Die juristische Presseschau vom 1. bis 2. Mai 2018: Grund­ge­setz­än­de­rungen / Dyna­mi­sche Stan­dards / Ent­schä­d­i­gung für Atom­kon­zerne

02.05.2018

Damit der Bund besser in Schulen und Infrastruktur investieren kann, soll das Grundgesetz geändert werden. Außerdem in der Presseschau: Dynamische Standards für effiziente Rechtsdurchsetzung und der Plan zur Entschädigung von Atomkonzernen.

Thema des Tages:

Grundgesetzänderungen und Föderalismus: Das Hbl (Daniel Delhaes/Martin Greive) berichtet ausführlich über die geplanten Änderungen des Grundgesetzes, die in der Bundeskabinettssitzung an diesem Mittwoch voraussichtlich beschlossen werden. Die Bundesregierung plant zur Umsetzung der Investitionsversprechen des Koalitionsvertrages künftig Ländern und Kommunen direkt Geld für Schulsanierungen, sozialen Wohnungsbau oder öffentlichen Nahverkehr bereitzustellen. Daher soll die Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen aufgehoben werden. Für die finanzielle Unterstützung soll der Bund mehr Eingriffsrechte in die Hoheitsgebiete der Länder erhalten. Scharf kritisiert wird dieses Vorhaben von finanzstarken Bundesländern und auch dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Dieser spricht von einer "schleichenden Erosion der Bundesstaatlichkeit, die zu den ewigen Verfassungsprinzipien Deutschlands gehöre". Denn eigentlich trage jeder diejenigen Kosten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. Das Vorhaben greife zudem in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein und stehe im Widerspruch zur Föderalismusreform von 2006. Besser wäre es, Länder und Kommunen etwas stärker an den Umsatzsteuereinnahmen zu beteiligen.

Rechtspolitik

Dynamische Standards: Im FAZ-Einspruch schlägt Rechtsprofessor Nikolas Guggenberger einen Rückgriff auf dynamische Standards zur effizienten Geltendmachung von Schutzrechten vor. Am Beispiel der Fluggastrechteverordnung macht er deutlich, wie automatisierte Rechte in Form von dynamischen Standards, umgesetzt durch smart contracts, die Durchsetzung materieller Rechte vereinfachen könnten. Obwohl es in diesem Bereich bereits zahlreiche Internetplattformen gibt, blieben die Kosten für die Durchsetzung der Rechte unverhältnismäßig hoch. Das Risiko liege damit vorrangig beim Fluggast, eine Risikoverteilung, die auf einer rechtspolitischen Entscheidung beruhe. Guggenberger spricht sich dafür aus, dass die materielle Risikoverteilung eine adäquate Entsprechung bei der Durchsetzung findet. Bei Flugverspätungen könnte es über smart contracts direkt zu Auszahlungen kommen. Waren diese unbegründet, könnten sie im Wege der traditionellen Rechtsdurchsetzung von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden. Dynamische Standards könnten auch in anderen Bereichen die materiell rechtliche Risikoverteilung abbilden und besonders dort Anwendungsmöglichkeiten bieten, wo die Rechtsdurchsetzung maßgeblich von objektivierbaren Faktoren abhängt.

Asylrecht: In einem Interview mit der Welt (Ansgar Graw) fordert Rechtsprofessor Rupert Scholz eine Änderung des Grundgesetzes. Das derzeitige subjektive Recht auf Asyl solle in eine institutionelle Garantie umgewandelt werden. Er glaubt, dass der Gesetzgeber damit mehr Möglichkeiten habe, das Asylrecht zu beschränken. Auch ohne eine solche Änderung könne der Bundestag bereits jetzt eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten festlegen. 

Bindungswirkung des Strafurteils: Der Richter Reinhold Emmert fordert im FAZ-Einspruch eine Bindungswirkung von Strafurteilen für Zivilprozesse. Damit müsse der Zivilrichter in Schadensersatzprozessen nicht mehr die Frage über Schuld oder Nichtschuld des Täters treffen, sondern könne auf das Urteil des qualifizierten Fachrichters verweisen. Dies verhindere, dass Opfer verurteilter Straftäter vor Zivilgerichten leer ausgehen, etwa weil sie als beteiligte Partei selbst keinen Zeugenbeweis erbringen können und damit die Tat zivilrechtlich nicht bewiesen werden können.       

Atomausstieg: Nach einem Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums erhalten die Energiekonzerne RWE und Vattenfall Entschädigungszahlungen für die Produktion jener Strommengen der AKWs Krümmel und Mülheim-Kärlich, die ihnen beim Atomausstieg 2002 garantiert worden waren, die sie nun aber, nach dem 2011 beschlossenen Ausstieg zum 31.12.2022, nicht mehr produzieren können. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2016. Damals hatten die Verfassungsrichter der Bundesregierung zur Wahl gestellt, die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern, einen Verkauf der Rechte an der Atomstromerzeugung zu ermöglichen oder eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Der Umfang der zu zahlenden Entschädigungen wird auf circa eine Milliarde Euro geschätzt und liegt damit deutlich unter den Erwartungen der betroffenen Konzerne. Es berichten taz.de (Malte Kreutzfeldt), SZ (Michael Bauchmüller) und FAZ (Andreas Mihm).

Michael Bauchmüller (SZ) begrüßt die Entscheidung für eine Entschädigungszahlung und gegen die Laufzeitverlängerung.

Grundsteuer: Der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof befasst sich in seiner FAZ-Einspruch-Kolumne mit den Folgen des Grundsteuerurteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Grundsteuer lasse sich heute nur noch als Ausgleichssteuer kommunaler Infrastrukturleistungen rechtfertigen und müsse daher in Zukunft nach der erschlossenen Nutz-, Wohn- oder Gewerbefläche berechnet werden. Die Besteuerung unbebauter Grundstücke sei mit dem Realsteuercharakter der Grundsteuer jedoch nicht zu rechtfertigen und wäre daher mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar.

Justiz

BVerfG zu Stadionverboten: Rechtsprofessor Matthias Ruffert analysiert auf verfassungsblog.de die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Stadionverboten, nach der Stadionverbote nicht willkürlich sein dürfen. Dabei konzentriert er sich auf die dogmatische Herleitung der Einschränkung der Privatautonomie durch das Willkürverbot als Ausfluss der Privatwirkung des Gleichheitsgrundsatzes. Das Bundesverfassungsgericht habe sich nur mit "der prätorischen Formel der spezifischen Konstellationen in das richtige Ergebnis retten können". Zudem überwiege der Einzelfallcharakter der Entscheidung.

Auf diesen Beitrag antwortet ebenfalls auf verfassungsblog.de Rechtsprofessor Michael Grünberger. Dieser misst der Entscheidung eine deutlich größere Bedeutung zu. Sie verschiebe die Debatte um die Drittwirkung von Grundrechten wieder auf die Auswirkungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes für das Privatrecht. Die an dieser Stelle seitens der Verfassungsrichter vertretene Horizontalwirkung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei vereinbar mit einer modernen Version des Privatrechts.

BVerwG zu herrenlosen Hunden: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann aus Tierschutzgründen auf das Eigentum an einem Hund nicht verzichtet werden, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Eine Gemeinde hatte versucht, die Kosten für Transport und Verpflegung eines aufgefundenen Tieres an die Tierschutzbehörde weiterzugeben. Die Gemeinde habe dabei aber als Fundbehörde gehandelt und müsse daher die Kosten tragen, so die Richter. 

BAG zu Aufhebungsvertrag mit Betriebsrat: Rechtsanwalt Frederik Möller befasst sich auf lto.de mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem März 2018. Ein Betriebsratsvorsitzender hatte seinem Aufhebungsvertrag mit einer überdurchschnittlich hohen Abfindung von 120.000 Euro zugestimmt. Den Aufhebungsvertrag focht dieser dann mit dem Argument an, er sei im Verhältnis zu den normalen Mitarbeitern unverhältnismäßig begünstigt worden. Das Bundesarbeitsgericht folgte dem nicht. Aus dem bei Kündigungen von Betriebsräten bestehenden besonderen Prozessrisiken dürften sich Arbeitgeber demnach freikaufen, folgert Möller. 

OLG Frankfurt/M zur Tierhalterhaftung: Stürzt ein Pferd mit seinem Reiter während eines gemeinsamen Reitausfluges, weil das Pferd vor dem mitlaufenden Hund eines Mitreiters erschrak, begründet dies keine Haftung des Hundehalters für durch den Sturz verursachte Schäden. Der Reiter sei selbst für die Gefahr verantwortlich, die von seinem Pferd ausgehe, der Verursachungsbeitrag des Hundehalters trete daher vollständig zurück. Über diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main berichtet lto.de.

LG Berlin zur Erzwingungshaft: Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin aus dem April, ist eine Festsetzung, die für jeweils 15 Euro des nicht gezahlten Bußgeldes einen Tag Erzwingungshaft vorsieht, nicht generell unverhältnismäßig, meldet communitiy.beck.de (Carsten Krumm). Eine Erzwingungshaft kann angeordnet werden, wenn der zahlungsfähige Betroffene eine Geldbuße nicht zahlt.

LG Hamburg zu Alice Weidel vs. Facebook: Facebook muss einen die Politikerin Alice Weidel (AfD) beleidigenden Kommentar löschen. Eine entsprechende einstweilige Verfügung erließ das Landgericht Hamburg am Montag, als Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung legte es bis zu 250.000 Euro fest. Weidel war in dem Kommentar aus dem September 2017 als "Nazi Drecksau" bezeichnet worden. Es berichtet spiegel.de.

LG Berlin  BND-Whistleblower: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet ausführlich über einen Prozess gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, dem Geheimnisverrat vorgeworfen wird. Besonders ist dabei, dass der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) als Zeuge geladen ist, weil dieser im Rahmen des NSA-Ausschusses mit dem Mitarbeiter in informellen Kontakt gestanden hat, woran das Wirken des Auslandsgeheimdienstes innerhalb Deutschlands deutlich wird.

LG Hamburg – Verhandeln auf Englisch: Vor dem Landgericht Hamburg kann bei internationalen Streitigkeiten in der mündlichen Verhandlung künftig regelmäßig auch in englischer Sprache verhandelt werden. Dadurch soll der Rechts- und Wirtschaftsstandort Hamburg gestärkt werden. Deutsch bleibe aber Gerichtssprache, Schriftsätze und Urteile sind daher weiterhin in deutscher Sprache zu verfassen, schreibt lto.de.

Überlastung der Justiz: In einem Interview mit focus.de (Joseph Hausner) beschreibt der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, die Folgen der Überlastung von Staatsanwälten und Richtern für den Rechtsstaat. Die Strafjustiz sei aufgrund der Verfahrensflut nicht mehr in vollem Umfang funktionsfähig, immer mehr Verfahren würden wegen geringer Schuld eingestellt. Die Wartezeiten für DNA-Gutachten und Prozesse seien zu lang. Die lange Prozessdauer sei Ursache für zu geringe Strafen. Teilweise müssten aufgrund zu langer Verfahrensdauer dringend Tatverdächtige aus der U-Haft entlassen werden. Die geplanten Neueinstellungen von Staatsanwälten seien nicht ausreichend, auch verdienen Staatsanwälte in Berlin bundesweit am wenigsten.

Recht in der Welt

EuGH – Europäisches Parlament: Laut lto.de (Markus Sehl) verhandelt der EuGH an diesem Mittwoch eine Klage Frankreichs vor dem EuGH gegen vier Beschlüsse des Europäischen Parlaments. Diese soll das Europäische Parlament am falschen Tagungsort in Brüssel und nicht wie vorgeschrieben im französischen Straßburg beschlossen haben. Mit einer ähnlichen Klage war Frankreich bereits im Jahr 2012 erfolgreich.

EU/Großbritannien – Brexit: In einem englischsprachigen Beitrag berichtet der Dozent Tobias Lock auf verfassungsblog.de über die Rolle des britischen Parlaments beim Beschluss des britischen Brexit-Gesetzes.

Australien – Prozess gegen Vatikan-Finanzchef: Gegen den beurlaubten Finanzchef des Vatikans George Pell wird in Melbourne ein Prozess wegen Missbrauchsvorwürfen eröffnet. Die SZ (Jan Bielicki) berichtet detailliert über die Vorverhandlungen und Hintergründe. Pell soll sich als Priester sexuell an Jungen vergangen haben. Der Eröffnung des Verfahrens widmen sich auch spiegel.de und zeit.de.

Griechenland  Prozess gegen Flüchtlingshelfer: Mit dem Beginn des Prozesses gegen den Flüchtlingshelfer Salam Aldeen setzt sich focus.de (Florian Reiter) auseinander. Der Däne mit irakischen Wurzeln soll vor der griechischen Insel Lesbos tausende Geflüchtete aus dem Mittelmeer gerettet haben. Nun drohen ihm wegen Menschenhandels bis zu 10 Jahren Haft.

Österreich – Ermittlungen gegen Blauhelme: Laut spiegel.de und bild.de hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen österreichische Blauhelmsoldaten eröffnet, die syrische Polizisten im Jahr 2012 am Golan nicht vor einem tödlichen Hinterhalt gewarnt hatten. Am vorigen Freitag war ein Video des Geschehens aufgetaucht. 

Sonstiges

Tarifvertrag für Profifußballer: Nach der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) sollen auch Profifußballer einen Tarifvertrag erhalten. Diese Initiative stellt lto.de (Hasso Suliak) vor. Dabei gehe es nicht vorrangig um das Gehalt, sondern vielmehr um eine freie Arztwahl, Schutz der Spielerdaten, längere Lohnfortzahlung bei Krankheit oder die Versorgung nach Karriereende.

Anwaltlicher Online-Austausch: Der Verlagsmitarbeiter Simon Ahammer und der Rechtsreferendar Nico Kuhlman stellen auf lto.de Pläne für eine Internetplattform zum professionellen anwaltlichen Austausch vor. Das Projekt entstand auf dem Berlin Legal Tech Hackathon 2018 und befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase.

Airbnb  Zweckentfremdung: Die Novellierung des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes zum 1. Mai nimmt die Welt (Michael Fabricius) zum Anlass, die unterschiedlichen Regelungen zur Untervermietung von Wohnungen in verschiedenen deutschen Städten darzustellen. Wird eine Wohnung dauerhaft oder über eine längere Zeit als Ferienwohnung über Portale wie Airbnb vermietet, kann dies nach lokaler Rechtslage eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung sein.

Geschichte des Auslieferungsrechts: Conrad Tyrichter stellt im FAZ-Einspruch 
die Geschichte des europäischen Auslieferungsrechts dar. Der Fall des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont reihe sich ein in eine lange europäische Tradition von Oppositionellen, die versuchen, aus dem Exil Einfluss zu nehmen.

Käferklagewelle: spiegel.de (Rüdiger Strempel) blickt zurück auf einen großen Prozess gegen Volkswagen, der 1961 mit einem Vergleich endete. Geklagt hatte ein Verein, der ehemalige Besitzer einer Sparkarte vertrat. Kaufinteressenten konnten in den 1930er-Jahren wöchentlich fünf Reichsmark via Sparkarte für den Kauf eines KdF-Wagens zum Preis von 1.000 Reichsmark ansparen. Durch den Beginn des Zweiten Weltkrieges kam es aber nicht mehr zur Auslieferung der Fahrzeuge. Die Betroffenen begehrten nach Kriegsende Ersatz.

1. Mai: Anlässlich des 1. Mai gibt lto.de (Martin Rath) einen bebilderten Rückblick auf die Geschichte des Arbeitsrechts.

Das Letzte zum Schluss

Altkanzler auf Schmerzensgeld verklagt: Laut FR wird Altkanzler Gerhard Schröder vom Ex-Mann seiner neuen Partnerin in Südkorea auf umgerechnet 77.000 Euro verklagt. Dieser habe durch die Affäre seiner Frau mit dem Ex-Kanzler "seelische Qualen" erlitten.  

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 2. Mai 2018: Grundgesetzänderungen / Dynamische Standards / Entschädigung für Atomkonzerne . In: Legal Tribune Online, 02.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28379/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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