Die juristische Presseschau vom 29. März 2018: Gesetz gegen Daten­klau / MyTaxi-App vor BGH / Debatte um auto­nomes Fahren

29.03.2018

 

Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen liegt vor. Außerdem in der Presseschau: BGH vor Entscheidung zur MyTaxi-App und Ex-Verfassungsrichter Di Fabio zum autonomen Fahren.

Thema des Tages

Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Der SZ (Markus Basler) liegt exklusiv der Entwurf des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vor. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Erstmals soll ein einheitlicher Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse bestimmt werden, um Ansprüche bei Rechtsverletzungen zukünftig besser durchsetzen zu können. Gerichte sollen Produkte verbieten und auch deren Vernichtung anordnen können, wenn sie mit illegal erlangten Informationen hergestellt wurden. Den verbesserten Schutz sollen aber nur Unternehmen erhalten, die ihre Geschäftsgeheimnisse aktiv schützen. Whistleblower, die Geschäftsgeheimnisse offenbaren, sollen geschützt werden - wenn sie in der Absicht handeln, der Allgemeinheit zu nutzen. Der Entwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung.

Rechtspolitik

AGB-Recht: Der Rechtsanwalt Hendrik Haak kritisiert in einem Gastbeitrag für die FAZ den überdehnten Anwendungsbereich deutschen AGB-Rechts. Gerichte griffen immer häufiger in vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmen ein, obwohl das AGB-Recht vorrangig dem Verbraucherschutz diene. Dies führe zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen, diese wählten daher immer seltener deutsches Recht. Hoffnung gebe aber der neue Koalitionsvertrag mit der Ankündigung, AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen.   

Autonomes Fahren: Nach dem tödlichen Unfall eines Uber-Fahrzeugs im autonomen Fahrmodus mit einer Radfahrerin in Arizona befasst sich der Rechtsprofessor und ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio in einem Hbl-Gastbeitrag mit den Folgen für die Debatte um die Regelung zum autonomen Fahren. Einer von Skeptikern befürchteten Entmündigung des Menschen stehe ein Sicherheitsgewinn gegenüber, der die Zahl der Verkehrstoten um bis zu 90% senken könne. Di Fabio fragt, ob bei 3.000 Verkehrstoten pro Jahr in Deutschland der Staat nicht auf die Entwicklung automatisierter Systeme drängen müsste, um seiner Schutzpflicht für Leib und Leben der Bürger zu genügen. Wie der Unfall zeige, sei man jedoch noch nicht so weit wie erhofft. Auf die Straßen dürfe letztendlich nur, was hinreichend sicher und signifikant sicherer als der menschliche Fahrer sei. Zusammenfassend warnt di Fabio jedoch davor, durch eine zu strenge Regulierung die persönliche Freiheit einzuschränken. Diese soll stattdessen mit den Regeln der Verantwortlichkeit begrenzt werden. Sonst würden Deutschland und die EU signifikante Wettbewerbsnachteile erleiden. 

Zentralisierung beim Verfassungsschutz: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Biljana Vrhovac und Marc Sprungmann analysieren auf juwiss.de das Gerangel um neue Zuständigkeiten beim Verfassungsschutz. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hatte ein Direktionsrecht gegenüber den Landesämtern gefordert. Ob es eines solchen Rechts bedarf, sehen die Autoren kritisch. 

Justiz

OLG Schleswig – Puigdemont: Vor der erst nach Ostern erwarteten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts über die Auslieferung des früheren katalanischen Ministerpräsidenten Puigdemont forderten die Anwälte des Katalanen die Bundesregierung dazu auf, eine Auslieferung politisch nicht zu bewilligen. Sollte Puigdemont nicht freigelassen werden, werde das Bundesverfassungsgericht angerufen, so Anwalt Wolfgang Schomburg. Dies berichtet die SZ (Heribert Prantl)

Der Rechtsprofessor Otto Lagodny, analysiert in einem Gastbeitrag für die SZ das Verhältnis von rechtlicher und politischer Entscheidung hinsichtlich der Auslieferung. Er stellt die Frage, ob die entscheidenden Richter unter dem herrschenden politischen Druck noch unabhängig entscheiden können. Heribert Prantl (SZ) kommentiert, dass eine solche Entscheidung über eine Auslieferung nach einem europäischen Haftbefehl besser einem obersten Gericht überlassen werden sollte. Vertrauen in die Entscheidung des OLG hat hingegen Jost Müller-Neuhof (Tsp), denn das Verfahren sei strikt geregelt. 

BGH  MyTaxi: Am heutige Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit von Rabattaktionen der App MyTaxi. Diese vermittelt Taxifahrten mit Rabatten an teilnehmende Taxiunternehmen. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen. Der Rechtsanwalt Arne Neubauer fasst die Problematik auf lto.de zusammen. Die Vorinstanzen sahen in den Rabattaktionen einen Verstoß gegen die Tarifpflicht des Personenbeförderungsgesetzes und damit ein wettbewerbswidriges Handeln der teilnehmenden Taxiunternehmen. Dass der BGH dieser Bewertung folgt, sei keinesfalls sicher, so Neubauer. Sollten die Rabattaktionen unvereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz sein, steige auch im Hinblick auf die bisherigen Entscheidungen des BGH zum Fahrdienst Uber der Handlungsdruck auf die Regierung betreffend einer Deregulierung des Personenbeförderungsgewerbes. 

BGH zu Baumängeln: Der Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek kommentiert in einem Gastbeitrag für die FAZ die Änderung der BGH-Rechtsprechung zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen bei Baumängeln. Der Bundesgerichtshof hatte im Februar geurteilt, dass zur Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruches nicht mehr auf die fiktiven Mängelbeseitigungskosten abgestellt werden dürfe. Stattdessen ist die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der mangelfreien Bausache und dem tatsächlichen Wert der ausgeführten Leistung mit Mangel heranzuziehen. Behebt der Bauherr den Mangel jedoch tatsächlich, so kann er weiterhin die konkret entstandenen angemessenen Kosten verlangen. Die FAZ stellt zudem weitere baurechtliche Entscheidungen in Kurzform dar. 

BGH zu RVG-Vergütungsvereinbarung: Nach Bericht von community.beck.de (Hans-Jochem Mayer) entschied der BGH bereits im Januar, dass bei einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die unterliegende Partei keine prozessuale Erstattungspflicht nach § 91 ZPO trifft, die die gesetzliche Vergütung übersteigt.  

BVerwG zu Gefährder: Das Bundesverwaltungsgericht billigte erneut die Rechtmäßgikeit der Abschiebungsanordnung  gegen einen Gefährder, berichtet die taz-nord (Benno Schirrmeister). Gefährder mit ausländischem Pass können in ihren Geburtsstaat abgeschoben werden, wenn von ihnen eine Bedrohungslage ausgeht, die jederzeit in eine konkrete Gefahr umschlagen kann. Im konkreten Fall ging das Gericht davon aus, dass der Gefährder zwar nicht in seine Heimat Dagestan abgeschoben werden durfte, jedoch in einen anderen Teil Russlands. Die Abschiebung war bereits im September 2017 vollzogen worden.

OVG Lüneburg zu Passbeschränkung: Eine NGO-Leiterin darf nicht zu ihren Hilfsprojekten nach Afghanistan reisen, weil sie dort entführt werden könnte. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt die entsprechende passrechtliche Beschränkung gebilligt. Die taz (Christian Rath) stellt den Fall und das Urteil dar und sieht in der Beschränkung von Rechten potenzieller Opfer einen neuen Ansatz in der Anti-Terror-Politik.

OLG Stuttgart zu Punkteverkauf: Ein Verkehrssünder, der einer anderen Person dafür Geld zahlte, dass diese sich gegenüber der Bußgeldbehörde als handelnde Person bekannte und die Punkte "übernahm", macht sich nicht wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Es berichtet community.beck.de (Carsten Krumm).

LG Berlin – Tiergartenmord: Vor der Jugendkammer des Landgerichts Berlin begann der Prozess gegen einen 18-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, im September 2017 eine 60-jährige Frau ermordet und ausgeraubt zu haben. Der Angeklagte soll dabei ein Smartphone und mindestens zwei Euro erbeutet haben. Er bestreitet den Mord und gibt an, das Opfer schon tot vorgefunden zu haben. Es berichten ausführlich FAZ (Markus Wehner), Welt (Christine Kensche) und focus.de. 

FG Rheinland-Pfalz zu Schulhund: Die Kosten für einen im Unterricht eingesetzten Schulhund können nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz steuerlich nicht abgesetzt werden, berichtet lto.de. Zwar wurde der Einsatz des Hundes von einem pädagogischen Konzept begleitet, eine Trennung zwischen privatem und beruflichem Gebrauch des Hundes sei jedoch nicht möglich.

ArbG Mönchengladbach zu Leiharbeitnehmerin: Einer Leiharbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden, um den dauerhaften Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag zu unterbrechen, wenn ein Beschäftigungsbedarf durchgehend besteht. Die Klägerin war der Auffassung, die Kündigung sei nur erfolgt, um einen Equal-Pay-Gleichstellungsanspruch nach § 8 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu verhindern. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach stellt community.beck.de (Christian Rolfs) vor. 

Recht in der Welt

USA – Sammelklage gegen BMW: FAZ und Hbl (Thomas Jahn, Markus Fasse) berichten, dass unter anderen die auf Abgasbetrugsfälle spezialisierte Kanzlei Hagens Berman in New Jersey Sammelklage gegen BMW auf Schadensersatz eingereicht habe. Mitangeklagt ist zudem Bosch, der Automobilzulieferer lieferte die Dieseltechnologie an BMW. Bislang war BMW im Dieselskandal nicht im Visier der amerikanischen Ermittler. Hagens Berman beschäftigte extra eigene Ingenieure, die bei Testfahrten erhebliche Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte feststellten, so das Hbl. 

China – Prozess gegen Unternehmer: Dem chinesichen Unternehmer Wu Xiaohui, Gründer des Versicherungskonzerns Anbang und ehemaliger potentieller Retter der HSH Nordbank, wird vor dem Volksgericht in Shanghai der Prozess gemacht, berichtet die FAZ (Hendrik Ankenbrand). Xiaohui soll 8,4 Milliarden Euro illegal aus seinen Unternehmen gezogen haben. Er bekannte sich für schuldig, ihm droht eine lebenslange Haftstrafe. 

Sonstiges

RAK-Kammerversammlung abgebrochen: Die Kammerversammlung der RAK Sachsen wurde seitens des Vorstandes abgebrochen, bevor ein Antrag über eine Rücktrittsforderung an den BRAK-Vorstand behandelt werden konnte, so lto.de (Pia Lorenz).  Begründet wurde der Abbruch damit, dass ein Sicherheitsdienst für die Räume wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr zur Verfügung stand. Die Versammlung soll nun am 25. April fortgesetzt werden. 

Facebook-Manager bei Barley: Nachdem Facebook-Manager Richard Allen anlässlich des Datenskanndals Justizministerin Barley traf, kündigte er in einem Interview mit der Welt eine neue Transparenzoffensive an. Zudem wünsche er auch in einigen Tätigkeitsfeldern mehr Regulierung. 

Deutsche Manager in ausländischen Gefängnissen: Ausführlich befasst sich das Hbl (Claudia Obmann, Michael Scheppe) mit den Fällen deutscher Manager, die im Ausland in Haft genommen worden sind, wie zum Beispiel der VW-Manager Oliver Schmidt. Dabei können die Manager vor allem dann nicht mehr auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber hoffen, wenn diese damit selbst ein Verschulden eingestehen würden.  

Das Letzte zum Schluss

Fehlende Erfahrung im Anbau von Cannabis: Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betriebene Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung droht zu platzen. Die taz (Andreas Wyputta) schreibt, dass vier Klagen von beteiligten Unternehmen zurzeit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden. Erst kurz vor Ende der Ausschreibungsfrist teilte das Bundesinstitut auf Nachfrage mit, dass Erfahrungen im Marihuana-Anbau für unverzichtbar gehalten werden. Eine solche Fachkenntnis ist für die beteiligten deutschen Unternehmen jedoch schwer nachzuweisen. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/kk

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. März 2018: Gesetz gegen Datenklau / MyTaxi-App vor BGH / Debatte um autonomes Fahren . In: Legal Tribune Online, 29.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27785/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen