Die juristische Presseschau vom 5. April 2018: Ver­brau­cher­schutz durch Smart Con­tracts? / Gesetz­ent­wurf zum Fami­li­en­nachzug / Kopf­tuch­verbot für Kinder

05.04.2018

Smart Contracts kommen als neues Mittel zum Schutz von Verbrauchern ins Gespräch. Außerdem in der Presseschau: Seehofer will restriktiven Familiennachzug und Österreich plant ein Kopftuchverbot an Kitas und Grundschulen.

Thema des Tages

Smart Contracts: Der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich schlägt gegenüber der FAZ (Hendrik Wieduwilt) vor, das Thema Smart Contracts auf die rechtspolitische Agenda der Bundesregierung zu setzen und es gemeinsam mit der Musterfeststellungsklage umzusetzen. Smart Contracts könnten eingesetzt werden, um Verbraucher bei elektronisch feststellbaren Leistungsstörungen automatisiert zu entschädigen, etwa bei Zugverspätungen. Dies würde Verbrauchern besonders bei Kleinstbeträgen helfen, bei denen die Höhe des Anspruchs und der Aufwand der Geltendmachung außer Verhältnis stehen. Durch eine automatische Entschädigung könne eine, nach Ullrich, gewissermaßen gestörte Vertragsparität wiederhergestellt werden. Die Bundesregierung hat zudem bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, auf dem Gebiet der Smart Contracts tätig zu werden, um so auch Rückstände bei der Digitalisierung aufzuholen. 

Musterfeststellungsklage: Die Kritik an der Musterfeststellungsklage verstummt nicht. Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet, besteht seitens der Industrie die Sorge, dass das Klageregister Prangerwirkung entfalte und sich über ausländische Verbrauchervereine vor allem das Geschäftsmodell amerikanischer Kanzleien durchsetze. Damit drohten Unternehmen schon vor Verfahrensbeginn Imageschäden.

Rechtspolitik

Familiennachzug: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat seinen Gesetzentwurf zum Familiennachzug zur Ressortabstimmung vorgelegt. Der Entwurf regelt den Nachzug Familienangehöriger von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz. Er sieht unter anderem vor, dass Hartz-IV-Empfänger von der Möglichkeit des Familiennachzugs ausgeschlossen werden. Während besonders diese Regelung von der Opposition heftig kritisert wird, gibt die SZ (Robert Roßmann) zu bedenken, dass nur die bisherigen Regelungen für Geflüchtete mit subsidiären Schutz übernommen worden sind. Weiter berichten taz (Malene Gürgen) und Welt (Tobias Heimbach/Marcel Leubecher)

Haftung bei KI: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) fasst die aktuelle Debatte zur Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Steuerung von Autos zusammen. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass dafür neue Regelungen notwendig sind und eingeführt werden. Im Gespräch ist dabei auch die Einführung des neuen Rechtssubjekts "elektronische Person".

Justiz

BGH zu Geldstrafe auf Raten: Die Frage, ob dem Angeklagten nach Verurteilung Zahlungserleichterungen nach § 42 StGB zustehen, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Februar 2018 im Urteil zu entscheiden. Die Vorinstanz hatte diesbezüglich in ihrem Urteil rechtsfehlerhaft keine Ausführungen gemacht. Auf diese Entscheidung weist community.beck.de (Carsten Krumm) hin.

SG Heilbronn zu Sturz auf Firmentoilette: Ein folgenschwerer Sturz auf einer rutschigen Toilette während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn. Denn auch private Toiletten könnten rutschig sein, eine besondere betriebliche Gefahr habe daher nicht vorgelegen. Der gestürzte Arbeitnehmer legte bereits Berufung gegen das Urteil ein. Es berichtet spiegel.de.

OLG Hamm zu falschem Sperma: 7.500 Euro Schmerzensgeld erhielt laut lto.de und spiegel.de eine klagende Mutter, die bei einer künstlichen Befruchtung nicht mit dem gewünschten Sperma befruchtet worden war. Nach einer ersten erfolgreichen künstlichen Befruchtung wollte die Klägerin bei der zweiten Befruchtung mit Sperma desselben Samenspenders befruchtet werden, damit ihre Kinder Vollgeschwister werden. Aufgrund einer Verwechslung wurde bei der zweiten, ebenfalls erfolgreichen, Befruchtung jedoch fremdes Sperma verwendet. Diese Kenntnis belastete die Klägerin körperlich und psychisch. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz.

BVerwG  Indymedia: Die Klagebegründung zweier Betreiber der verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia.org gegen das Verbot ist laut SZ (Reiko Pinkert/Ronen Steinke) beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Die Kläger berufen sich vorrangig auf den offenen Charakter der Plattform.

LG Freiburg – Doppelmordprozess: Über den Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Freiburg gegen einen 53-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, im Juli 2017 seinen Sohn und seine Ex-Freundin erstochen zu haben, berichtet ausführlich die Welt (Per Hinrichs), zudem spiegel.de.

StA Kassel – Angehöriger der Waffen-SS: Laut spiegel.de hat die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungen gegen ein 96-jähriges ehemaliges Mitglied der Waffen-SS wegen Beteiligung am Massaker von Babi Jar eingeleitet. Bei dem Massaker in der ukrainischen Schlucht starben im Jahr 1941 ca. 33.000 Menschen. Nach einem Hinweis des Simon-Wiesenthal-Centers in Jerusalem hatte die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen Vorermittlungen aufgenommen.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Die SZ (Florian Hassel) beleuchtet die Änderungen an der umstrittenen polnischen Justizreform. Nach heftiger Kritik insbesondere der EU-Kommission, die die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Polen vorbereitet, schwächte die Regierung Teile der Justizreform ab. Die erfolgten Zugeständnisse sind jedoch marginal, vor allem die umstrittene Besetzung des Verfassungsgerichts bleibt unverändert. 

Frankreich – Wahlrechtsreform: Die französische Regierung plant noch vor den nächsten Parlamentswahlen im Jahr 2022 eine umfassende Wahlrechtsreform, meldet die SZ. Die Sitze des Parlaments sollen um 30% reduziert werden, zugleich sollen 15% der Abgeordneten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. 

Österreich – Kopftuchverbot für Kinder: Die österreichische Regierung plant die Einführung eines Kopftuchverbotes in Kindergärten und Grundschulen. Weil für die Kindergärten die Länder zuständig sind, ist die Regierung für die notwendige Verfassungsmehrheit auf die Stimmen von Neos und SPÖ angewiesen. Umstritten bleibt, ob das Verbot verfassungsgemäß ist. Es berichten taz (Ralf Leonhard) und FR.

Philippinen – Verfassungsreform: Der vom philippinischen Präsidenten angekündigten Verfassungsreform widmen sich (in englischer Sprache) die emeritierte australische Rechtsprofessorin Cheryl Saunders und der philippinische Anwalt Michael Henry Yusingco auf verfassungsblog.de.

Sonstiges

RAK Düsseldorf – Hauptgeschäftsführerin: Nach langem Rechtsstreit hat sich die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mit ihrer Hauptgeschäftsführerin über die Fortgestaltung der Zusammenarbeit geeinigt. Die Kammer hatte versucht, der Hauptgeschäftsführerin zu kündigen, eine erste Kündigung war in erster und zweiter Instanz für rechtswidrig erklärt worden. Insgesamt verschlang die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung allein aufseiten der Kammer fast 750.000 Euro. Mit den Hintergründen des Streits befasst sich ausführlich lto.de (Pia Lorenz), zudem berichtet community.beck.de (Christian Rolfs).

Partnerinnen in Großkanzleien: lto.de (Anja Hall) hat den Frauenanteil unter den Equity-Partnerinnen der zehn größten deutschen Wirtschaftskanzleien überprüft. Er lag bei sechs bis 16 Prozent, also weit unter oft selbst gesteckten Zielen von 25 oder 30 Prozent. Als Gründe werden genannt, man könne Frauen nicht aus Proporzgründen Männern vorziehen, Frauen scheuten sich derartige Verantwortung zu übernehmen und/oder die Kanzleikultur sei skeptisch gegenüber Anwältinnen.

 

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lto/kk

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. April 2018: Verbraucherschutz durch Smart Contracts? / Gesetzentwurf zum Familiennachzug / Kopftuchverbot für Kinder . In: Legal Tribune Online, 05.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27877/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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