Die juristische Presseschau vom 27. April 2018: Ulti­matum bei § 219a StGB / Kas­sie­rerin darf Kopf­tuch tragen / Kir­che­n­asyl vor Gericht

27.04.2018

Die SPD macht Druck bei der Entkriminalisierung der Werbung für Abtreibungen. Außerdem in der Presseschau: Das LAG Nürnberg urteilt kopftuchfreundlicher als der EuGH, das OLG München muss die rechtliche Relevanz von Kirchenasyl klären.

Thema des Tages

§ 219a StGB: Der SPD-Parteivorstand hat ein Ultimatum beschlossen: Wenn nicht bis zum Herbst ein in der Koalition abgestimmter Gesetzentwurf zur Abschaffung oder Entschärfung von § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für Abtreibungen) vorliege, werde man darauf dringen, den Fraktionszwang aufzuheben, um die Gesetzesänderung gegen den Willen der Union durchzusetzen. SPD, Grüne, Linke und FDP hätten gemeinsam eine Mehrheit im Bundestag. Am Mittwoch scheiterten Gespräche der Minister Barley (SPD, Justiz), Giffey (SPD, Familie), Spahn (CDU, Gesundheit) und Braun (CDU, Kanzleramt), berichtet die SZ (Kristiana Ludwig/Mike Szymanski). Am heutigen Freitag werde der Bundesrat über § 219a StGB beraten.

Im Interview mit der SZ (Ronen Steinke) verteidigt die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) die bestehende Rechtslage: "Es geht nicht um Informationsverbote, sondern um Werbeverbote. Es geht darum, dass wir das Informieren denjenigen überlassen, die wirklich neutral sind." Wie bisher sollten nur Beratungsstellen über abtreibungswillige Ärzte informieren dürfen. Die taz (Hanna Voß/Dinah Riese/Patricia Hecht) lässt zwei Ärztinnen und einen Arzt zu Wort kommen, die wegen Verstoß gegen § 219a StGB angezeigt wurden.

Rechtspolitik

Volksverhetzung: Am heutigen Freitag wird der Bundestag über einen Antrag der AfD zur Reform des Volksverhetzungs-Paragraphen (§ 130 Strafgesetzbuch) beraten. Die AfD will klarstellen, dass auch Volksverhetzung gegen die deutsche Bevölkerungsmehrheit möglich sei. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten das verneint. Reden wird für die AfD der Ex-Richter Jens Maier, gegen den nach Bericht der Welt (Matthias Kamann) schon mehrfach wegen Volksverhetzung ermittelt wurde.

Strafprozessrecht: lto.de (Hasso Suliak) berichtet über eine Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zum "Pakt für den Rechtsstaat", in deren Rahmen auch Reformen für einen effizienteren Strafprozess angekündigt wurden. Konkret gehe es um die "vier B": Beweis- und Befangenheitsanträge, Besetzungsrüge und die Bündelung der Nebenklage. Zu Wort kommen zudem Befürworter (DRB) und Gegner (DAV) der geplanten Reform.

Polizeigesetze: Ex-Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich kommentiert auf lto.de die geplante Verschärfung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Beanstandet wird vor allem die "inflationäre" Verwendung des Begriffs der "drohenden Gefahr" im Vorfeld einer konkreten Gefahr.

zeit.de (Frida Thurm) stellt den durchgestochenen Entwurf für eine Reform des sächsischen Polizeigesetzes vor. Die taz (Andreas Wyputta) berichtet über die erste Lesung zur geplanten Reform des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes im Düsseldorfer Landtag. In Niedersachsen ist eine Ausweitung der polizeigesetzlichen Präventivhaft auf maximal 74 Tage geplant, wie lto.de meldet.

Kreuze: spiegel.de gibt einen Überblick über Kritik am Plan der Bayerischen Staatsregierung, im Eingangsbereich von Landesbehörden Kreuze aufhängen zu lassen. In einem Gastkommentar für die SZ kritisiert auch Friedrich Wilhelm Graf, emeritierter Theologie-Professor, den "Missbrauch des zentralen christlichen Glaubenssymbols durch politische Herrschaftsträger". Er schreibt: "Dieselben staatlichen Amtsträger, die seit Jahren erklären, 'der Islam' könne nicht zwischen Religion und Politik unterscheiden und sei deshalb nicht demokratiefähig, inszenieren nun genau jene Entdifferenzierung von Religion und Politik, unter der sie ansonsten zu leiden vorgeben."

Mietrecht: Rechtsanwalt Johannes Conradi fordert in der FAZ die Abschaffung der "Schriftformkündigung" im Gewerbemietrecht. Die Kündigung wegen Schriftformmängeln werde zunehmend aus unredlichen Zwecken genutzt, um unliebsame Verträge loszuwerden.

Gesellschaftsrecht: Rechtsprofessor Ulrich Noack stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard  das EU-Gesellschaftsrechts-Paket vor. Zum einen geht es um den Kommissionsentwurf für eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Mobilität von Kapitalgesellschaften ("Sitzverlegungs-Richtlinie"). Der zweite Richtlinien-Entwurf betrifft die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht. So soll die Gründung einer Kapitalgesellschaft online, ohne persönlichen Notarbesuch, möglich werden.

Justiz

OVG Berlin-Bbg. zur Informationsfreiheit bei Parteifinanzen: Der Bundestag muss der Organisation Abgeordnetenwatch Unterlagen der Bundestagsverwaltung zur Parteienfinanzierung herausgeben, meldet spiegel.de zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Es gebe hierfür keine Ausnahme im Informationsfreiheitsgesetz.

EuG zur Marke "Messi": Das Europäische Gericht hat dem Fußballstar Lionel Messi die Eintragung der Marke "Messi" gestattet. Aufgrund seiner Bekanntheit bestehe keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Modemarke "Massi", melden lto.de und die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Das EuG hob eine anderslautende Entscheidung des EU-Markenamts Euipo auf.

BAG zu Betriebsrenten: Der Liquiditätsbedarf eines Beschäftigten gibt keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung von Betriebsrenten. Der Arbeitgeber muss eine Direktversicherung, in die er im Wege der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersversorgung des Beschäftigten einzahlt, in solchen Fällen nicht kündigen, meldet lto.de.

LAG Nürnberg zu Kopftuch: Einer Supermarkt-Kassiererin durfte nicht gekündigt werden, weil sie ein Kopftuch trägt. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg ließ eine Weisung des Arbeitgebers zu religiös neutraler Kleidung nicht als Rechtfertigung gelten, so lto.de. Die Abweichung von einer einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird mit unterschiedlichen Branchen begründet. Hilfsweise wurde auf die grundgesetzliche und hier nicht vom Europarecht verdrängte Religionsfreiheit verwiesen.

BAG zu Mindestlohn: Rechtsanwalt Ulrich Sittard bespricht auf lto.de zustimmend eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Mittwoch. Danach konnte die übergangsweise dreijährige Reduzierung des Mindestlohns für Zeitungszusteller mit der Pressefreiheit der Verleger begründet werden. Der zusätzliche Nachtzuschlag für die ausschließliche Nachtarbeit müsse allerdings 30 Prozent betragen.

BVerwG zu Altersfeststellung: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzverfahren zur Altersfeststellung von Flüchtlingen aus prozessualen Gründen für erledigt erklärt. taz.de (Christian Rath) stellt aus diesem Anlass den Fall und die Regelung der Altersfeststellung vor. Offen bleibt, ob eine ärztliche Prüfung die Regel oder die Ausnahme gegenüber einem Gespräch mit dem Jugendamt darstellt.

LG München I  IRT-Patente: Das von ARD und ZDF betriebene Institut für Rundfunktechnik (IRT) hat sich in einem Verfahren vor dem Landgericht München I mit einem Patentanwalt verglichen, dem vorgeworfen wurde, rund 200 Millionen Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Patentanwalt muss nun laut SZ dem IRT 60 Millionen Euro zahlen. meldet die SZ (Klaus Ott) auf ihrer Medien-Seite.

OLG München  NSU: Am dritten Tag der Plädoyers der Wahlverteidiger von Beate Zschäpe forderten diese eine maximal zehnjährige Haftstrafe für ihre Mandantin wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen. Sie sei jedoch keine Mittäterin der NSU-Morde gewesen. Außerdem müsse Sicherungsverwahrung abgelehnt werden. Es berichten die SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm), die FAZ (Karin Truscheit), die Welt (Gisela Friedrichsen) und lto.de.

OLG München  Kirchenasyl: Die SZ (Dietrich Mittler) berichtet im Bayern-Teil über ein Verfahren am Oberlandesgericht München, bei dem die Staatsanwaltschaft Landshut versucht, ein Grundsatzurteil zum Kirchenasyl zu erreichen. Ein Nigerianer, der im Kirchenasyl wartete, bis die Frist ablief, ab der eine Dublin-Abschiebung nach Italien nicht mehr möglich war, ist wegen illegalen Aufenthalts angeklagt. Das Urteil soll am 3. Mai verkündet werden.

BVerfG  NPD-Finanzierung: Nach Bundesregierung und Bundesrat will nun auch der Bundestag einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen, die NPD wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Das berichtet zeit.de.

Recht in der Welt

Großbritannien/Russland  Fall Skripal: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Julia Spiesberger untersucht auf juwiss.de die völkerrechtliche Einordnung des Nervengift-Anschlags auf den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergei Skripal und seine Tochter Yulia. Sollte der Anschlag auf Russland zurückzuführen sein, verstoße dieser gegen das Interventionsverbot und stelle auch einen unrechtmäßigen Gewaltakt dar. Dieser berechtige das Vereinigte Königreich zwar nicht zu militärischen Maßnahmen der Selbstverteidigung, erlaube der britischen Regierung jedoch, Gegenmaßnahmen zu treffen, um Russland zu einer Wiedergutmachung zu bewegen.

Dänemark  EGMR: Die dänische NGO-Mitarbeiterin Helga Molbæk-Steensig beschreibt auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Vorgeschichte der EGMR-kritischen und später entschärften Kopenhagen-Deklaration.

Sonstiges

Hartz IV-Anwalt: Die SZ (Alexander Hagelken/Thomas Öchsner) führte ein langes Interview mit dem 70-jährigen Duisburger Anwalt Wolfgang Conradis, der in den letzten Jahrzehnten rund 5.000 Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II vertreten hat. Thema sind seine Mandanten, die Fälle und seine Motivation.

Das Letzte zum Schluss

50 Shades of Neustadt: Ein Bürger hatte durch ein Wohnungsfenster gesehen, wie zwei Männer in Neustadt/Weinstraße eine nackte Frau fesselten und rief die Polizei. Die Polizei konnte aber nur feststellen, dass es sich um einen Bondage-Lehrer handelte, der einvernehmlich ein Paar in erotischer Fesselkunst unterrichtete, so spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Nach dem Wochenende erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. April 2018: Ultimatum bei § 219a StGB / Kassiererin darf Kopftuch tragen / Kirchenasyl vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 27.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28323/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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