog der Verordnung nicht umsetzen könnten und eine schrittweise Einführung sinnvoller gewesen wäre.

In seiner Kolumne auf spiegel.de beschäftigt sich auch Sascha Lobo mit den Folgen der verpflichtenden Anwendung der EU-Verordnung. Er vertritt die Ansicht, dass einer Übergriffigkeit der Digitalkonzerne ein Paternalismus der Datenschützer entgegengesetzt werde.

Bücherverbrennung: lto.de (Martin Rath) nimmt den Tag des Buches am 10. Mai zum Anlass, sich unter anderem juristischen Autoren zu widmen, deren Werke während der von den Nationalsozialisten initiierten Bücherverbrennungen vernichtet wurden. Die Bücherverbrennungen erreichten am 10. Mai 1933 ihren Höhepunkt. Es wurden beispielsweise die Werke von Kurt Tucholsky, Gustav Radbruch und Karl Renner verbrannt.

Compliance: Das Hbl (Claudia Obmann) beschäftigt sich mit der Wirksamkeit von Compliance in deutschen Unternehmen und stellt eine exklusive Umfrage des Bundesverbandes der Personalmanager vor. Danach weiß ca. die Hälfte der befragten Fachexperten nicht, ob Compliance-Schulungen zu mehr Regeltreue führen.  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. und 11. Mai 2018: Musterfeststellungsklage / Protest gegen Polizeigesetz / BGH zu Schadensersatz nach Minderung . In: Legal Tribune Online, 11.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28557/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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