Die juristische Presseschau vom 7. März 2018: EuGH miss­bil­ligt Schieds­ge­richte / "Ehe für alle" kommt nicht nach Karls­ruhe / EGMR zu Jour­na­listen in Türkei

07.03.2018

Der EuGH hält Intra-EU-Schiedsverfahren für unionsrechtswidrig. Außerdem in der Presseschau: Bayern verzichtet auf einen Normenkontrollantrag gegen die "Ehe für alle" und der EGMR kündigt Veröffentlichung von Entscheidung zur Türkei an.

Thema des Tages

EuGH zu Intra-EU-Schiedsverfahren: Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten, die private Schiedsgerichte vorsehen, verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall war die Slowakei von einem in Frankfurt/Main ansässigen Schiedsgericht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet worden, weil das Land Liberalisierungen rückgängig gemacht und damit gegen das mit den Niederlanden geschlossene Investitionsschutzabkommen verstoßen haben soll. Die Slowakei wehrte sich vor den staatlichen Gerichten in Deutschland und der Bundesgerichtshof legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser argumentiert, dass die privaten Schiedsgerichte außerhalb des Rechtsschutzsystems der Union operierten und deshalb die Autonomie des EU-Rechts beeinträchtigten. Die Entscheidung wird Auswirkungen auf weitere 196, überwiegend vor der EU-Ost-Erweiterung abgeschlossene Intra-EU-Investitionsschutzabkommen sowie auf die Diskussion um Freihandelsabkommen wie TTIP und Ceta haben. Die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die taz (Christian Rath) sowie Rechtsanwalt Nico Basener auf lto.de erläutern das Urteil.

Marcus Jung (FAZ) kommentiert, der Europäische Gerichtshof habe einen juristischen Fleckenteppich geschaffen. Schiedsklauseln seien notwendig, weil sie einen Ausgleich für ausländische Investoren schaffen würden, die vor den staatlichen Gerichten oft den Kürzeren zögen.

Rechtspolitik

Menschenrechtsnormen für Unternehmen: Die Bundesregierung bremst laut taz (Andreas Zumach) bei der Aushandlung eines UN-Abkommens über Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen. Die bisherigen Verhandlungen seien weitestgehend boykottiert worden. Im Koalitionsvertrag stehe lediglich, dass man sich für eine EU-weite Regelung einsetzen wolle, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, die im Nationalen Aktionsplan vorgesehen ist, nicht ausreiche.

In einem gesonderten Kommentar kritisiert Eva Oer (taz) die Haltung der Bundesregierung: "Wer verbindliche Regelungen ablehnt, erst mal schauen und prüfen will, wie das so klappt mit dem Anstand, nimmt Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf."

Einbruch in Tierställe: Henning Ernst Müller (community.beck.de) kritisiert die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den Einbruch in Tierställe als Straftatbestand zu ahnden. Es sei nicht zu rechtfertigen, Tierställe besser zu schützen als Wohnungen. Zudem würde ein neuer Straftatbestand sich nicht auf Freisprüche, wie den jüngst vom Oberlandesgericht Naumburg bestätigten, auswirken, da der rechtfertigende Notstand als allgemeine Vorschrift auch hier gelten werde.

EU – Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland: Die Europäische Kommission plant einen Legislativvorschlag, nach dem europäische Behörden leichter Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten haben sollen. Das meldet netzpolitik.org (Matthias Monroy). Bisher müssten Strafverfolgungsbehörden den umständlichen Weg über die Rechtshilfe gehen. Demnächst sollen sie direkt an die speichernden Unternehmen herantreten können, ohne dass eine richterliche Anordnung erforderlich wäre.

Suizidhilfe: Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio kritisiert in der SZ den 2015 eingeführten Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Das Gesetz schaffe Unsicherheit und bringe Mediziner in Not. Es sei "höchste Zeit, dass aus Karlsruhe ein klares Signal für eine vernünftige Lösung kommt". Als Vorbild könne die Regelung aus Oregon dienen, die die Suizidhilfe an strenge Voraussetzungen bindet. Die Entkriminalisierung des Tötens auf Verlangen sei hingegen gefährlich, da sie nachweislich zu Tötungen ohne Verlangen führe.

Migrationspolitik: Die Union dringt auf eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung. Zuerst soll die Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten angegangen werden. Anschließend stehen die Schaffung der sogenannten Ankerzentren, die Bestimmung weiterer sichererer Herkunftsstaaten sowie die allgemeine Steigerung der Rückführungen auf der politischen Agenda. Die verschiedenen Vorhaben fasst die Welt (Marcel Leubecher) zusammen.

SPD-Mitgliederentscheid: Laut Paul Kirchhof (FAZ-Einspruch) zeugt das SPD-Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag von einer "strukturellen Demokratievergessenheit". Indem die Partei die Abstimmung für verbindlich erklärt habe, habe sie den Abgeordneten die Rolle zugewiesen, den Beschluss nur noch zu bestätigen. Die Stimmberechtigung in der Parteiorganisation widerspreche zudem den Kriterien des demokratischen Wahlrechts, weil auch Jugendliche und Ausländer ihre Stimme abgeben dürften.

Milieuschutz in Berlin-Neukölln: Die Berliner Verordnung zur Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Bezirk Neukölln verbietet Wohnungseigentümern Umbaumaßnahmen, von denen Verdrängungseffekte erwartet werden. Laut Helene Bubrowski (FAZ-Einspruch) geht es "entschieden zu weit, Eigentümern das Recht zu nehmen, ihre Wohnungen nach ihrem Belieben auszustatten". Es sei alles andere als sicher, dass das Verfassungsgericht die Verordnung für vereinbar mit der Eigentumsgarantie hält.

Islam und Recht: Die FAZ (Marlene Grunert/Christian Meier) berichtet von der Tagung "Islam und Recht" der Gesellschaft für Rechtspolitik und des Deutschen Richterbunds. Anwesend waren unter anderem die EGMR-Richterin Angelika Nußberger, die Verfassungsrichterin Christine Langenfeld, die Rechtsanwältin Seyran Ateş sowie der Kirchenrechtler Stefan Muckel. Zu den Themen gehörte der Umgang mit Kopftüchern in Schulen und Gerichtssälen sowie die Anerkennung von Islamverbänden als Religionsgemeinschaften.

Justiz

BVerfG – "Ehe für alle": Die Bayerische Staatsregierung will doch nicht gegen die im vergangenen Jahr beschlossene Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Zwei beauftragte Gutachter hätten "kein rechtlich zwingendes Argument gefunden, dass das Gesetz für die Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstößt". Laut dem Augsburger Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger hat die zunehmende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften die Bedeutung des historischen Eheverständnisses für die Verfassungsinterpretation relativiert. Die Gutachterin Dagmar Coester-Waltjen stellt in ihrer rechtsvergleichenden Expertise fest, dass gleichgeschlechtliche Ehen mittlerweile in 18 europäischen Rechtsordnungen zulässig seien. Es berichten SZ (Lisa Schnell) und lto.de (Hasso Suliak).

Laut Reinhard Müller (FAZ) kommt aus dick aufgeblasenen Backen nur heiße Luft. Wenn man erhebliche Zweifel in einer grundlegenden Frage habe, dann könne man auch guten Gewissens vor das Verfassungsgericht ziehen. Ulrike Heidenreich (SZ) meint hingegen, die CSU tue gut daran, nicht vor das Verfassungsgericht zu ziehen: "Verständnis gedeiht in einem zuträglichen Klima – nicht, wenn Lebensweisen in rauem Streit zerrissen werden."

BVerwG – "indymedia": Gegen das Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org sind fünf Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Das schreibt die taz (Patricia Hecht). Sven Adam, einer der Anwälte, argumentiert, dass das Vereinsgesetz gar nicht anwendbar sei, weil es sich bei dem Nachrichtenportal um Presse handele, auch wenn die Aufbereitung der Inhalte nicht in demselben Maß wie in Redaktionen stattgefunden hätte. Zudem sei die Faktenlage dünn. Neben den Klagen gegen das Verbot an sich sind verschiedene Verfahren in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim wegen der Beschlagnahme von Post, der Sicherstellung von E-Mail-Adressen und Hausdurchsuchungen anhängig.

VG Cottbus – Fotos von Penis: Ein Polizist, gegen den wegen eines Sexualdelikts ermittelt wird, muss Fotos von seinem Penis im Rahmen seiner erkennungsdienstlichen Behandlung dulden. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, wie lto.de meldet. Das Gericht stützt sich dabei auf § 81b Strafprozessordnung, nach dem erkennungsdienstliche Maßnahmen auch zu präventiv-polizeilichen Zwecken erlaubt sind. Der Beschuldigte habe zwar bisher keine Fotos seines Geschlechtsteils an seine minderjährigen Chat-Partnerinnen versendet, dies sei jedoch für die Zukunft zu befürchten. Udo Vetter (lawblog.de) glaubt, dass der Beschluss keine lange Haltbarkeit hat. Fotos vom erigierten Penis würden gegen die Menschenwürde verstoßen, Fotos vom nicht-erigierten Glied seien hingegen nutzlos und somit rechtswidrig.

BAG zu Betriebsratswahlen: Der Arbeitgeber unterliegt bei Betriebsratswahlen keiner allgemeinen Neutralitätspflicht. Das hat der Bundesgerichtshof in einem bisher unveröffentlichten Urteil von Oktober 2017 entschieden, das der Rechtsanwalt Bernd Weller für FAZ-Einspruch analysiert. Danach komme eine Wahlanfechtung gemäß § 20 Betriebsverfassungsgesetz nur in Betracht, wenn die Wahl durch Gewähren oder Versprechen von Vorteilen beziehungsweise Zufügen oder Androhen von Nachteilen beeinflusst werden soll. Geklagt hatte eine unterlegene Kandidatin, die sich durch Äußerungen des Personalleiters benachteiligt sah.

BGH zu Unterlassungsverfügungen bei Produktpiraterie: Wenn wegen Produktpiraterie eine einstweilige Verfügung ergeht, muss der unterlegene Antragsgegner nicht nur den Absatz der rechtsverletzenden Produkte unverzüglich unterlassen, sondern auch aktiv sämtliche möglichen, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass seine Abnehmer die betroffenen Produkte ihrerseits weitervertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof im Oktober vergangenen Jahres entschieden. Rechtsanwalt Hartwig Schmidt-Hollburg weist in der FAZ darauf hin, dass diese Rechtsprechung auch für den Antragsteller Risiken birgt, weil er für den Fall einer späteren Aufhebung der Eilentscheidung schadensersatzpflichtig ist.

OLG Dresden – Gruppe Freital: Am heutigen Mittwoch entscheidet das Oberlandesgericht Dresden über die Strafe für Mitglieder der Gruppe Freital, die angeklagt sind, im Jahr 2015 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, das Auto eines Linken-Politikers und ein alternatives Wohnprojekt verübt zu haben. Die SZ (Annette Ramelsberger) wirft einen Blick zurück auf das Verfahren, in dessen Verlauf die Taten oft verharmlost worden seien. Auch laut zeit.de (Tilman Steffen) hat das Verfahren zahlreiche Schwachstellen in der Strafverfolgung aufgezeigt. Jetzt müsse das Gericht entscheiden, ob die Beweise für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes und Bildung einer terroristischen Vereinigung ausreichen.

Recht in der Welt

EGMR – Menschenrechte in der Türkei: FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) und lto.de (Markus Sehl) berichten von einer Konferenz des Deutschen Anwaltvereins zur Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim Schutz der Menschenrechte in der Türkei. Viele Teilnehmer hätten beklagt, dass der nationale Rechtsweg, auf den der EGMR die Beschwerdeführer verweist, ineffektiv sei. Hoffnung machten indes Medienberichte, nach denen der Gerichtshof im Fall der beiden inhaftierten Journalisten Mehmet Altan und Şahin Alpay eine Menschenrechtsverletzung festgestellt haben soll. Die Entscheidung soll laut Gerichtshof am 20. März veröffentlicht werden.

Polen – Sperrung von EU-Subventionen: Die Europäische Kommission erwägt, die Auszahlung von Subventionen ab 2021 von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängig zu machen. Auszahlung sowohl von Strukturfondsmitteln als auch von Agrarsubventionen könnten eingestellt werden, wenn gegen einen Mitgliedstaat ein Verfahren nach Art. 7 EUV eingeleitet wurde, wie es aktuell bei Polen der Fall ist. Ob ein entsprechender Gesetzentwurf im Mai vorgelegt wird, ist noch unklar, da teilweise auf andere Lösungen für den Streit zwischen der Kommission und Polen gehofft wird, so das Hbl (Ruth Berschens/Till Hoppe).

USA – Algorithmen in der Strafjustiz: FAZ-Einspruch (Johann Laux) schildert die Debatte in den Vereinigten Staaten um den Einsatz von Algorithmen in der Strafjustiz. Der Algorithmus Compas soll aus den Antworten auf 137 Fragen die Wahrscheinlichkeit ermitteln, mit der ein Angeklagter abermals eine Straftat begehen wird. Die Wahrscheinlichkeit wird anschließend bei der Entscheidung über eine Untersuchungshaft oder das Strafmaß zugrunde gelegt. Wie der Algorithmus funktioniert, ist das Geheimnis des Herstellers. Kritiker monieren nicht nur diese Intransparenz, sondern auch, dass der Algorithmus Schwarze benachteilige.

USA – Anwalt von Harvey Weinstein: Die SZ (Alan Cassidy) porträtiert den New Yorker Rechtsanwalt Benjamin Brafman, der den US-amerikanischen Filmproduzenten Harvey Weinstein gegen Vergewaltigungsvorwürfe verteidigt. Zu seinen bisherigen Mandanten gehören die Rapper Puff Daddy und Jay-Z sowie die Pop-Legende Michael Jackson. Früher ist er als Komiker aufgetreten, heute gehört er zu Amerikas bekanntesten Strafverteidigern.

Pakistan – Ehemaliger Premierminister: Pakistans Oberster Gerichtshof hat Ende Februar entschieden, dass der ehemalige Premierminister Nawaz Sharif, der im vergangenen Jahr wegen Korruptionsvorwürfen seines Amtes enthoben wurde, auch nicht Vorsitzender seiner Partei sein darf. Der Rechtsreferendar Adeel Hussain kritisiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) das Urteil. Laut dem Gerichtshof sei nur ein guter Muslim ein guter Parlamentarier.

Sonstiges

Kanzleien in Hamburg: Marcus Jung (FAZ-Einspruch) stellt vier Thesen zum wachsenden Kanzleimarkt in Hamburg auf. Die Hansestadt habe einen Standortvorteil, weil schon jetzt viele Spitzenjuristen dort ansässig seien. Hamburg bediene verschiedene Märkte, von einflussreichen Unternehmerfamilien bis zu Handelsunternehmen, die vom Hafen angezogen würden. Sowohl die Wirtschaft als auch die Kanzleien zeichneten sich durch Innovationen aus. Jedoch könne Hamburg das gleiche Schicksal ereilen wie Köln, das seit 2006 einen starken Abgang von Kanzleien verzeichne.

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lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2018: EuGH missbilligt Schiedsgerichte / "Ehe für alle" kommt nicht nach Karlsruhe / EGMR zu Journalisten in Türkei . In: Legal Tribune Online, 07.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27373/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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