Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2018: AfD stellt Rechts­aus­schuss-Vor­sit­zenden / Höchst­strafe für Dop­pel­mörder / Foren­si­sche Archi­tektur am LG Dort­mund

01.02.2018

Der AfD-Politiker Stephan Brandner ist zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Bundestag gewählt worden. Außerdem in der Presseschau: Lebenslang für Doppelmörder von Herne und Simulation von Fabrikbrand in Pakistan belastet Kik.

Thema des Tages

Vorsitzender des Rechtsausschusses: Der AfD-Politiker Stephan Brandner ist nach einer Meldung von lto.de mit 19 Ja-Stimmen und jeweils 12 Nein-Stimmen und Enthaltungen zum Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gewählt worden. Die FAZ (Markus Wehner) beschreibt den 51-jährigen Anwalt als "Verbalrowdy", der regelmäßig die Grenzen des Anstandes überschreite.

Jens Schneider (SZ) hält die Besetzung für inakzeptabel. Bei Brandner könne man sich nur schwer vorstellen, dass er den Ausschuss durchgängig mit der angemessenen Würde führen werde. Der Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann fordert hingegen auf zeit.de mehr Gelassenheit: "Besser wäre es, so grotesk die AfD-Kandidaten auch erscheinen mögen, sie unaufgeregt mit den verwaltungstechnischen Aufgaben eines Ausschussvorsitzenden zu betrauen und sie dann im Zweifel scheitern zu sehen."

Rechtspolitik

Familiennachzug: Die Einigung zwischen Union und SPD zum Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wird von den Parteien unterschiedlich interpretiert. Während der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt davon sprach, dass der "Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft" werde, forderte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner neue Verhandlungen über die neben dem Kontingent von 1.000 Nachzügen pro Monat bestehende Härtefallregelung. Die FAZ (Jasper von Altenbockum) stellt den Streit und den Gesetzentwurf der Unionsfraktion vor. Die taz (Hanna Voß) weist darauf hin, dass es schon jetzt eine Härtefallregelung gibt, die jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen greife. Die Welt (Marcel Leubecher/Ricarda Breyton) geht der Frage nach, nach welchen Kriterien die 1.000 Nachzugsberechtigten ausgesucht werden sollen.

Der Rechtsprofessor Andreas Zimmermann folgert in der FAZ aus verschiedenen Menschenrechtsverträgen die Notwendigkeit, dass "die noch ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Nachzugsregelung in signifikant größerem Umfang eine Einzelfallprüfung, namentlich was den Nachzug von oder zu Kindern anbelangt, ermöglichen wird".

Sachgrundlose Befristung: Die Zeit (Laura Cwiertnia/Kolja Rudzio) merkt an, dass die von der SPD geforderte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht gegen krasse Fälle von Kettenbefristung helfen wird, da die sachgrundlose Befristung schon jetzt auf maximal zwei Jahre beschränkt sei. Das Problem seien vielmehr die möglichen Sachgründe, insbesondere die Befristung bei einer Vergütung aus Mitteln, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Dies bedeute, dass ein öffentlicher Arbeitgeber sich den Sachgrund "nahezu nach Belieben selbst schaffen kann", wird der Arbeitsrechtsexperte Gregor Thüsing zitiert.

Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen: Heute tritt die sogenannte Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen in Kraft. Im Interview mit der taz (Patricia Hecht) widerspricht Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands bff Frauen gegen Gewalt e. V., der Auffassung der Bundesregierung, nach der Deutschland nach der Verschärfung des Sexualstrafrechts die Vorgaben der Konvetion umsetzt. So gebe es insbesondere im ländlichen Raum zu wenige Beratungsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen. Die Istanbul-Konvention sei eine "Schatzkiste für all diejenigen, die diese Gewalt wirklich eindämmen wollen".

Ehe für alle: Der emeritierte Politikprofessor Peter Graf Kielmansegg bezeichnet in der FAZ die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare im Juni letzten Jahres als "krassen Fall parlamentarischen Versagens". In der Debatte hätte es seiner Ansicht nach stärker um die Belange der Kinder gehen müssen. Ehe und Familie stünden unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, weil Kinder am besten in einem auf Dauer angelegten Miteinander von Vater und Mutter heranwachsen würden.

Justiz

LG Bochum zu Doppelmord in Herne: Das Landgericht Bochum hat Marcel H. wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht lehnten die Richter ebenso ab wie eine verminderte Schuldfähigkeit. Der damals 19-Jährige hatte im März 2017 einen Nachbarsjungen sowie einen ehemaligen Klassenkameraden umgebracht und sich in Chats damit gebrüstet. Es berichten die FAZ (Reiner Burger), die Welt (Kristian Frigelj), spiegel.de (Silke Fokken) und focus.de (Axel Spilcker).

BVerfG – Fixierung: Mit der Fixierung von Psychiatrie-Patienten, die gerade vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, befasst sich jetzt auch spiegel.de (Alexander Preker/Julia Merlot). Dabei wird auch auf die rechtliche Situation und mögliche Alternativen zur Fixierung eingegangen.

BGH – Ku'Damm-Raser: Auch lto.de (Pia Lorenz) beleuchtet den Fall des Berliner Ku'Damm-Rasers, der heute vom Bundesgerichtshof verhandelt wird. Dabei geht es um die Frage, ob das Landgericht zu Recht von einem Tötungsvorsatz des Rasers ausgegangen ist. Bei dem Autorennen kam ein Mann ums Leben.

LG Dortmund – Fabrikbrand in Pakistan: In dem Prozess gegen Kik wegen eines Brandes in einer Textilfabrik in Pakistan haben die Klägervertreter eine Simulation der Katastrophe eingereicht, bei der 259 Menschen ums Leben gekommen sind. Sie wurde von der Gruppe Forensic Architecture einer Londoner Universität im Auftrag der Menschenrechtsorganisation ECCHR erstellt und soll zeigen, dass mit minimalen Brandschutzvorkehrungen viele Menschenleben hätten gerettet werden können. In dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund verlangen Angehörige Schmerzensgeld von dem Textil-Discounter, der die Verantwortung für die Verhältnisse in Zulieferbetrieben abstreitet. Die SZ (Caspar Dohmen) berichtet.

LG Berlin – "Stückelmord": Die Zeit (Ursula März) schildert in einer ganzseitigen Reportage den sogenannten "Stückelmord" von Berlin. Ein heute 56-Jähriger soll einen Rentner getötet und die Leiche gestückelt und eingefroren haben, um anschließend etwa zehn Jahre lang die Sozialleistungen des Opfers zu kassieren. Seit Oktober ist er vor dem Landgericht Berlin wegen Mordes, schweren Raubes, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.

StA Erfurt – KZ-Wachmänner: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat Ermittlungen gegen fünf ehemalige Wachmänner des Konzentrationslagers in Buchenwald eingeleitet. Den heute 92 bis 96 Jahre alten Männern wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die Ermittlungen, die von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg vorbereitet wurden, stützen sich auf die neuere Rechtsprechung, nach der eine Beihilfe zum Mord auch bei Wachpersonal angenommen werden kann, wenn dieses zu einer Zeit in den KZs eingesetzt waren, als dort systematisch Menschen ermordet wurden. Die taz (Klaus Hillenbrand) erläutert die Hintergründe der Ermittlungen.

KG Berlin zu digitalem Erbe: Der Rechtsanwalt Bastian Biermann kritisiert auf lto.de die Entscheidung des Kammergerichts Berlin von Mai letzten Jahres, nach dem die Erben keinen Anspruch auf Zugang zu auf Servern Dritter gespeicherter Daten des Erblassers haben. Die dem deutschen Erbrecht zugrunde liegende Universalsukzession spreche dagegen, den Erben als einen "anderen" im Sinne von § 88 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz anzusehen. Auch die Rechte der Kommunikationspartner des Erblassers stünden einem Anspruch wie beim herkömmlichen Briefverkehr nicht entgegen.

EuG – "Fack Ju Göhte": Die Zeit (Ruth Fulterer) stellt jetzt auch die Entscheidung des Europäischen Gerichts dar, nach der der Filmtitel "Fack Ju Göhte" nicht als Marke eingetragen werden kann, weil er gegen die guten Sitten verstoße. Es wird auch auf andere ähnlich gelagerte Fälle hingewiesen.

Recht in der Welt

EGMR – Deniz Yücel: Die Bundesregierung hat nach Informationen der Welt (Daniel-Dylan Böhmer) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Stellungnahme zur Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel in der Türkei abgegeben. Darin argumentiert sie, dass ein Notstand, auf den die Türkei sich aufgrund des gescheiterten Putschversuchs von 2016 beruft, nicht jeden Eingriff in die Pressefreiheit rechtfertige. Die Beschwerde von Yücel dürfe auch nicht an der fehlenden Rechtswegerschöpfung scheitern, da das türkische Verfassungsgericht überlastet sei und Fälle nicht zeitgerecht behandeln könne.

Türkei – Amnesty-Vorsitzender: Der Vorsitzende der türkischen Sektion von Amnesty International Taner Kılıç ist von einem Istanbuler Gericht aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das meldet zeit.de. Ihm wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Die taz (Ali Çelikkan) porträtiert den Anwalt und Menschenrechtsaktivisten.

Rumänien – Richterliche Unabhängigkeit: Die Rechtsprofessorin Bianca Selejan Gutan erläutert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) aktuelle justizpolitische Entwicklungen in Rumänien. Verschiedene Gesetze über die Gerichtsorganisation und den Status von Richtern seien vom Verfassungsgericht geprüft und zum Teil für verfassungswidrig befunden worden. Die geplante Schwächung von Anti-Korruptions-Gesetzen stoße international und in der Zivilgesellschaft auf massive Proteste.

Slowenien/Kroatien – Bucht von Piran: Die FAZ (Stephan Löwenstein) beleuchtet den Konflikt zwischen Kroatien und Slowenien um die Grenze in der Bucht von Piran. Slowenien droht mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Kroatien einen bereits ergangenen Schiedsspruch nicht akzeptiere. Kroatien beruft sich darauf, dass slowenische Behörden auf unzulässige Weise mit einem der Richter Informationen ausgetauscht hatten, bevor der Fall mit neuer Besetzung neu aufgerollt wurde.

Sonstiges

Emailverschlüsselung von Anwälten: datenschutzbeauftragter-info.de weist auf die Stellungnahme einer Aufsichtsbehörde hin, nach der Rechtsanwälte sensible personenbezogene Daten nicht ohne Verschlüsselung per Email versenden dürfen. Mit dem Beginn der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung im Mai würden bei Verstößen Bußgelder drohen.

Das Letzte zum Schluss

Teure Hahnattacke: Weil er von einem Hahn angegriffen wurde und sich beim Zurückweichen unglücklich verletzte, erhält ein Bauaufseher 37.500 Euro. Ein entsprechender Vergleich wurde vor dem Oberlandesgericht München mit der Versicherung geschlossen. Auch der Hahn wurde zur Rechenschaft gezogen: Er wurde geschlachtet, so spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Februar 2018: AfD stellt Rechtsausschuss-Vorsitzenden / Höchststrafe für Doppelmörder / Forensische Architektur am LG Dortmund . In: Legal Tribune Online, 01.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26823/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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