Die juristische Presseschau vom 6. März 2018: EuGH urteilt über Inves­ti­ti­ons­schutz / OLG Köln urteilt über Linux-Lizenz / Argen­ti­nien urteilt über Kirchner

06.03.2018

EuGH entscheidet, ob Intra-EU-Schiedsgerichte zum Investitionsschutz zulässig sind. Außerdem in der Presseschau: OLG Köln wird über Lizenzrügen eines Linux-Entwicklers urteilen. Ex-Präsidentin Kirchner muss in Argentinien vor Gericht.

Thema des Tages

EuGH  Investitionsschutz: An diesem Dienstag wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten mit dem Unionsrecht vereinbar sind, wenn sie den Gang zu Schiedsgerichten zulassen. Im konkreten Fall geht es um die Behandlung einer niederländischen Krankenversicherung in der Slowakei. Als dort Liberalisierungsmaßnahmen zurückgenommen wurden, sah der Versicherer den Investitionsschutzvertrag zwischen den Niederlanden und der Slowakei verletzt und klagte vor einem privaten Schiedsgericht in Deutschland. Das Schiedsgericht sprach dem Versicherer Schadensersatz zu. Dagegen klagte die Slowakei vor staatlichen deutschen Gerichten und berief sich darauf, dass die Schiedsklausel im Vertrag mit den Niederlanden gegen EU-Recht verstoße. Der Bundesgerichtshof legte das Verfahren dem EuGH vor. Der Generalanwalt hielt die Schiedsklausel überraschend für EU-rechtskonform. Derzeit gibt es 196 bilaterale Investitionsschutzverträge zwischen EU-Staaten (Intra-EU-BITs). Über das Verfahren informiert die FAZ (Marcus Jung).

Rechtspolitik

Arbeit auf Abruf: Im Koalitionsvertrag ist eine Verschärfung der Regelungen für Arbeit auf Abruf im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehen. Künftig sollen von Gesetzes wegen 20 Stunden (statt bisher 10 Stunden) als vereinbarte Arbeitszeit gelten und zu vergüten sein, falls im Arbeitsvertrag keine konkrete wöchentliche Mindestarbeitszeit vereinbart ist. Erstmals sollen zudem Schwankungen der Arbeitszeit gesetzlich begrenzt werden – auf höchstens 20 Prozent weniger oder 25 Prozent mehr als das Normalpensum. Arbeit auf Abruf kommt vor allem im Rahmen von Minijobs vor, Schätzungen gehen von 840.000 Betroffenen aus. Die FAZ (Dietrich Creutzburg) stellt die Diskussionen zu den Koalitionsplänen ausführlich dar.

Gesellschaftsrecht: Rechtsprofessor Ulrich Noack stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die Pläne der neuen großen Koalition im Gesellschaftsrecht vor. Im Aktienrecht soll die Regelung fehlerhafter Hauptversammlungsbeschlüsse, von "Brüchen und Wertungswidersprüchen bereinigt werden". Außerdem müsse die EU-Richtlinie über Aktionärsrechte umgesetzt werden (was im Koalitionsvertrag nicht erwähnt werde). Im Personengesellschaftsrecht soll eine Expertenkommission mit unklarem Auftrag eingesetzt werden.

Presse und Rundfunk: Die FAZ (Michael Hanfeld) weist darauf hin, dass in einem Entwurf des neu auszuhandelnden Rundfunkstaatsvertrags der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert werde. Es sei künftig nicht mehr ausdrücklich verboten, dass die Online-Auftritte von ARD und ZDF "presseähnlich" sind. Künftig soll es heißen, die Internetangebote der Sender seien "im Schwerpunkt mittels Bewegtbild und Ton zu gestalten". Die FAZ schließt daraus, dass nun Texte beliebigen Umfangs ins Netz gestellt werden können – was die Presse, die im Netz Geld verdienen müsse, ins Mark treffe.

Justiz

BFH zu Schiedsrichtern: Profi-Schiedsrichter müssen Gewerbesteuer zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) im Fall des Fußball-Schiedsrichters Markus Merk schon im Dezember. Ein Schiedsrichter nehme gewinnorientiert am Marktgeschehen teil. Ein Anstellungsverhältnis liege nicht vor, auch wenn die Verbände Ort und Zeit für die Einsätze bei den Fußballspielen festsetzten.

OLG Hamm zu Mietwagen nach Unfall: Der Geschädigte eines Autounfalls darf sich während der Reparaturzeit keinen Mietwagen nehmen, wenn er weniger als zwanzig Kilometer pro Tag fahre. Er müsse dann Taxi fahren und sich die konkreten Kosten erstatten lassen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm laut lto.de.

LG Düsseldorf zu Schüleraustausch: Ein Schüleraustausch mit einer US-Gastfamilie ist für einen deutschen Schüler auch dann zumutbar, wenn die Familie auf einem Militärstützpunkt lebt. Das entschied jetzt laut focus.de das Landgericht Düsseldorf und verweigerte eine Kostenerstattung. Die Eltern hatten befürchtet, dass der Schüler auf der Militärbasis zu isoliert und zu gefährlich lebt.

OLG Köln  Linux-Lizenz: Am morgigen Mittwoch wird das Oberlandesgericht Köln über die Ansprüche des ehemaligen Linux-Entwicklers Patrick McHardy gegen Geniatech, einen Hersteller von Fernseh-Tunern und Satellitenempfängern, entscheiden. Geniatech hatte kostenlosen Linux-Code verwendet, aber wohl Änderungen nicht öffentlich gemacht, wie dies die Linux-Lizenz erfordert. McHardy wird vorgeworfen, Linux zu monetarisieren, indem er bei kleineren Verstößen gegen die Linux-Lizenzen hohe Vertragsstrafen fordere, berichtet die FAZ (Thiemo Heeg).

BVerfG  Steuerzinsen: Marko Wieczorek, Chefredakteur von "Der Betrieb", macht in einem Gastbeitrag für das Hbl darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Steuerzinsen entscheiden will. Obwohl der Bundesfinanzhof jüngst die Verfassungswidrigkeit verneint habe, könne jetzt Bewegung in die Sache kommen. Für Steuernachzahlungen verlangt der Fiskus sechs Prozent Zinsen pro Jahr, obwohl das Zinsniveau stark gesunken ist.

Antisemitismus: Die SZ (Verena Meyer/Thorsten Schmitz) behauptet auf Seite 3, dass antisemitische Vorfälle in Deutschland nicht ernst genug genommen werden. Ein Grund dafür sei, dass "jede Polizeidienststelle, jede Staatsanwaltschaft und jede Strafkammer mehr oder weniger ihre eigenen Maßstäbe" anlege, "was sie als antisemitisch ansieht und was nicht".

Recht in der Welt

Argentinien  Kirchner: Die ehemalige argentinische Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner muss sich wegen Behinderung der Aufklärung des Anschlags auf das jüdische Gemeindehaus von Buenos Aires 1994 vor Gericht verantworten, berichtet spiegel.de Ein Bundesrichter habe nun die Eröffnung des Verfahrens bestätigt.

Belgien  Dutroux: Der Anwalt des Kindermörders Marc Dutroux hat in einem Buch die Freilassung seines Mandanten nach 22 Jahren Haft gefordert, berichtet die Welt. Irgendwann habe jeder ein Recht auf ein neues Leben, so der Anwalt.

Polen  Klimakonferenz: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Hannah Birkenkötter bewertet auf juwiss.de ein Gesetz, das Polen mit Blick auf die bevorstehende Klimakonferenz in Katowice erlassen hat. Das Verbot von Spontandemonstrationen sei unverhältnismäßig. Die heimliche Speicherung von Daten der Konferenzteilnehmer dürfe "nicht ohne weiteres durchgeführt" werden.

Sonstiges

Legal Tech: Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski leitet an der Berliner Humboldt-Uni die erste rechtswissenschaftliche Forschungseinrichtung für Legal Tech. Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) kündigt er an, dass zunächst mit einem digitalen Knowledge Tool geprüft werden soll, wie viele Fehler die Gerichte heute machten. Wenn die Gerichte dann selbst Legal Tech anwendeten, würden die Vorteile "gigantisch" sein, so Schwintowski. "Das Zutrauen  und das Vertrauen in ihre Arbeit wird extrem gestärkt werden. Sie werden mit der richtigen Software künftig Fälle in einer Geschwindigkeit bearbeiten können, wie man sich das heute noch gar nicht vorstellen kann." Dass er selbst an einem Legal-Tech-Unternehmen beteiligt ist, beeinflusse seine Forschung nicht.

Raubkunst: Anwalt Peter Raue argumentiert im Interview mit der SZ (Catrin Lorch), dass auch private Museen NS-Raubkunst zurückgeben dürfen. Sie würden damit nicht gegen den Stiftungszweck verstoßen, auch wenn sich die Washingtoner Erklärung zur Restitution von Kunst nur an öffentliche Museen wende. Hier werde schließlich nichts "verschenkt".

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2018: EuGH urteilt über Investitionsschutz / OLG Köln urteilt über Linux-Lizenz / Argentinien urteilt über Kirchner . In: Legal Tribune Online, 06.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27349/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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