Die juristische Presseschau vom 17. April 2018: Anklage gegen Ausch­witz-Wach­mann / Mehr Geld für Anwälte? / Gemein­sames Euro­päi­sches Asyl­system

17.04.2018

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhebt Anklage gegen ehemaligen SS-Wachmann. Außerdem in der Presseschau: Anwaltsorganisationen fordern höhere Gebühren, Interviews zum Datenschutz und Anhörung über Gemeinsames Europäisches Asylsystem.

Thema des Tages

Anklage gegen Auschwitz-Wachmann: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen ehemaligen SS-Wachmann des Vernichtungslagers Auschwitz Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben. Ihm wird vorgeworfen, durch seine Tätigkeit den Lagerbetrieb und die Ermordung von Juden unterstützt zu haben. Der mittlerweile 94-Jährige war von Anfang Dezember 1942 bis Ende Januar 1943 im Wach- und Bereitschaftsdienst eingesetzt worden. Während dieses Zeitraums kamen in Auschwitz mindestens 15 Eisenbahntransporte an, mehr als 13.000 Menschen wurden als "nicht arbeitsfähig" eingestuft und in den Gaskammern ermordet. Der Beschuldigte ließ mitteilen, die Hintergründe des Mordgeschehens nicht gekannt zu haben. Da er zum Tatzeitpunkt erst 19 Jahre alt war, muss nun die Jugendkammer des Landgerichts Mannheim entscheiden, ob es zum Prozess kommt. Es berichten die FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de. Die taz (Klaus Hillenbrand) geht zusätzlich auf über ein Dutzend weitere aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßliche NS-Täter ein. Seit einer BGH-Entscheidung im Jahr 2016 gelte eine veränderte Rechtsauffassung, nach der ein individueller Mord für die Verurteilung nicht mehr zwangsläufig nachgewiesen werden müsse.

Rechtspolitik

Anwaltsgebühren: Bei ihrem ersten Treffen mit der neuen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), haben der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Künftig sollten sich diese am entsprechenden jährlichen Anstieg der allgemeinen Tariflohnentwicklung von 2,6 Prozent orientieren und in Intervallen von 4 bis 5 Jahren automatisch steigen. Die Organisationen forderten auch die bessere Kompensation von langwierigen Verfahren und sprachen sich gegen eine Erhöhung der Gerichtsgebühren aus.

Asylrecht: Im Bundestag fand eine Expertenanhörung über das Vorhaben der EU-Kommission statt, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu harmonisieren und einheitliche Standards im Asylrecht sowie bei der Verteilung von Flüchtlingen zu schaffen. Linkspartei und Grüne hatten die Anhörung im Innenausschuss beantragt und warnten vor einer extrem restriktiven Asylpolitik, während die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission unterstützt. Die SZ (Constanze von Bullion) berichtet über die einzelnen Stellungnahmen.

Datenschutz: Im Interview mit der SZ (Thomas Kirchner) äußert sich EU-Justizkommissarin Věra Jourová über den Facebook-Datenskandal, die im Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weitere mögliche Regulierungsmaßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von Nutzern und zur Begrenzung der Einflussnahme sozialer Medien in Wahlkämpfen.

Über die DSGVO spricht auch die Welt (Karsten Seibel) im Interview mit der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, die mit einer abschreckenden Wirkung durch deutlich verbesserte Sanktionsmöglichkeiten rechnet.

Verbandsklage: Rechtsprofessor Axel Halfmeier veranschaulicht auf zpoblog.de anhand zweier Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Dresden, dass der teilweise scharf kritisierte Entwurf der EU-Kommission über die Einführung einer Verbandsklage zum Schutz von Verbraucherinteressen für die deutsche Rechtsprechung keine große Neuerung darstelle. Vielmehr handele es sich um eine nur konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung zu den Folgenbeseitigungsansprüchen und dem in § 1004 BGB verankerten Grundprinzip, dass ein Störer sowohl Beseitigung als auch Unterlassung schulde.

Whistleblower: Wie die SZ (Alexander Mühlauer) weiß, will die EU-Kommission am Mittwoch einen Entwurf über gemeinsame Mindeststandards zum Schutz von Informanten vorstellen, die Missstände in ihrem Unternehmen aufdecken. Davon sollen außer Angestellten auch Praktikanten und ehrenamtlich Tätige sowie Selbständige umfasst werden.

Bayerisches Polizeigesetz: Das Hbl (Heike Anger) setzt sich mit der geplanten Novelle des bayerischen Polizeigesetzes auseinander und berichtet von rechtsstaatlichen Bedenken des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP) gegen die massive Ausweitung der Eingriffsbefugnisse. Im Beitrag wird zudem auf ähnliche avisierte Neuerungen in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie die bereits erfolgte Polizeirechtsreform in Baden-Württemberg eingegangen.

Justiz

BGH zu Schmerzensgeld für Kachelmann: Der Medienkonzern Axel Springer muss an den Moderator Jörg Kachelmann wohl ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Nachdem er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, hatte Kachelmann im Verfahren gegen Springer vor dem Oberlandesgericht Köln eine hohe Entschädigungssumme wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen erwirkt. Die daraufhin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof nach Meldung von lto.de kürzlich zurückgewiesen. Springer will nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen.

OLG Schleswig – Puigdemont: Die SZ (Peter Burghardt/Sebastian Schoepp/Thomas Urban) hat Carles Puigdemont bei seinem Anwalt in Berlin getroffen und bringt ein ausführliches Portrait über den katalanischen Separatistenführer. Der Beitrag geht zudem umfassend auf die bisherigen Entwicklungen im Fall Puigdemont, den Prozess vor dem Oberlandesgericht Schleswig sowie die gegenwärtige Situation in Spanien ein.

Die FAZ (Hans-Christian Rößler) befasst sich mit den Korruptionsvorwürfen gegen Puigdemont. Problematisch sei die genaue Einordnung und Kalkulation möglicher staatlicher Ausgaben für das Unabhängigkeitsreferendum. Während der Oberste Gerichtshof in Madrid die Veruntreuung von Steuergeldern in Höhe von 1,6 Millionen Euro anführt, verlangt das Oberlandesgericht Schleswig genauere Informationen.

ArbG Berlin – Neutralitätsgesetz: Eine Grundschullehrerin wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen das umstrittene Neutralitätsgesetz und möchte das Recht erstreiten, mit Kopftuch zu unterrichten zu dürfen. Die Welt (Sabine Menkens) berichtet über den Prozess, in dem am 9. Mai ein Urteil erwartet wird. Sowohl die Anwältin der Berliner Bildungsverwaltung, Seyran Ateş, als auch die  Klägeranwältin, Maryam Haschemi Yekani, signalisierten ihre Bereitschaft, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

ArbG Frankfurt a.M. – Betriebsrat: Die der Lufthansa und Turkish Airlines gemeinsam gehörende Fluglinie "Sun Express" will verhindern, dass ihre Piloten einen Betriebsrat gründen und hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung beantragt. Sie beruft sich auf § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes, nach dem die Gründung eines Betriebsrats im Flugbetrieb zunächst tarifvertraglich vorgesehen werden muss. Die SZ (Detlef Esslinger) erläutert die Hintergründe des morgen beginnenden Prozesses.

BayVerfGH – Wuchermieten für Flüchtlinge: Wegen viel zu hoher und willkürlicher Mietpreise für Flüchtlingsunterkünfte hat der frühere Bürgermeister der Gemeinde Eching, Joachim Enßlin, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Im Interview mit sueddeutsche.de (Klaus Bachhuber) erklärt er, warum er mit dem Erfolg seiner Klage rechnet.

StA Detmold – Herausgabe von Handydaten: Nachdem Vodafone und Telekom sich trotz gerichtlicher Beschlüsse geweigert hatten, die Handydaten zweier Tatverdächtiger herauszugeben, prüft die Staatsanwaltschaft Detmold nun ein Vorgehen wegen versuchter Strafvereitelung durch Unterlassen. Die Unternehmen beriefen sich auf die unsichere Rechtslage bei der Vorratsdatenspeicherung. Deren bisherige gesetzliche Regelung hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017 unter Bezugnahme auf EuGH-Rechtsprechung für europarechtswidrig erklärt, woraufhin die Bundesnetzagentur die Durchsetzung der Speicherplicht vorläufig aussetzte. Der Privatdozent Kay H. Schumann untersucht auf lto.de die Erfolgsaussichten einer Anklage und betont, dass der OVG-Beschluss im Einzelfall das geltende Gesetz nicht beseitigt habe.

Recht in der Welt

USA u.a. – Luftangriffe auf Syrien: Die FAZ (Reinhard Müller) untersucht die Luftangriffe auf Ziele in Syrien vor dem Hintergrund des völkerrechtlichen Gewaltverbotes. Auch wenn maßgebliche Staaten den Chemiewaffeneinsatz durch das Assad-Regime mehrheitlich verurteilten, begründe dies kein Mandat für einen militärischen Einsatz ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.

Auf verfassungsblog.de fordert der Rechtsprofessor Helmut Philipp Aust die Bundesregierung dazu auf, ihre westlichen Verbündeten für die Angriffe zu kritisieren. Es handele sich dabei um eindeutige Verstöße gegen das Gewaltverbot, dessen Verteidigung auch Angelegenheit der Bundesregierung sein sollte. Diese hatte zuvor verlauten lassen, dass sie die Angriffe für verhältnismäßig und erforderlich halte.

Polen – Justizreform: Rechtsprofessor Wojciech Sadurski kritisiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung der Präsidentin des polnischen Obersten Gerichtshofs, Małgorzata Gersdorf, am 27. April den Nationalen Justizrat einzuberufen. Dessen 15 Mitglieder waren im März 2018 aufgrund eines im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetzes nicht mehr wie bislang von anderen Richtern gewählt worden, sondern durch das Unterhaus des Parlaments. Sadurski warnt vor der völligen Übernahme der Justiz durch die Regierungspartei PiS. Gersdorf hätte ihr moralisches Kapital verteidigen sollen, statt den undurchsichtig gewählten Justizrat durch eine Einberufung als solchen anzuerkennen.

Sonstiges

Streit zwischen VW und Prevent: Im Konflikt zwischen Volkswagen und dem Autozulieferer Prevent werden Spitzelvorwürfe erhoben. lto.de informiert über einen Bericht der "Bild am Sonntag", demzufolge die Kanzlei Hogan Lovells für VW eine Detektei beauftragt haben soll. Diese soll angeblich sogar Privatadressen von Prevent-Eigentümern ausspioniert haben, was VW und Hogan Lovells vehement abstreiten. Laut SZ (Max Hägler) deutet vieles darauf hin, dass der Detektiv über öffentlich zugängliche Daten recherchiert hat, obgleich es auch Hinweise auf undurchsichtige Nachbarschaftsrecherchen gebe.

Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst: Der Anwalt Martin W. Huff erläutert auf lto.de die Regelungen zur Vereinbarkeit der Tätigkeit als Rechtsanwalt mit einer Angestelltentätigkeit im öffentlichen Dienst. Dabei wirft er einen ausführlichen Blick auf die Besonderheiten, die sich für Syndikusrechtsanwälte sowie gleichzeitig als Syndikusrechtsanwälte zugelassene niedergelassene Rechtsanwälte bezüglich der Vereinbarkeitsprüfung in § 7 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung ergeben und geht auf die einschlägige Rechtsprechung ein.

Das Letzte zum Schluss

Affenscharfes Selfie: Bereits seit 2014 streiten sich die Tierrechteorganisation PETA und der britische Fotograf David Slater um das Urheberrecht an einer von einem Makaken-Affen ausgelösten Fotografie. Im September 2017 hatten sie sich endlich auf einen Vergleich in Form einer Aufteilung des Erlöses geeinigt. Nun lehnte das zuständige US-Berufungsgericht diesen Vergleich allerdings nach Meldung der SZ (Laura Hertreiter) ab. Es könne nur dann im Namen von Tieren geklagt werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sei. Zudem habe der Schopfmakake Naruto nicht selbst in den Vergleich eingewilligt, womit andere Tierschützer erneut für ihn klagen könnten.

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lto/lmr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2018: Anklage gegen Auschwitz-Wachmann / Mehr Geld für Anwälte? / Gemeinsames Europäisches Asylsystem . In: Legal Tribune Online, 17.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28087/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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