Die juristische Presseschau vom 4. April 2018: Aus­lie­fe­rungs­haft für Puig­de­mont? / Mehr "Schwitzen statt Sitzen"? / Zuläs­sig­keit von Tax Law Cli­nics?

04.04.2018

Generalstaatsanwaltschaft beantragt Auslieferungshaft für Ex-Katalanen-Präsident. Außerdem in der Presseschau: Gemeinnützige Arbeit könnte Ersatzfreiheitsstrafe zurückdrängen. Law Clinics sollen steuerrechtliche Beratung anbieten dürfen.

Thema des Tages

OLG Schleswig  Puigdemont: Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat im Fall des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont Auslieferungshaft wegen Fluchtgefahr beantragt. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Schleswig entscheiden. Auf einen noch nicht gestellten Antrag der Generalstaatsanwaltschaft muss das Gericht dann auch über die Zulässigkeit der von Spanien begehrten Auslieferung entscheiden. Dort kommt es wohl vor allem darauf an, ob die von Spanien als Rebellion verfolgten Handlungen im deutschen Recht als Hochverrat einzustufen wären. Über die Rechtsfragen im Zusammenhang mit diesem Verfahren informieren FAZ (Helene Bubrowski/Peter Carstens),taz (Christian Rath),lto.de und im Interview mit zeit.de (Lisa Caspari) der Anwalt Nikolaos Gazeas.

Heribert Prantl (SZ) bedauert die OLG-Richter, weil sie mit dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) ein "erbärmliches" Gesetz anwenden müssten. Anhand von § 81 Nr. 4 IRG versucht Prantl zu belegen, dass das Gesetz gegen den "Grundsatz der Normenklarheit" verstoße.  Helene Bubrowski (FAZ) mahnt, bei aller Besorgnis um die spanische Rechtsstaatlichkeit solle nicht vergessen werden, dass Puigdemont "auch Gesetze verletzt und Urteile missachtet hat."

Spanien  Puigdemont: Schon vorige Woche hat der Anwalt von Carles Puigdemont in Spanien einen 85-seitigen Einspruch gegen die strafrechtlichen Vorwürfe eingelegt, berichtet spiegel.de. Die Vorwürfe der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder werden darin zurückgewiesen.

Der emeritierte Rechtsprofessor Ulrich K. Preuß analysiert auf verfassungsblog.de sehr ausführlich die spanischen Vorwürfe gegen Puigdemont. Preuß geht davon aus, dass das Unabhängigkeitsreferendum keine rechtliche Bedeutung hatte, weil das zugrundeliegende Gesetz durch das spanische Verfassungsgericht bereits aufgehoben worden war. Dass die katalanische und die spanische Führung das wohl anders verstanden haben, ändere nichts an diesem rechtlichen Befund. Preuß kritisiert auch den Haftbefehl wegen Rebellion, der von einem zweifelhaften Gewaltbegriff ausgehe und diesen nicht einmal erläutere.

Rechtspolitik

Schwitzen statt Sitzen: Der CDU-Abgeordnete Volker Ullrich schlägt im FAZ-Einspruch vor, dass uneinbringliche Geldstrafen häufiger durch gemeinnützige Arbeit statt durch Ersatzfreiheitsstrafen abgegolten werden. Deshalb solle diese Möglichkeit in § 43 Strafgesetzbuch ("Ersatzfreiheitsstrafe") ausdrücklich und vorrangig erwähnt werden. Erforderlich sei auch ein bundesweit einheitlicher Umrechnungsmaßstab. Die Diskussion um Ersatzfreiheitsstrafen könne so von der Forderung nach Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgekoppelt werden. Eine Entkriminalisierung wäre für Ullrich ein falsches Signal.

Messerangriffe: Der Deutsche Anwaltverein hat sich gegen den Vorstoß der Polizeigewerkschaft ausgesprochen, Messerattacken grundsätzlich als versuchtes Tötungsdelikt einzustufen, meldet die FAZ (Marlene Grunert). Das Strafgesetzbuch stelle klare Anforderungen an einen Tötungsvorsatz, die nicht einfach vorausgesetzt werden könnten, wenn jemand ein Messer führe.

Geschäftsgeheimnisse: netzpolitik.org (Arne Semsrott) hat den Gesetzentwurf des Justizministeriums zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Volltext veröffentlicht. Kritisiert wird hieran, dass Whistleblower nur geschützt sein sollen, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit handeln. Außerdem beschneide eine weite Definition von Geschäftsgeheimnissen die Informationsfreiheit von Bürgern und Journalisten.

Geoblocking: Der Anwalt Jan Bernd Nordemann beschreibt im FAZ-Einspruch zunächst die am 1. April in Kraft getretene EU-Portabilitäts-Verordnung als sinnvollen Kompromiss. Nun hat jeder EU-Verbraucher Anspruch darauf, seine Streaming-Dienste auch in EU-Staaten zu nutzen, in denen er keinen Wohnsitz hat. Für zu weitgehend hält Nordemann dagegen den im Trilog befindlichen Entwurf einer CabSat-Verordnung für den EU-weiten freien Zugang zu Fernseh- und Hörfunk-Sendungen, die über das Internet abgerufen werden. Dies solle besser auf Nachrichtensendungen beschränkt werden.

Abmahnungen: Die SZ (Nils Wischmeyer) stellt anhand von Fällen dar, warum sich im Vorjahr zehn große Wirtschaftsverbände zu einem Bündnis gegen den Missbrauch von Abmahnungen zusammengeschlossen haben. Anwälte und Abmahnvereine hätten ein Geschäftsmodell darin gefunden, gegen kleinere Fehler von Online-Shops vorzugehen.

Gesetzessprache und Gleichberechtigung: Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof plädiert in seiner FAZ-Einspruch-Kolumne gegen die Einführung geschlechtsneutraler Sprache in Gesetzen. Dies führe zu einem "Verlust von Sprachklang und Satzmelodie", es verärgere auch "manchen unbefangenen Leser, der für das wichtige Anliegen der Gleichberechtigung gewonnen, nicht abgeschreckt werden sollte". Kirchhof spricht sich allgemein für die "Sprechfreiheit" aus und wendet sich gegen "sprachliche Unterwerfungsgesten", wie sie typischerweise in Diktaturen verlangt werden.

Justiz

Richter als Menschen: Auf FAZ-Einspruch vertritt Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, dass die zunehmende Personalisierung der Justiz-Berichterstattung keine fragwürdige Boulevardisierung sei, sondern ein Schritt zu mehr Transparenz. Rechtsprechung sei eben eher ein Willens- als ein Erkenntnisakt. Dagegen verhindere die bisher übliche Entpersonalisierung der Gerichte, dass Richter sich ihrer Vorverständnisse bewusst werden. Richter sollten daher die schriftliche Außenkommunikation in Ich-Form statt als "die Kammer" führen, eventuell könne die Ich-Form sogar bei Urteilen benutzt werden.

BGH zu Hebammen-Heimtücke: Der Bundesgerichtshof hat laut lto.de ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das eine Hebamme wegen mehrfachen Mordversuchs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt hatte. Die Hebamme hatte den Schwangeren kurz vor dem Kaiserschnitt gerinnungshemmende Mittel verabreicht, so dass die Frauen per Notfallbehandlung gerettet werden mussten.

LSG Niedersachsen-Bremen zu Hartz IV-Rückzahlung: Ein Ehepaar, das zehn Jahre lang zu Unrecht Hartz IV-Leistungen bezog, muss 175.000 Euro zurückzahlen. Das entschied laut spiegel.de das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Der Mann hatte ein Konto in der Schweiz mit rund 147.000 Euro verschwiegen.

FG Köln zu Nebentätigkeiten: Das Finanzgericht Köln hat einem Professor Steuerfreiheit für Honorare verwehrt, die er für Vorträge bei gemeinnützigen Organisationen und im Rahmen der Fachanwaltsausbildung erhielt. Die Vorträge könnten nicht als Nebentätigkeit im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale anerkannt werden, da sie auf der beruflichen Expertise des Professors beruhten. Der Anwalt Martin W. Huff stellt auf lto.de das Urteil vor und kritisiert den Maßstab des Finanzgerichts. Es sei unverständlich, warum spezialisierten Steuerpflichtigen die Chance genommen werde, mit Hilfe ihrer Spezialisierung steuerfreie nebenberufliche Einkünfte zu erzielen.

LG Frankfurt/Main  Inkasso-Betrug: Vor dem Landgericht Frankfurt/Main müssen sich ein Mann und eine Frau wegen Betrugs mit fingierten Inkasso-Schreiben verantworten. Als Teil einer größeren Tätergruppe sollen sie einen Schaden in Höhe von mindestens 550.000 Euro verursacht haben, berichtet spiegel.de. Sie hatten grundlos Beträge zwischen 50 und 150 Euro gefordert und dabei mit massiven Pfändungsmethoden gedroht.

Recht in der Welt

USA  Cloud Act: community.beck.de (Axel Spies) vermutet, dass ein Verfahren vor dem US-Supreme Court zur Zulässigkeit der Datenbeschlagnahme durch US-Sicherheitsbehörden bei US-Firmen im Ausland ohne Ergebnis enden wird, weil der Kongress inzwischen den so genannten Cloud Act beschlossen hat. Danach ist ein US-Richter in die Prüfung einzubeziehen. Die US-Regierung hat gegen Microsoft inzwischen einen neuen Warrant zur Vorlage von in Irland gespeicherten Daten auf Grundlage des Cloud Acts erlassen und eine Einstellung des Verfahrens am Supreme Court beantragt.

USA  Ethan Couch: In den USA ist der 20jährige Ethan Couch aus der Haft entlassen worden. Die SZ (Johannes Kuhn) nimmt dies zum Anlass, noch einmal an seinen Fall zu erinnern. Er hatte als 16-Jähriger betrunken mit dem Geländewagen seines Vaters vier Menschen getötet. Er wurde zunächst aber nur zu einer zehnjährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, weil ihm der Wohlstand seiner Eltern nicht gut bekommen sei. In Haft musste er erst, nachdem er Bewährungsauflagen verletzt hatte.

USA  Stahlzölle und Ausnahmen: Die Anwälte Bärbel Sachs und Carl-Wendelin Neubert empfehlen in der FAZ, dass europäische Stahlunternehmen schon jetzt mit ihren US-Kunden Anträge auf Freistellung von den drohenden US-Zöllen auf Stahlprodukte vorbereiten sollten. Anträge könnten dabei nur die US-Kunden stellen, Ausnahmen würden nur genehmigt, wenn kein US-Unternehmen die Lieferung in gleicher Qualität übernehmen könne.

Juristische Ausbildung

Leitbild und NS-Unrecht: FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski/Alexander Haneke) greift die Diskussion nach dem Leitbild des Juristen auf, die die Rechtsprofessoren Barbara Dauner-Liebs und Stephan Hobe mit einem Aufsatz auslösten. Die juristische Ausbildung fokussiere zu stark auf Falllösungen und vernachlässige die kritische Reflexion der Rechtsvorschriften. Studenten hätten kaum Kenntnisse über die NS-Zeit. Dabei eigne sich die Rolle der (rechtsauslegenden und rechtsanwendenden) Juristen bei der Festigung der NS-Diktatur hervorragend als Unterrichtsstoff.

Tax Law Clinic: Der wissenschatliche Mitarbeiter Christian Deckenbrock fordert im FAZ-Einspruch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Dort solle das Verbot altruistischer Rechtsberatung gestrichen werden, wie schon 2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz, nachdem das Bundesverfassungsgericht dort das Verbot beanstandet hatte. Dies habe den Weg für mittlerweile knapp 70 Law Clinics an deutschen Universitäten frei gemacht. Es sei nicht einzusehen, warum Studierende im Ausländerrecht oder im Recht der betrieblichen Altersversorgung beraten dürfen, nicht aber im Steuerrecht. Ausführlich schildert Deckenbrock die rechtlichen Anforderungen an Law Clinics.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. April 2018: Auslieferungshaft für Puigdemont? / Mehr "Schwitzen statt Sitzen"? / Zulässigkeit von Tax Law Clinics? . In: Legal Tribune Online, 04.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27851/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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