Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2018: Eini­gung auf Koa­li­ti­ons­ver­trag / BVerfG zu SPD-Mit­g­lie­der­votum / Mieter dürfen Neben­kosten dezi­diert prüfen

08.02.2018

Der Koalitionsvertrag sieht einige rechtspolitische Reformen vor. Außerdem in der Presseschau: Karlsruhe weist Eilanträge gegen SPD-Mitgliedervotum ab und Mieter dürfen bei Zweifeln die Zahlung von hohen Nebenkosten verweigern.

Thema des Tages

Koalitionsvertrag – Innen- und Justizpolitik: Die Verhandlungsführer von CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. lto.de (Markus Sehl) fasst die innen- und rechtspolitischen Vereinbarungen zusammen, darunter die Einführung der Musterfeststellungsklage und schärfere Sanktionen gegen Unternehmen. Die FAZ (Reinhard Müller) setzt sich mit den migrationspolitischen Inhalten auseinander sowie mit dem "Pakt für den Rechtsstaat", durch den 2.000 neue Stellen in der Justiz geschaffen werden sollen. netzpolitik.org (Markus Reuter) sieht im innenpolitischen Teil vor allem eine Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten. Das kritisiert auch Patrick Beuth (spiegel.de) Der Großen Koalition fehle das "Bürgerrechts-Korrektiv".

Koalitionsvertrag – Strafrecht: Der Rechtsprofessor Michael Kubiciel hat sich für FAZ-Einspruch die Aussagen zum Strafrecht genauer angesehen. Der Koalitionsvertrag kündige die Schaffung einer Reihe neuer Straftatbestände an, etwa zur Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet und das Betreiben einer "kriminellen Infrastruktur". Im Strafverfahrensrecht sollen durch verschiedene Maßnahmen die Verfahren beschleunigt werden. Geprüft werden soll, ob sich die Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote systematisieren und ausformulieren lassen. Das Fazit des Autors fällt positiv aus: Es zeige sich "sowohl im Konkreten als auch im Grundsätzlichen der Wille, neue kriminalpolitische Wege zu gehen".

Koalitionsvertrag – Ressortverteilung: Das Innenministerium soll von Horst Seehofer besetzt werden, das Justizministerium in SPD-Hand bleiben. Laut SZ (Nico Fried u.a.) werden sowohl der bisherige Amtsinhaber Heiko Maas als auch Eva Högl gehandelt, die beide auch für das Ressort Arbeit und Soziales in Betracht kämen.

Rechtspolitik

Hilfe bei Überwachung: Das Bundesinnenministerium prüft, die Hersteller von Sicherheitsanlagen zur Hilfe bei der Überwachung von Verdächtigen zu verpflichten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die dem Hbl (Dana Heide) vorliegt. Dabei werde über eine technikoffene Verpflichtung nachgedacht, obwohl die Bundesregierung nur Probleme bei Alarmsystemen sehe, kritisiert die FDP.

Havliza zu Strafrecht und Präventivhaft: Im Interview mit spiegel.de (Ansgar Siemens) äußert sich Barbara Havliza (CDU), Justizministerin in Niedersachsen und frühere Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, zu verschiedenen rechtspolitischen Themen. Straftaten wie das Schwarzfahren oder der Handel von Cannabis dürften nicht bagatellisiert werden. Der "reflexhafte Ruf nach härteren Strafen" bei schweren Verbrechen sei ebenso falsch. Die Präventivhaft hält sie in bestimmten Fällen für vereinbar mit dem Grundgesetz.

Schlegel zu GKV und Sozialgerichtsbarkeit: Der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel erklärte gegenüber der FAZ (Marcus Jung), die Gesetzlichen Krankenversicherungen seien in den letzten Wochen "unnötig schlechtgeredet" worden. Den vom Bundesrat am Freitag beschlossenen Gesetzentwurf zur Entlastung der Sozialgerichte begrüßt Schlegel. Danach sollen zukünftig Einzelrichter häufiger ohne ehrenamtliche Beisitzer entscheiden können.

AfD-Ausschussvorsitzende: Der Rechtsprofessor Heiko Sauer befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Frage, ob AfD-Abgeordnete in Ämter des Bundestags, wie die Ausschussvorsitze, gewählt werden müssen oder ob die anderen Abgeordneten ihnen die Zustimmung verweigern dürfen. Einerseits könnten sich alle Abgeordneten auf die Freiheit des Mandats berufen, die nicht nur für inhaltliche Fragen, sondern auch für die Parlamentsorganisation gelte, andererseits hätte auch die AfD-Fraktion ein Recht auf gleichberechtigte Mitwirkung an der Arbeit des Bundestages. Als Lösung schlägt der Autor vor, dass die Zustimmung verweigert werden darf, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es dem Kandidaten an der persönlichen Eignung für die zu besetzende Position fehlt.

Justiz

BVerfG zu SPD-Mitgliedervotum: Das Bundesverfassungsgericht hat alle fünf Eilanträge gegen das geplante SPD-Mitgliedervotum über die Koalition mit CDU und CSU ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das melden tagesschau.de (Klaus Hempel), spiegel.de und lto.de. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Marco Meyer und Lucas Tomiak erläutern auf juwiss.de, warum sie die Kritik am Mitgliedervotum für weder verfassungsrechtlich noch verfassungspolitisch überzeugend halten: "Partei, Fraktion und Abgeordneter stehen in der Parteiendemokratie eben nicht isoliert nebeneinander: Die Parteien tragen ihren politischen Willen (auftragsgemäß) über Fraktion und Abgeordnete ins Parlament, ins Zentrum der politischen Auseinandersetzung."

BGH zu Nebenkosten: Mieter können bei enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichungen der Verbrauchswerte die Bezahlung der Stromrechnung verweigern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zwar müsse der Verbraucher nach der Stromgrundversorgungsverordnung grundsätzlich die Rechnung umgehend bezahlen, jedoch könne er bei einem Anstieg auf mehr als das Doppelte die Überprüfung des Stromzählers verlangen. Ähnlich haben die Karlsruher Richter in einem Fall zu Heizkosten entschieden. Hier dürfe der Verbraucher bei Zweifeln einen Blick in die Belege der anderen Mieter werfen. Die Urteile erläutern die SZ (Wolfgang Janisch), die Welt (Karsten Seibel) und lto.de.

EuGH – Verwendung von Bildern im Internet: Der Rechtsanwalt Ingo Jung untersucht auf lto.de die Frage, mit der sich gestern der Europäische Gerichtshof befasst hat, ob die Verwendung von Bildern, die auf anderen Internetseiten mit Zustimmung des Urhebers bereits frei zur Verfügung stehen, eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die beklagte Schule aus Nordrhein-Westfalen beruft sich auf die Rechtsprechung zum "Framing", nach der das Einbetten von anderweitig hochgeladenen Inhalten keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne der Urheberrichtlinie sei. Im Gegensatz zu den bisherigen Fällen hat die Schule das Bild jedoch auf einem eigenen Server hochgeladen.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat ein Nebenklagevertreter beantragt, das Holzkreuz, das an der Wand des Gerichtssaales hängt, für die Urteilsverkündung abzuhängen. Er erinnert an die religiöse Neutralität des Staates und beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Kreuz ein "Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung" sei. Zudem sei das Kreuz für seinen muslimischen Mandanten schmerzhaft. Einen ähnlichen Antrag hatte der Anwalt schon 2013 zu Beginn des Prozesses gestellt, aber später wieder zurückgezogen. sueddeutsche.de (Wiebke Ramm) und spiegel.de berichten.

LG Braunschweig – VW-Abgasskandal: In dem Prozess um Schadensersatz wegen manipulierter VW-Wagen hat die die vom Rechtsdienstleister MyRight beauftragte US-Kanzlei Hausfeld nach Informationen von spiegel.de (Kristina Gnirke) einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Richterin am Landgericht Braunschweig gestellt. Sie wirft der Richterin vor, dem beklagten VW-Konzern die Argumente für eine Verteidigung geliefert zu haben, indem sie Zweifel daran geäußert habe, ob die Forderungen der VW-Besitzer wirksam an MyRight abgetreten worden seien. Die Richterin beruft sich darauf, dass sie verpflichtet ist, Zulässigkeit und Schlüssigkeit der Klage prüfen.

EuGH zu Schrems vs. Facebook: In einem ausführlichen Beitrag auf zpoblog.de analysiert der Rechtsanwalt Christopher Unseld die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit einer Art Sammelklage des Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen Facebook. Dabei wirft er auch einen Blick auf die Diskussion in Deutschland über Instrumente kollektiven Rechtsschutzes.

LG Hamburg – Untersuchungshaft: Die Zeit (Elke Spanner) beleuchtet anhand einiger Fälle am Landgericht Hamburg die Praxis der Untersuchungshaft sowie die Kritik an ihr. Es wird unter anderem der Fall eines Anwalts geschildert, der wegen des Verdachts der Beihilfe zur schweren Untreue 15 Monate in Untersuchungshaft war. Er wurde freigelassen, nachdem festgestellt wurde, dass er wegen verschiedener psychischer Erkrankungen verhandlungsunfähig ist. Zu Wort kommt auch Strafrechtsprofessorin Christine Morgenstern, die kritisiert, dass bei ausländischen Tatverdächtigen unbemerkt ein "Haftgrund der erleichterten Erreichbarkeit" entstanden sei.

BGH – Gedenktafel: Am Bundesgerichtshof hängt seit 1957 eine Tafel, die 34 Mitgliedern des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft gedenkt, die 1945 und 1946 in sowjetischen Gefangenenlagern umgekommen sind. Davon waren mindestens 19 Personen an nationalsozialistischem Unrecht beteiligt. Das haben Recherchen des Rechtsanwalts am Bundesgerichtshof Volkert Vorwerk, ergeben, die er in der Zeit vorstellt. Den Vorschlag der Gerichtspräsidentin, eine Historiker-Kommission einzusetzen, kritisiert er als unnötig: "Die Tafel kann unkommentiert keinesfalls länger hängen bleiben. Uns täte es gut, man risse sie aus der Wand."

Recht in der Welt

Polen – Holocaust-Gesetz: Der Rechtsprofessor Marcin Matczak kritisiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung des polnischen Präsidenten, das Gesetz, nach dem es strafbar ist, dem polnischen Volk oder Staat Beteiligung am Holocaust anzulasten, trotz Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit zu unterzeichnen. Statt eine für solche Fälle vorgesehene präventive Normenkontrolle zu veranlassen, habe der Präsident das Gesetz zunächst ausgefertigt und anschließend von der allgemeinen Kompetenz, das Verfassungsgericht anzurufen, Gebrauch gemacht. Josef Joffe (Zeit) kritisiert das Gesetz als Zensur: "Gesetze können nicht die Geschichte festschreiben."

Pakistan – Lynch-Prozess: In dem Verfahren gegen mehrere Personen, die im vergangenen Jahr den Studenten Mashal Khan gelyncht haben sollen, ist der Hauptangeklagte von einem pakistanischen Gericht zum Tod verurteilt worden. Der Student wurde gelyncht, nachdem Gerüchte die Runde gemacht hatten, er habe Gott beleidigt. Es wird vermutet, dass die Gerüchte gezielt gestreut wurden, um Khan, der Missstände in der Verwaltung der Universität aufdecken wollte, loszuwerden, so die SZ (Arne Perras) und spiegel.de.

Sonstiges

Fall Wedel: Die Rechtsanwälte Stefan Engels und Gernot Lehr streiten auf lto.de über die Zulässigkeit der Berichterstattung der Wochenzeitung "Die Zeit" zu mutmaßlichen sexuellen Übergriffen des Regisseurs Dieter Wedel. Laut Engels hat die Verdachtsberichterstattung die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen erfüllt. Sie sei sachlich gewesen und habe keine Vorverurteilung beinhaltet. Lehr meint hingegen, dass es sich gar nicht um Verdachtsberichterstattung gehandelt habe. Die Zeitung habe die Distanz verloren und sich in vielen kleinen Formulierungen die Vorwürfe zu eigen gemacht.

Das Letzte zum Schluss

Spendabler Hoteldirektor: Weil ein Hoteldirektor einen Jagdkurs besuchte und die Jagdgesellschaft im Hotel zu einem Eintopf einlud, wurde ihm gekündigt. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern konnte hingegen keine Pflichtverletzung erkennen: "Wenn der Kläger als Direktor eines der ersten Hotels am Platz nicht in der Lage ist, einer lokalen Jagdgesellschaft einen Eintopf zu spendieren, braucht er wohl weitere Versuche, sich in der lokalen Gesellschaft erfolgreich zu vernetzen, gar nicht mehr unternehmen", zitiert community.beck.de (Christian Rolfs) das Urteil.

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lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2018: Einigung auf Koalitionsvertrag / BVerfG zu SPD-Mitgliedervotum / Mieter dürfen Nebenkosten dezidiert prüfen . In: Legal Tribune Online, 08.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26943/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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