Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2018: BVerfG stoppt Abschie­bung in die Türkei / EU-Vor­schlag zu Ver­brau­cher­ver­trag / Unab­hän­giges Gut­achten zum beA

10.01.2018

BVerfG fordert Zusicherung des Folterverzichts bei Abschiebung in die Türkei. Außerdem in der Presseschau: DAV kritisiert EU-Richtlinienvorschlag zum Verbrauchervertragsrecht, BRAK gibt unabhängiges Gutachten zu beA in Auftrag.

Thema des Tages

BVerfG zu Türkei-Abschiebung: Vor der Abschiebung eines Islamisten in die Türkei muss die Zusicherung der türkischen Regierung eingeholt werden, dass diesem keine Folter drohe. Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung eines 30-jährigen Salafisten gestoppt, wie die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath), und der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten. Der in Deutschland aufgewachsene türkische Staatsbürger, der wegen Unterstützung von terroristischen Vereinigungen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, da die Ausländerbehörde  ihn ausgewiesen und seine Abschiebung in die Türkei angeordnet hatte. Nachdem in den Vorinstanzen auch keine Abschiebungshindernisse festgestellt werden konnten, sahen die Verfassungsrichter in den Entscheidungen jedoch eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Auf Berichte von Amnesty International und weiterer Quellen hin hätten Behörden und Gerichte Foltervorwürfe gegen den türkischen Staatsapparat aufklären müssen. So könnte die Verschlechterung der Haftbedingungen in türkischen Gefängnissen eine Verletzung von Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), dem Verbot von Folter oder einer unmenschlichen Behandlung, bedeuten. 

Rechtspolitik

Volksverhetzung im Bundestag: Auf lto.de problematisiert Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bisher nicht zum Verlust eines Bundestagsmandats führt. Der Gesetzgeber hätte jedoch die Möglichkeit, die Volksverhetzung als Verlusttatbestand in § 45 Strafgesetzbuch (StGB) einzubeziehen. Als Herausforderung räumt der Autor ein, dass im Bundestag moralisch verwerfliche, provokative Äußerungen zunähmen, die den Ruf des Parlaments schädigten. Anstand sei jedoch nur begrenzt normierbar. Zudem fördere die vernetzte Hyperkommunikationsgesellschaft eine Kultur der moralischen Verrohung.

EU-Verbrauchervertragsrecht: Nachdem die EU-Kommission im Oktober 2017 einen Richtlinienvorschlag zur Vereinheitlichung des Verbrauchervertragsrechts vorgelegt hat, fasst Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold auf lto.de als Co-Berichterstatterin die Kritik des Deutschen Anwaltvereins (DAV) daran zusammen. Durch den Richtlinienentwurf sollen die Regelungen zum On- und Offlinehandel harmonisiert werden. Dabei soll eine einheitliche Gewährleistungs- und Verjährungsfrist von zwei Jahren mit Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers eingeführt werden. Da diese zentrale Änderung für die Verbraucher Anreize schaffe, noch kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht gerechtfertigte Mängelrügen zu erheben und die Nachlieferung eines mangelfreien Produkts zu verlangen, fördere der Entwurf eine ökologisch und volkswirtschaftlich bedenkliche Wegwerfmentalität. Ferner werde bei der Gewährleistungsfrist nicht adäquat zwischen den Warentypen differenziert. Der DAV fordere einen durch die Beschränkung auf Grundregeln qualitativ höherwertigeren Entwurf.

NetzDG: Die Regelungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erläutert nun auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und fasst einige Reaktionen auf die Anwendung des Gesetzes zusammen. Der Autor betont, dass das Gesetz keine neuen Ansprüche schaffe, sondern dabei helfen solle, bestehende rechtswidrige Zustände in den sozialen Netzwerken zu beseitigen. Zur effektiven Durchsetzung brauche es gutes Personal, Zeit und somit auch Geld.

Privatdozent Mathias Hong kritisiert auf verfassungsblog.de, dass das NetzDG gegen die Vermutung für die Freiheit der Rede verstoße. So würden soziale Netzwerke nur mit Sanktionen bedroht, wenn sie zu wenig löschten, was Anreize für"Overblocking" schaffe. Das Gesetz müsse daher mindestens gleichwertige Sanktionsmechanismen vorsehen, die der Löschung rechtmäßiger Beiträge entgegenwirken. Da öffentliche Debatten zunehmend in privat beherrschten sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter ausgetragen würden, müssten nach dem Grundgedanken der Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die grundrechtlichen Gewährleistungspflichten diese Großunternehmen stärker treffen. Eckart Lohse (FAZ) verteidigt das NetzDG als Notlösung, bis eine bessere gefunden sei. Bislang hätten Kritiker keine bessere Lösung anzubieten und jedenfalls befeuere das Gesetz die Debatte, wie der "dunkle Teil der weltweiten Dauerkommunikation besser eingehegt werden könne". Im Feuilleton kommentiert Jan Wiele (FAZ), dass das NetzDG zwar noch nicht ausgereift, aber nötig sei. In den letzten Jahren hätten es Socialmedia-Portale nicht annähernd geschafft, Hasskriminalität und Verrohung der Diskurse zu unterbinden. Dass der Netz-Diskurs sich von selbst regele, sei eine Illusion.

Einwanderung: Bei den Sondierungsgesprächen haben sich Union und SPD für die Ausarbeitung eines Einwanderungsgesetzes ausgesprochen. Dadurch sollen Anreize für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland geschaffen werden, einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen. Die Fachkräftestrategie solle auf drei Säulen ruhen: einer inländischen, einer innereuropäischen und einer internationalen. Bisher würden mit der "Blauen Karte EU" noch zu wenige ausländische Fachkräfte nach Deutschland kommen. Die FAZ (Britta Beeger/Kerstin Schwenn) berichtet.

EU-Volksentscheid: Rechtsprofessor Peter Kielmansegg argumentiert in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch gegen den Vorschlag des Verfassungsrichters Ferdinand Kirchhof, Volksentscheide als Entscheidungsmodus auf EU-Ebene einzuführen. Die Volksentscheide würden nicht etwa das demokratische Defizit der EU verringern und die Identifikation der Unionsbürger mit der Union stärken, sondern diese vielmehr in ihrer Existenz erschüttern. Zum einen sei für einen Volks- als Mehrheitsentscheid Voraussetzung, dass sich die mitbestimmenden Bürger als eine politische Gemeinschaft, als Volk, begreifen. Dies sei unter den Bürgern der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten nicht der Fall. Zudem würde durch einen Volksentscheid der in der EU vorherrschende Verhandlungsmodus, durch den die kleineren, schwächeren Glieder der Staatengemeinschaft begünstigt werden, aufgeopfert.

Obergrenze für Flüchtlinge: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch bezeichnet der emeritierte Rechtsprofessor Kay Hailbronner eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen als kontraproduktiv, weil sie eine unionsrechtliche Regelung zur Bewältigung großer Flüchtlingsbewegungen eher erschwere als erleichtere. Angelpunkt des Begrenzungsproblems sei das Dublin-Zuständigkeitsbestimmungsverfahren. In der Praxis könne die Dublin-III-Verordnung die illegale Weiterreise der Schutzsuchenden nach Deutschland nicht verhindern. Auf nationaler Ebene schlägt der Autor daher die Aufnahme von Flüchtlingen mittels Umsiedlungen sowie die quotenmäßige Übernahme von Flüchtlingen aus Flüchtlingslagern vor. Auf Unionsebene müsse eine allgemeine oder ersatzmäßige Kompetenz zur Durchführung von EU-Asylprüfungsverfahren eingeführt werden.

Deutscher Militäreinsatz in Syrien: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch konstatiert Rechtsprofessor Stefan Talmon, dass der Bundestag durch die Verlängerung des Militäreinsatzes in Syrien das völkerrechtliche Gewaltverbot verletze und einen Akt der Aggression begehe. Bei der jüngsten Mandatsverlängerung am 12. Dezember 2017 könne er sich nicht mehr auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung berufen. Bedingung sei nach Art. 51 der UN-Charta ein bewaffneter Angriff auf einen Mitgliedstaat der Vereinten Nationen. Nachdem der irakische Premierminister jedoch am 9. Dezember 2017 den Sieg über den Islamischen Staat verkündet hatte, könne nicht mehr von einem bewaffneten Angriff auf den Irak von Syrien aus ausgegangen werden. Selbst wenn ein Recht der kollektiven Selbstverteidigung greife, sei außerdem an der Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigungsmaßnahmen zu zweifeln.

Justiz

BGH – Niki-Insolvenz: Gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin, das die Zuständigkeit für das Verfahren um die insolvente Fluggesellschaft Niki in Österreich sah, hat Niki nun Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Wie die FAZ (Timo Kotowski) zusammenfasst, muss nun der 9. BGH-Zivilsenat bei der Frage nach der Gerichtszuständigkeit entscheiden, wie der "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" von Niki zu bestimmen ist.

LG Deggendorf – sexueller Missbrauch: Vor dem Landgericht Deggendorf ist ein ehemaliger katholischer Priester angeklagt, dem schwerer sexueller Missbrauch an zwei Jungen im damaligen Alter von zehn und 14 Jahren vorgeworfen wird. Der Angeklagte ist wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs bereits vorbestraft. Aufgrund bei ihm festzustellender narzisstischer dissozialer und psychopathischer Persönlichkeitszüge geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tat aus, so die FAZ (Karin Truscheit).

ArbG Braunschweig – Oliver Schmidt: Wie lto.de meldet, hat der frühere VW-Manager Oliver Schmidt Klage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gegen seine fristlose Kündigung durch VW erhoben. Schmidt begründete sein Vorbringen damit, dass er im Rahmen des Abgasskandals lediglich die Weisungen des VW-Konzerns befolgt habe. Der ehemalige Manager war Anfang Dezember in den USA zu sieben Jahren Haft und zu einer Geldstrafe von 400.000 Dollar verurteilt worden.

AG Hamburg zu G-20-Ausschreitungen: Einem Bericht auf spiegel.de zufolge hat das Amtsgericht Hamburg einen Mann wegen des Flaschenwurfs auf einen Polizisten  zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und damit die bisher höchste Strafe im Zusammenhang mit den Ausschreitungen verhängt. Der erheblich vorbestrafte Täter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und schweren Landfriedensbruchs für schuldig gesprochen.

EuGH zu Online-Vertriebsverbot: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch erörtern die Rechtsanwälte Tobias Bomsdorf und Sabrina Streicher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Dezember 2017, in dem einem Hersteller von Luxusartikeln gestattet wurde, seinen Händlern den Vertrieb der Artikel auf Online-Plattformen zu verbieten. Der EuGH stellte dadurch klar, dass das Luxusimage einer Ware eine Eigenschaft sei, die ein selektives Vertriebssystem erforderlich mache. Zugleich stellte er die Kriterien auf, dass das Vertriebsverbot geeignet und erforderlich sein müsse, um das Luxusimage der Ware sicherzustellen. Die Autoren räumen ein, dass das Urteil für Markenhersteller außerhalb des Luxussegments bei der Ausgestaltung selektiver Vertriebssysteme keine Rechtssicherheit gebracht habe.

Recht in der Welt

CAS – Witalij Mutko: Nachdem  das Internationale Olympische Komitee (IOC) den ehemaligen russischen Sportminister Witalij Mutko wegen mutmaßlicher Verwicklungen in den russischen Doping-Skandal für alle Funktionen im Rahmen olympischer Vorgänge gesperrt hat, zieht dieser nun vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS). Der Fall Mutkos und 42 russischer Sportler, die gegen Sanktionen durch das IOC vor dem CAS Einspruch einlegten, soll noch vor den Olympischen Winterspielen in Pyeongchang vom 9. bis 25. Februar 2018 verhandelt werden. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

beA: Wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet, ist in einer Sondersitzung der Präsidenten der regionalen Kammern der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen worden, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. So soll das Gutachten eines unabhängigen Experten des Bundesamtes für Sicherheit der Informationstechnik (BSI) eingeholt und später öffentlich gemacht werden. Zu möglichen Kompensationen für Anwälte, die durch den Ausfall des beA finanzielle Schäden davontragen, gab die BRAK noch keine Informationen. Einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge hat die BRAK seit Weihnachten außerdem alle Zahlungen an den Dienstleister Atos eingestellt.

Justizberichterstattung: Aus Anlass einer Studie der Technischen Universität Dortmund zur Entwicklung der medialen Berichterstattung zu Strafprozessen stellt FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) fest, dass Verteidiger, Staatsanwälte und Richter in den letzten Jahren zunehmend persönlicher dargestellt werden. Dies sei daran festzumachen, dass diese in Artikeln in Tageszeitungen häufiger namentlich genannt würden. Negative und kritische Darstellungen der Prozessbeteiligten blieben laut Studie jedoch heute immer noch eine Seltenheit.

Whistleblower: Dass in diesen Tagen die Strafurteile gegen die Hauptakteure der Luxleaks-Affaire in Belgien und Frankreich zum Teil überprüft werden, nimmt FAZ-Einspruch (Marcus Jung) zum Anlass, den bisher noch lückenhaften Schutz von Hinweisgebern im deutschen Recht darzustellen. Neben den strafrechtlichen Sanktionen drohten einem Whistleblower in Deutschland arbeitsrechtlich eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Zwar könnten sich Hinweisgeber an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Diese Möglichkeit verspreche jedoch bisher wenig messbaren Erfolg.

Elektronische Fußfessel: Die FR (Ursula Knapp) berichtet über die Funktionsweise und die Verfahrensvoraussetzungen der  2011 gesetzlich eingeführten elektronischen Fußfessel. Die Zahl der eine Fußfessel tragenden entlassenen Straftäter habe im Vergleich zu den Vorjahren mit nun 96 Personen einen Höchststand erreicht. Verfassungsrechtlich umstritten sei nicht nur die Freiheitsbeschränkung durch die Apparatur, sondern auch, dass sie nicht zur Resozialisierung des Straftäters beitrage. Dem Bundesverfassungsgericht lägen drei Verfassungsbeschwerden zur Fußfessel vor, über die der Zweite Senat wohl 2018 entscheiden werde.

Sammelklage: Vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals befasst sich swr.de (Klaus Hempel/Peggy Fiebig) im Radioreport Recht mit der Möglichkeit einer Sammelklage im deutschen Recht und vergleicht diesbezüglich die deutsche mit der französischen Gesetzeslage.

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lto/man

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2018: BVerfG stoppt Abschiebung in die Türkei / EU-Vorschlag zu Verbrauchervertrag / Unabhängiges Gutachten zum beA . In: Legal Tribune Online, 10.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26385/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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