Die juristische Presseschau vom 9. März 2018: Pro­zess­auf­takt im Fall Kim Wall / Polen ver­tei­digt Jus­tiz­re­form / Rück­tritt der BRAK-Spitze gefor­dert

09.03.2018

In Kopenhagen hat der Prozess gegen Peter Madsen begonnen. Außerdem in der Presseschau: LG Berlin urteilt zur Sterbehilfe, polnische Regierung verteidigt Justizreform, Berliner Kammerversammlung fordert Rücktritt der BRAK-Spitze.

Thema des Tages

Prozessauftakt im Fall Kim Wall: In Kopenhagen hat der Prozess gegen den 47-jährigen Erfinder Peter Madsen begonnen, dem vorgeworfen wird, die 30-jährige Journalistin Kim Wall in der Nacht zum 11. August 2017 in seinem U-Boot brutal gefoltert, getötet und anschließend ihre Leiche sexuell missbraucht und zerstückelt zu haben. Wall hatte am Tatabend eigentlich ein Fest veranstaltet und sich für ein Interview spontan zu Madsen auf dessen selbstgebautes U-Boot begeben. Nachdem das U-Boot sank, galt Wall zunächst als vermisst, bis ihre Leichenteile in Plastikbeuteln gefunden wurden. Madsen blieb bis zum Prozessauftakt dabei, dass es sich bei dem Tod um einen Unfall gehandelt habe, und betonte seine Unschuld. Zuvor hatte er seine Version der Geschehnisse mehrfach geändert und zugegeben, die Leiche zerstückelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft führte eine Vielzahl von Beweisen gegen ihn an. So hatte sich Madsen, kurz bevor er mit Wall auf See fuhr, ein Enthauptungsvideo angesehen, Werkzeuge mit an Bord gebracht und trug später einen Blutspritzer im Gesicht. Staatsanwalt Buch-Jepsen verlas ein rechtspsychiatrisches Gutachten, das Madsen als "pervers" beschreibt und ihm "psychotische Züge" und einen "schweren Mangel an Mitgefühl" attestiert. Er forderte lebenslange Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung. Am 25. April wird das Urteil erwartet. Es berichten ausführlich FAZ (Matthias Wyssuwa), SZ (Silke Bigalke)taz (Jan Pfaff)Welt (Per Hinrichs) und spiegel.de (Alexander Preker).

Rechtspolitik

Künftige Minister: Am heutigen Freitag sollen die neuen SPD-Minister offiziell vorgestellt werden. Bereits am Donnerstag wurde nach Bericht der FAZ (Majid Sattar) bekannt, dass der bisherige Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, als neuer Außenminister Sigmar Gabriel ablösen soll. Für das Justizministeramt werden nun laut Hbl (Martin Greive/Dietmar Neuerer) Katarina Barley und Matthias Miersch gehandelt.

Frauenquote im Bundestag: Politikerinnen von SPD und CDU haben laut zeit.de eine Wahlrechtsreform zur Einführung einer Frauenquote im Bundestag ins Gespräch gebracht. Momentan ist der Frauenanteil so niedrig wie zuletzt vor 20 Jahren.

EU-Expertengruppe zu Investmentfonds: Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat der EU-Kommission die Einführung neuer Regeln für Investmentfonds empfohlen, die es den Finanzmarktaufsichtsbehörden in Notlagen erlauben sollen, den Verkauf von Anteilen zu beschränken oder zeitweise auszusetzen. Hierdurch soll nach Meldung der SZ (Markus Zydra) einer Destabilisierung des Finanzmarktes vorgebeugt werden, die durch massenhafte Verkäufe im Falle einer Börsenpanik eintreten könnte.

Justiz

OLG Hamm zu Haftung bei Verkehrsunfall: Wer auf einer Autobahn ohne Tempolimit die Richtgeschwindigkeit maßvoll überschreitet, muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm bei einem Unfall nicht zwangsläufig anteilig haften. Der Kläger hatte nach Meldung von lto.de ohne zu blinken die Spur gewechselt, woraufhin ein mit 150 km/h herannahender Autofahrer nicht mehr bremsen konnte.

OVG Rheinland-Pfalz zu Rundfunkbeitrag: Mit seiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist ein Mann aus Trier laut lto.de vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert. Nach Auffassung des Gerichts geht die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von einem dualen Rundfunksystem aus. Im Hinblick auf Werbeeinahmen sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Gegensatz zu privaten Anbietern eingeschränkt und deshalb auf den Rundfunkbeitrag angewiesen.

LG Berlin zu Sterbehilfe: Ein Arzt, der einer unheilbar kranken Patientin bei ihrem Suizid geholfen hatte, ist laut SZ (Hans Holzhaider) vor dem Landgericht Berlin vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen freigesprochen worden. Er hatte der Patientin ein starkes Schlafmittel verschrieben, das diese allein einnahm. Als sie anschließend ins Koma fiel, hatte er ihr ein Medikament zur Verhinderung des Erbrechens injiziert. Hierin sah das Gericht allerdings kein aktives Verhindern von Rettungsmaßnahmen und stellte fest, dass in einem bloßen Unterlassen keine Straftat liege. Die freiverantwortliche Entscheidung der Sterbenden sei auch nach Eintritt der Bewusstlosigkeit zu respektieren.

LG Berlin zu qualifiziertem Mietspiegel: Das Landgericht Berlin hat vor einigen Wochen entschieden, dass sich der Berliner Mietspiegel für das Jahr 2017 als Schätzungsgrundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete eignet. Die FAZ (Marcus Jung) beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung und erläutert die Funktion des qualifizierten Mietspiegels im Rahmen einer Mieterhöhung nach § 558 Abs. 1 BGB sowie dessen Vermutungswirkung in § 558 d Abs. 3 BGB.

EuGH zu Schiedsverfahren: Der Rechtsprofessor Daniel Thym befasst sich auf verfassungsblog.de mit den Auswirkungen des dieser Tage ergangenen EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit von Intra-EU-Schiedsverfahren auf Drittstaatsverträge und Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA. Der Europäische Gerichtshof habe die Autonomie des Unionsrechts so allgemein betont, dass die Entscheidung wohl auch für herkömmliche Investitionsschiedsgerichte nach dem Modell des CETA-Abkommens relevant sei.

ICSID-Schiedsgericht – Vattenfall: Bis Ende März soll das Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington über die Milliarden-Schadensersatzklage des schwedischen Atomkonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des beschleunigten Atomausstiegs entscheiden. Die taz (Christian Rath) erläutert ausführlich die Hintergründe und den bisherigen Verlauf des Prozesses. Vattenfall steht bereits aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg von Dezember 2016 eine angemessene Kompensation für ungenutzte Reststrommengen des AKW Krümmel zu. In Washington hofft der Konzern nun auf vollen Schadensersatz und beruft sich auf die Investitionsschutzregeln des internationalen Energiecharta-Vertrages, wobei zusätzlich die Betriebsgesellschaft des AKW klagt.

LG Kassel – Mehmet Göker: Der ehemalige Versicherungsmakler Mehmet Göker ist zu einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel nicht erschienen, bei dem es um die Entwendung von Kundendaten geht. Gegen Göker, der sich in der Türkei aufhält, liegt bereits ein internationaler Haftbefehl vor und ihm werden laut FAZ (Philipp Krohn) Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung und Betrug vorgeworfen.

Personalmangel am BVerwG: Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, hat laut lto.de bei einer Pressekonferenz am Mittwoch mehr Personal eingefordert. Der Umfang von Klageverfahren, die in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts fallen, sei erheblich gestiegen. Zudem sei die Klagewelle im Rahmen des Flüchtlingszuzuges mittlerweile auch in der Revisionsinstanz angekommen und die immer kompliziertere Gesetzgebung in Deutschland und der Europäischen Union erhöhe die Verfahrenskomplexität. 

Recht in der Welt

Syrien – Völkerrecht: Im Gespräch mit dem Bochumer Völkerrechtler Pierre Thielbörger, gibt tagesschau.de (Claudia Kornmeier) Antworten zu völkerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Einsätzen Russlands, der USA und der Türkei im Syrien-Konflikt.

Zypern/Türkei – Gasförderung: Der freie Mitarbeiter des Instituts für Sicherheitspolitik der Uni Kiel, Oliver Daum, erläutert auf lto.de, warum der Einsatz von türkischen Kriegsschiffen gegen die Gasförderung vor der Küste Zyperns einen groben Verstoß gegen das internationale Seerecht darstellt.

Türkei – Cumhuriyet-Prozess: Am heutigen Freitag wird in der Türkei der Prozess um die inhaftierten Journalisten der oppositionellen Zeitung Cumhuriyet fortgesetzt. In einem Gastbeitrag für die taz erläutert Cumhuriyet-Anwalt Tora Pekin die Ereignisse um die Inhaftierung der Journalisten wegen Terrorpropaganda ab Oktober 2016. Die Türkei werde von Gefängnissen regiert und bei diesem Prozess gelte es erneut, "Risse in die Gefängnismauern zu schlagen".

Polen/EU – Justizreform: Bei einem Treffen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Brüssel hat der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki laut FAZ (Michael Stabenow) ein "Weißbuch" zur Justizreform vorgelegt. Darin wird diese als Fortschritt für die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz dargestellt. Im Dezember hatte die Kommission wegen Verstößen gegen EU-Grundwerte erstmals ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrages gegen Polen eingeleitet und dabei der polnischen Regierung eine Nachbesserungsfrist bis Ende März gesetzt.

Polen – Verfassungsgericht: Der polnische Rechtsprofessor Tomasz Tadeusz Koncewicz zeichnet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) ausführlich die Übernahme des polnischen Verfassungsgerichts durch die Regierungspartei PiS nach. Die ordentliche Gerichtsbarkeit sei nun berufen, die Verfassung zu verteidigen und die Urteile des "falschen Verfassungsgerichts" nicht mehr anzuerkennen. Politiker könnten zwar Institutionen einnehmen, nicht jedoch den Entscheidungsspielraum eines jeden einzelnen Richters.

Sonstiges

beA: Nach dem Debakel um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), hat die Berliner Kammerversammlung am Mittwoch laut Berichten von lto.de (Pia Lorenz) und FAZ (Hendrik Wieduwilt) dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehard Schäfer, sowie dem Vizepräsidenten, Dr. Martin Abend, mit 89 Prozent der Stimmen ihr Misstrauen ausgesprochen. Rund 73 Prozent der Anwesenden forderten zudem den Rücktritt der beiden Anwälte, auf den der Vorstand der Berliner Kammer nun hinwirken muss

Neuer Hauptgeschäftsführer des DAV: Philipp Wendt übernimmt als neuer Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Amt von Cord Brügmann. Laut lto.de soll er insbesondere die digitale Zukunft des Anwaltvereins mitgestalten.

AfD und Verfassungsschutz: Der Verfassungsschutz sieht bislang mangels tatsächlicher Anhaltspunkte keine Grundlage für eine Beobachtung der AfD. Christian Rath (taz.de) begrüßt diese Einschätzung und merkt an, dass alles andere ein armseliges Zeichen für die Demokratie wäre. Als "Fremdkörper" in der Demokratie sollte der Verfassungsschutz mit Vorsicht eingesetzt werden, die Strafverfolgung falle in den Zuständigkeitsbereich von Staatsanwaltschaft und Polizei. Der problematischen Anti-Islam-Hetze und Ausgrenzung durch die AfD könne man aus demokratischer Sicht nicht mit bloßer Ausgrenzung begegnen.

Meinungsfreiheit und Populismus: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Olaf Kowalski fragt auf juwiss.de, welche Schlüsse das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch 60 Jahre nach seiner Verkündung für den gegenwärtigen Umgang mit populistischen Äußerungen und gesellschaftlicher Fragmentierung bereithält. Populistischer Argumentation müsse im Sinne der Meinungsfreiheit stets mit offenem gesellschaftlichen Diskurs begegnet werden.

Gleichberechtigung: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Emma Ziercke und der Anwalt Markus Hartung kritisieren auf lto.de, dass die Gender-Diversity-Initiativen vieler Kanzleien in den letzten Jahrzehnten kaum zu mehr Gleichberechtigung geführt hätten. Um der mangelnden Partnerwerdung von Frauen und bestehenden Gehaltsunterschieden entgegenzuwirken, müssten sich die zugrunde liegenden Strukturen in Kanzleien grundsätzlich ändern, wofür Druck von außen erforderlich sei.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lmr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. März 2018: Prozessauftakt im Fall Kim Wall / Polen verteidigt Justizreform / Rücktritt der BRAK-Spitze gefordert . In: Legal Tribune Online, 09.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27433/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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