Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2018: Dis­kus­sion um Vor­schlags­recht für Ver­fas­sungs­richter / Gericht erklärt Face­book-AGB für unwirksam / Klage gegen Wein­stein

13.02.2018

Dürfen die Grünen einen zweiten Verfassungsrichter für den ersten Senat vorschlagen? Außerdem in der Presseschau: LG Berlin kippt Facebook-AGB und New Yorker Generalstaatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Weinstein. 

Thema des Tages

Grüner Verfassungsrichter: Laut einer Abmachung der Ministerpräsidenten der Länder aus dem Jahr 2016 sollen die Grünen im Bundesrat das Recht bekommen, einen Nachfolger für den ausscheidenden Verfassungsrichter Michael Eichberger vorzuschlagen. Den Unmut einiger Verfassungsrichter zum daraus folgenden möglichen politischen Ungleichgewicht im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts nehmen die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath) zum Anlass, um über die Diskussion zum Vorschlagsrecht zu berichten. Die Abmachung von September 2016 besagt, dass die Grünen in Zukunft jeden fünften Verfassungsrichter vorschlagen können, der im Bundesrat gewählt wird. Die Ausweitung ihres Vorschlagsrechts begründen die Grünen damit, dass sie derzeit an neun von 16 Landesregierungen beteiligt sind. Gegner befürchten jedoch, dass so die politische Balance unter den Richtern im ersten Senat aus dem Gleichgewicht gerate. Wenn der Grünen-Kandidat Claudio Nedden-Boeger auf den von der CDU/CSU vorgeschlagenen Michael Eichberger folgte, bestünde der Senat aus zwei von den Grünen, drei von der SPD, zwei von der CDU/CSU und einem von der FDP vorgeschlagenen Richter und wäre somit als schwerpunktmäßig links ausgerichtet zu charakterisieren. Ein politisch einseitiger Senat könne jedoch das Vertrauen in die Überparteilichkeit des Gerichts erschüttern. Nachdem die Diskussion auf der Konferenz der Ministerpräsidenten Anfang Februar erstmals vertagt wurde, soll das Thema auf der Konferenz am 15. März erneut besprochen werden.

In einem Beitrag auf lto.de gibt Christian Rath den kritischen Stimmen der Verfassungsrichter zwar Recht, dass Bundestag und Bundesrat bei der Wahl der Verfassungsrichter die Situation in den jeweiligen Senaten in den Blick nehmen sollten. Der Autor wundert sich jedoch darüber, wie viel Bedeutung die Richter dem Proporz in der Senatsbesetzung beimessen, zumal die konservativen Senatsvorsitzenden Hans-Jürgen Papier und derzeit Ferdinand Kirchhof sich stets um breitere Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei der Rechtsprechung bemüht haben. 

Rechtspolitik

Koalitionsvertrag  Unternehmensstrafrecht: Das Hbl (Heike Anger) fasst die Vorhaben von Union und SPD zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts laut Koalitionsvertrag zusammen. Ein neues Gesetz soll die Abkehr vom Opportunitätsprinzip hin zum Legaltitätsprinzip bei der Verfolgung und Sanktionierung von Unternehmen auf den Weg bringen. Die Höhe einer Geldsanktion soll sich außerdem künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren, statt von einer Bußgeldobergrenze von zehn Millionen Euro auszugehen. Verstöße gegen das neue Gesetz würden zudem in einem Register festgehalten, die Unternehmen folglich an den Pranger gestellt. 

Koalitionsvertrag  Einwanderungsgesetz: Vor dem Hintergrund eines akuten Fachkräftemangels in deutschen Unternehmen konnten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag zwar auf ein Einwanderungsgesetz verständigen, bezüglich dessen Ausgestaltung jedoch noch keine Einigung erreichen, so die taz (Ralf Pauli). Die SPD will zur Regelung des Fachkräftezuzugs ein Punkte-System nach kanadischem Modell einführen, das ausländischen Fachkräften auch ohne einen Arbeitsvertrag in Deutschland bei besonderen Qualifikationen die Einreise ins Bundesgebiet ermögliche. Das Punkte-System stößt in der CDU und bei Arbeitsmarktexperten auf Ablehnung, da es unter anderem das Risiko der Überregulierung mit sich bringe. 

In einem Kommentar nennt Ralf Pauli (taz) die Einigung auf das neue Einwanderungsgesetz einen stillen Erfolg für die SPD, mit dem sie bei der heimischen Wirtschaft und Befürwortern einer weltoffenen Migrationspolitik punkten könne. In dem neuen Einwanderungsgesetz müssten sich die guten Ideen der SPD wie eine Einreisemöglichkeit ohne Arbeitsvertrag, höhere Einreisechancen für nichtakademische Fachkräfte und ein zeitgemäßes Bewerbungstool aber auch wiederfinden. 

Datenschutzgrundverordnung: Vor dem Hintergrund der im Mai in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung beschreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) die Auswirkungen ihrer Regelungen auf die Öffentlichkeitsarbeit. So könnte die Verwendung von Bildern und Zeitungsberichten durch PR-Abteilungen zu erheblichen Haftungsrisiken führen und ihre Arbeit erschwert werden. Die Datenschutzgrundverordnung fordert, dass PR-Abteilungen Betroffene vor der Verwendung ihrer Bilder "in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" um ihre Einwilligung bitten. Weiterhin dürfen Betroffene die PR-Abteilungen um Auskunft bitten, wie Zeitungsartikel, in denen sie auftauchen, verwertet werden, und Berichtigung oder sogar Löschung verlangen. Während die Bundesländer inzwischen Ausnahmen von den Regelungen der Verordnung für die Presse erlassen haben, ist dies im selben Ausmaß nicht für die Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit geschehen. 

Unter Hinweis auf eine aktuelle repräsentative Umfrage unter Unternehmen der Informationswirtschaft des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) stellt das Hbl (Dana Heide) fest, dass deutsche Unternehmen die neuen EU-Datenschutzregeln hauptsächlich als zusätzliche Kosten- und Arbeitsbelastung wahrnehmen als darin Wettbewerbsvorteile gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz zu sehen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen der Informationswirtschaft hat sich außerdem noch gar nicht mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigt. 

"Reform des Bundestagswahlsystems": deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) stellt das gleichnamige Werk von Joachim Behnke vor, das sich für eine Reform des komplizierten deutschen Wahlsystems mit seinen Ausgleichs- und Überhangmandaten ausspricht. In Zusammenarbeit mit dem Politologen Frank Decker schlägt der Autor vor, das Problem der Überhangmandate anzugehen, indem man den Anteil der Direktmandate von 50 % auf ein Drittel oder sogar ein Viertel reduziere. Eine andere Möglichkeit wäre die Einführung sogenannter Zweier-Wahlkreise.

Cannabis-Legalisierung: Im Interview mit spiegel.de (Viktoria Degner) warnt Rechtsprofessor Gunnar Duttge vor den allgemeinen gesundheitlichen Gefahren, die eine Legalisierung von Cannabis hervorriefe. Man müsse gesamtgesellschaftlich mehr Präventionsarbeit leisten und näher an der Suchtrealität aufklären. Um junge Menschen vom Cannabis-Konsum abzuhalten, müssten Eltern, Lehrer und Schulen eingebunden werden. Die Legalisierung von Cannabis wäre ein "unverantwortliches, gesamtgesellschaftliches Humanexperiment". 

Justiz

LG Berlin zu Facebook-AGB und Privatsphäre-Einstellungen: Facebook darf von seinen Nutzern nicht verlangen, sich unter ihren echten Namen anzumelden und dem sozialen Netzwerk die kommerzielle Nutzung ihrer Profildaten und -fotos zu gestatten. Ferner verstoßen Voreinstellungen zur Privatsphäre in der Facebook-App gegen deutsches Datenschutzrecht. So hat das Landgericht Berlin auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hin geurteilt. Mit dem Spruch "Facebook ist kostenlos" darf das Unternehmen hingegen weiterhin werben. Während die Klägerin argumentiert hatte, die Nutzer bezahlten mit ihren Daten, stellte das Gericht klar, das keine Kosten im Wortsinne entstünden. Facebook hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Es berichtet die FAZ (Constantin van Lijnden u. Hendrik Wieduwilt). 

Reinhard Müller (FAZ) bezeichnet es ansgesichts erheblicher Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, um die es gehe, als bedauerlich, dass die Aussage "Facebook ist kostenlos" nicht untersagt wurde. Der Nutzer zahle mit seinen persönlichen Daten.  

LG Neuruppin  Jan-Ulrich Weiß: Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß hat in einem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin abgestritten, an Zigarettenschmuggel im großen Stil von den Niederlanden nach Großbritannien beteiligt gewesen zu sein. Er habe nichts von der Qualität der Ware gewusst, so Weiß. Sein Mitangeklagter erklärte jedoch vor dem Gericht, mit ihm Schmuggelfahrten organisiert zu haben. Die SZ berichtet.

BAW  Deutsche Bank-Manager im Kirch-Prozess: Einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge geht die Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch für frühere Deutsche Bank-Manager im Kirch-Prozess vor. Der frühere Bankchef Josef Ackermann, der damalige Co-Chef Jürgen Fitschen, der einstige Aufsichtsratsvorsitzende Clemens Börsig und der ehemalige Vorstand Tessen von Heydebreck waren im April 2016 vor dem Landgericht München I wegen des versuchten Prozessbetrugs angeklagt, da sie im Prozess gegen den Medienunternehmer Leo Kirch vor dem Oberlandesgericht München gelogen haben sollen. Nachdem die Münchner Staatsanwaltschaft Revision gegen den Freispruch der Top-Manager eingelegt hat, verlangt nun die Bundesanwaltschaft, dass der 1. Strafsenat des BGH diesen in einer mündlichen Verhandlung überprüfe. Ein Motiv für das Vorgehen der Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch ist, dass das Gericht damals eine erneute Durchsuchung der Deutschen Bank ablehnte. 

Deutsche Zivilgerichte im internationalen Vergleich: Inspiriert durch das Werk des Rechtsprofessors Gerhard Wagner "Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb" analysiert OLG-Richter Roman Poseck auf lto.de, wie die deutschen Zivilgerichte im internationalen Vergleich aufgestellt sind. Ein Problem sieht der Autor in dem Mangel an personellen Ressourcen, um hochkomplexe und wirtschaftlich außergewöhnliche bedeutsame Verfahren angemessen zu erledigen. Der Gerichtspräsident des OLG Frankfurt begrüßt grundsätzlich Wagners Vorschlag einer eigenständigen Handelsgerichtsbarkeit auf der Ebene eines oder mehrerer Oberlandesgerichte, warnt aber in diesem Zusammenhang vor einer Zwei-Klassen-Justiz zugunsten reicher Parteien. Der Autor ist auch der Auffassung, dass staatliche Gerichte und Schiedsgerichte voneinander profitieren und gemeinsam den Rechtsstandort Deutschland international selbstbewusst vertreten können. 

Gnisa zur Überlastung der Justiz: Im Interview mit der Welt (Kathrin Spoerr) stellt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa die Gründe und Auswirkungen der Überlastung der deutschen Justiz vor. Die zu bearbeitenden Fälle seien heute komplizierter. Für ihre Bearbeitung gebe es zu wenige Richter und Staatsanwälte. Aufgrund ihrer Überlastung behandle die Justiz einige Straftaten nur noch als Bagatelldelikte und verfolge sie nicht angemessen. Gnisa sieht Besserungsmöglichkeiten durch den Koalitionsvertrag, der 2000 Richter- und Staatanwaltsstellen sowie weitere Stellen im Unterstützungsbereich in Aussicht stellt. Werde dieser nicht umgesetzt, sei der Rechtsstaat jedoch ernsthaft in Gefahr. 

Recht in der Welt

Österreich  Strafrechtsreform: Auf verfassungsblog.de beschreibt und bewertet die Studentin Julia Reiter die geplante Strafrechtsreform der ÖVP/FPÖ-Bundesregierung in Österreich. Die Autorin kritisiert die plakativen Forderungen im Zuge der Reform. Die angestrebten Strafmaßerhöhungen seien zudem einseitig und zu wenig produktiv. 

Ungarn  Oppositionsrechte im Parlament: Der ungarische Doktorand Viktor Z. Kazai beleuchtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache), mit welchen Protestaktionen Oppositionelle im ungarischen Parlament ihre Meinung kundtun und dadurch mediale Aufmerksamkeit erreichen, zumal deren Mitwirkung im parlamentarischen Entscheidungsprozess wegen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Regierungskoalition reine Formsache ist. Gegen die Oppositionellen werden dann schwere Sanktionen verhängt. Der Autor spricht sich für eine Stärkung der Minderheitenrechte im ungarischen Parlament aus.  

USA  Harvey Weinstein: Wie die SZ (David Steinitz) im Feuilleton berichtet, hat die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft nach einem viermonatigen Ermittlungsverfahren Zivilklage gegen Harvey Weinstein und seine alte Firma eingereicht. Andere Führungskräfte der ehemaligen Firma sollen ebenfalls haftbar gemacht werden, weil sie es versäumt hätten, ihre Angestellten vor "unablässiger sexueller Belästigung, Einschüchterung und Diskriminierung" durch Weinstein zu schützen. Klagen gegen Weinstein könnten in Zukunft auch in London und Los Angeles erhoben werden, wo die Staatsanwaltschaft ebenfalls ermittelt. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Februar 2018: Diskussion um Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter / Gericht erklärt Facebook-AGB für unwirksam / Klage gegen Weinstein . In: Legal Tribune Online, 13.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27005/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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