Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2018: Love­pa­rade-Pro­zess / Frei­spruch für NSU-Waf­fen­be­schaffer gefor­dert / Rück­tritt des BRAK-Prä­si­denten

03.05.2018

Der ehemalige Duisburger Bürgermeister sagt im Loveparade-Prozess aus. Außerdem in der Presseschau: Kürzung von EU-Fördermitteln bei Rechtsstaatsverstößen, Verteidigung fordert Freispruch für Carsten S. und BRAK-Präsident tritt zurück.

Thema des Tages

LG Duisburg – Loveparade-Unglück: Der 62-jährige frühere Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Adolf Sauerland (CDU), hat bei seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht Duisburg jegliche Verantwortung für Fehler bei der Loveparade 2010 von sich gewiesen. Zwar habe er dem Stadtrat vorgeschlagen, sich um die Loveparade zu bewerben, sei anschließend aber nicht mehr aktiv an der Planung und Genehmigung beteiligt gewesen. Baurechtliche Zweifel und Sicherheitsbedenken seien "Sache der Fachlichkeit". Die öffentliche Warnung des damaligen Polizeipräsidenten habe er zur Überprüfung an die Projektführung weitergeleitet, darüber hinaus wisse er von nichts. Richter Mario Plein reagierte entnervt auf die mangelnde Erinnerungsfähigkeit des Ex-Bürgermeisters. Seit Anfang Dezember 2017 läuft vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg der Loveparade-Prozess gegen sechs Bedienstete des Duisburger Bauamts sowie vier Angestellte des privaten Veranstaltungsunternehmens Lovapent u.a. wegen fahrlässiger Tötung. Sowohl Sauerland als auch der Veranstalter Rainer Schaller sind nur als Zeugen geladen, weil ihnen keine individuelle Schuld nachgewiesen werden konnte. Bei der Loveparade-Katastrophe waren 21 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 650 hatten teils schwere Verletzungen erlitten. Sauerland war nach der Massenpanik für sein mangelndes Mitgefühl kritisiert und 2012 abgewählt worden. Seine Befragung soll am heutigen Donnerstag fortgesetzt werden. Es berichten ausführlich SZ (Christian Wernicke), FAZ (Reiner Burger), Welt (Kristian Frigelj), spiegel.de (Christian Parth) und lto.de.

Rechtspolitik

Kürzung von EU-Fördermitteln: Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Haushaltskommissar Günther Oettinger haben im Europaparlament die Pläne für den EU-Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 vorgestellt. Dabei ging es auch um den Vorschlag, bei groben Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig die Vergabe von EU-Hilfen zu kürzen. Während das geplante Gesetz im Parlament mehrheitlich befürwortet wird, ist eine Zustimmung durch den Ministerrat zweifelhaft, so die FAZ (Michael Stabenow).

Daniel Brössler (SZ) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, rechnet aber mit empörten Reaktionen u.a. aus Ungarn und Polen. Die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit sei für die EU "von überlebenswichtiger Bedeutung", denn "ohne das Recht sei alles andere nichts".

Lockerung des Kooperationsverbots: Die FAZ (Heike Schmoll) berichtet nun auch über die geplante Änderung des Artikels 104c Grundgesetz, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Durch eine Lockerung des Kooperationsverbotes soll der Bund künftig Kommunen und Länder im Bildungsbereich besser finanziell unterstützen können. Außerdem soll der Digitalpakt umgesetzt werden.

Kreuze in bayerischen Behörden: In einem Gastbeitrag für die Zeit stuft der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio den bayerischen Kabinettsbeschluss über die Anbringung von Kreuzen in Dienstgebäuden als verfassungskonform ein. Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Schulkreuzen von 2011 argumentiert er, dass der Staat durchaus religiöse Symbole übernehmen dürfe. Von einem schlichten Kreuz gehe keine "weltanschauliche oder religiöse Indoktrination" aus.

Bayerisches Polizeigesetz: Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke/Lisa Schnell, sueddeutsche.de-Zusammenfassung) verteidigt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die umstrittene bayerische Polizeigesetznovelle. Der Terrorismus sei bei weitem nicht die einzige Bedrohung. Insofern müsse auch in anderen Kriminalitätsbereichen eine "drohende Gefahr" für Überwachungsmaßnahmen genügen. Kritikern des Gesetzes wirft er vor, eine "Gespensterdebatte" zu führen.

Justiz

EuGH zu Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht: Die FAZ (Marlene Grunert) und lto.de berichten über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach welcher die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern, die Kriegsverbrechen begangen haben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschränkt werden können. Im Rahmen einer detaillierten Einzelfallabwägung müssten insbesondere Art und Schwere der Verbrechen sowie das nachfolgende Verhalten der betreffenden Personen berücksichtigt werden.

BFH zu extremistischem Verein: Wird ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet, so ist er laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig i.S.d. § 51 Abs. 3 S. 2 der Abgabenordnung. Wie lto.de berichtet, ging es konkret um einen islamischen Verein, dem schon in der Vorinstanz "grundgesetzfeindliches Gedankengut" vorgeworfen wurde. Etwaige gemeinnützige Leistungen, etwa bei der Integration von Zuwanderern, könnten nicht gegen die verfassungsfeindliche Gesinnung des Vereins abgewogen werden.

OLG Frankfurt zu Kindesunterhalt im FSJ: FAZ Einspruch (Marcus Jung) berichtet exklusiv über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, nach welcher Eltern ihren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen entgegen der bislang vorherrschenden Rechtsprechung auch während der Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) Unterhalt gewähren müssen. Der Freiwilligendienst könne den Jugendlichen wichtige "soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen" vermitteln. Die finanzielle Bedürftigkeit im Sinne des § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch bestehe insbesondere dann fort, wenn die Jugendlichen beim Eintritt in den Freiwilligendienst noch minderjährig seien.

LG München I zu künstlicher Befruchtung: Nach einer Entscheidung des Landgerichts München I muss ein Vater nun den Unterhalt für seinen ungewollten Sohn zahlen. Unter schriftlicher Zustimmung des Mannes hatte sich seine Frau Eizellen entnehmen, diese befruchten und einfrieren lassen. Nach der anschließenden Trennung des Paares fälschte sie die Unterschrift ihres Ex-Mannes und ließ sich die Eizellen einpflanzen. Mit seinem Versuch, die Unterhaltskosten auf die Arztpraxis abzuwälzen, ist er nun nach Meldung von lto.de gescheitert. Nach Auffassung des Gerichts hatte er seine ursprüngliche Einwilligung nicht eindeutig genug widerrufen.

LG Hamburg zu Alice Weidel vs. Facebook: Nachdem das Landgericht Hamburg bereits am Montag die Verbreitung eines beleidigenden Facebook-Kommentars verboten hatte, hat Alice Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel nach Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt) weitere Abmahnungen, u.a. wegen einer Beschimpfung Weidels als "Nazisauratte", auf den Weg gebracht. Die Entscheidungsbegründung des Gerichts könnte Auswirkungen auf die generelle Löschungspraxis von Facebook in Deutschland haben.

VG Hannover zu Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge: Das Verwaltungsgericht Hannover hat nach Meldung von lto.de entschieden, dass Behörden die Kosten für Sozialleistungen nicht auf Helfer abwälzen können, die eine Verpflichtungserklärung zugunsten von Flüchtlingen abgegeben haben. Aufgrund von Aufnahmeanordnungen des Bundes und der Länder aus den Jahren 2013 und 2014 durften syrische Bürgerkriegsflüchtlinge u. a. dann nach Deutschland einreisen, wenn sich jemand zur Übernahme ihrer Lebenshaltungskosten bereiterklärte. Das VG Hannover zog nun einen Erlass des Innenministeriums an die Ausländerbehörden heran und stellte fest, dass derartige Erklärungen nur bis zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gelten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 mit Blick auf den Zweck des § 23 AufenthG gegenteilig entschieden.

OLG München – NSU: Die Verteidiger des 38-jährigen Carsten S., der die wichtigste Mordwaffe des NSU beschafft haben soll, fordern seinen Freispruch. Er habe von den geplanten Morden nichts gewusst und sie somit nicht billigend in Kauf genommen. Die Bundesanwaltschaft hat S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt und geht von bedingtem Vorsatz aus, weil er die Waffe samt eines Schalldämpfers besorgt hatte. S. selbst zeigte laut Bericht der SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm) tiefe Reue und gab an, nicht mehr zu wissen, was er sich damals gedacht habe.

Gerichtsdolmetscher: lto.de (Sabine Olschner) berichtet über die Tätigkeit von Gerichtsdolmetschern. Diese müssen zunächst ihre fachliche Befähigung und besondere persönliche Eignung zur Sprachmittlung vor Gericht nachweisen. Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen gem. § 189 GVG einen Eid darüber ablegen, dass sie gesprochene und geschriebene Texte gewissenhaft übersetzen können.

Studie zu Insolvenzgerichten: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey und der Kanzlei Noerr zur Arbeit von Insolvenzgerichten vor. Danach wünschen sich u.a. 89 Prozent der Fachleute eine Professionalisierung der Insolvenzgerichte und 70 Prozent befürworten die auf EU-Ebene angestoßene Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens.

Recht in der Welt

USA – Klage gegen Regierung: Weil sie die Aufweichung der Umweltvorschriften für Autos befürchten, haben Kalifornien und 16 weitere US-Bundesstaaten nach Meldung von SZ und taz die Regierung von Donald Trump verklagt. Anfang April hatte die US-Umweltbehörde EPA angekündigt, Regelungen zum Spritverbrauch von Autos zu lockern, nach denen ab dem Jahr 2025 höchstens 4,4 Liter pro 100 Kilometer verbraucht werden dürfen.

Polen – Justizreform: Der Doktorand Oscar Szerkus setzt sich auf lto.de mit den Folgen der Justizreformen in Polen auseinander. Er erläutert die Kritik der Europäischen Union sowie polnischer Juristen an den einzelnen Reformen und bemängelt, dass der nunmehr durch das Unterhaus des Parlaments gewählte Nationale Richterrat (KRS) keinen unpolitischen und leistungsunabhängigen Einfluss auf die Besetzung von Richterstellen nehmen könne.

Estland – Interview mit Staatspräsidentin: Im Interview mit faces-of-democracy.org (Sven Lilienström) spricht die Staatspräsidentin der Republik Estland, Kersti Kaljulaid, über die Zukunft der Europäischen Union als Garant für Freiheit, globale Risiken aufgrund zunehmender Technologieentwicklung und die Schwierigkeiten im Verhältnis zu Russland. Weiterhin geht es um digitale Regulierung und Datenschutz.

Sonstiges

Rücktritt des BRAK-Präsidenten: Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Ekkehart Schäfer, mit Wirkung zum 14. September 2018 seinen Rücktritt angekündigt. Aufgrund der Pannen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) wurde Schäfer stark kritisiert, stützte seinen Rücktritt aber auf den ärztlichen Rat, kürzer zu treten.

Asylrecht und Dublin III-Verordnung: Rechtsprofessor Daniel Thym stellt sich auf verfassungsblog.de der Behauptung eines andauernden Rechtsbruchs durch "illegale Masseneinwanderung" dezidiert entgegen und erörtert ausführlich die einschlägigen Bestimmungen der Dublin III-Verordnung. Dabei betont er insbesondere den Vorrang des Unionsrechts, aufgrund dessen die Dublin-Regeln entgegenstehendes deutsches Recht unter Einschluss der Verfassung verdrängen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lmr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2018: Loveparade-Prozess / Freispruch für NSU-Waffenbeschaffer gefordert / Rücktritt des BRAK-Präsidenten . In: Legal Tribune Online, 03.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28411/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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