Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018: Dieter Grimm und das klei­nere Übel / Grö­ning muss für Ausch­witz büßen / beA kommt mit Ankün­di­gung

02.01.2018

Justiz

BVerfG zu Gröning: Der 93-jährige Ex-SS-Mann Oskar Gröning, der wegen Beihilfe zum Massenmord in Ausschwitz zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss seine Haftstrafe antreten. Dies entschied laut lto.de und tagesschau.de (Klaus Hempel) das Bundesverfassungsgericht. Das bloße Alter schütze nicht vor Strafvollzug. Im Falle medizinischer Probleme könne die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

BVerfG zu VW-Sonderermittler: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt, mit dem VW die vom OLG Celle angeordnete Installation eines Sonderermittlers in der Abgasaffäre verhindern wollte. Über die parallele Verfassungsbeschwerde des Konzerns sei aber noch nicht entschieden, berichtet n-tv.de.

LG Düsseldorf zu Birkenstock/Amazon: Auf Antrag des Schuhherstellers Birkenstock hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen das Internet-Kaufhaus Amazon beschlossen. Bei der falsch geschriebenen Eingabe des Suchbegriffs "Birkenstock" dürfe Amazon nicht mehr auf Angebote verlinken, die teilweise auch gefälschte Birkenstock-Sandalen im Angebot haben, meldet der Spiegel (Simone Salden).

VGH Mannheim zur Anwesenheitspflicht von Studierenden: Die Dienstags-SZ (Jan-Martin Wiarda) stellte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem November vor. Danach verstößt die Regelung der Anwesenheitspflicht für Politikstudierende in der Prüfungsordnung der Uni Mannheim gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit der Studierenden. Eine Anwesenheitspflicht sei zwar möglich, aber nur wenn das die Freiheit der Lehre erfordere und pädagogisch sinnvoll sei. Die Regelung müsse daher präzisiert werden. Auch die politische Diskussion pro und contra Anwesenheitspflicht wird dargestellt.

BGH - Streupflicht und Millionenschaden: Der Spiegel (Dietmar Hipp/Andreas Wassermann) schildert den Fall des Geschäftsmannes Olver Seeberg, der im Januar 2014 vor dem Berliner Maritim-Hotel ausrutschte, den Oberschenkel brach und dadurch nach eigenen Angaben ein Geschäft mit einem möglichen Gewinn von 37 Millionen Euro nicht realisieren konnte. Vor den Berliner Zivilgerichten scheiterte Seeberg. Nun soll der Bundesgerichtshof die Revision zulassen, weil grundsätzliche Fragen der Streupflicht von Hotels zu klären seien. Das Landgericht Berlin hatte den Streitwert auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Mio. Euro festgelegt, womit das Verfahren "einer der teuersten Zivilprozesse" sei, die es in Deutschland je gegeben hat.

Lesestrafen: Die Samstags-SZ (Ronen Steinke) interviewte den Jugendrichter Edwin Pütz über die im Jugendstrafrecht bestehende Möglichkeit, Leseweisungen zu geben. Der verurteilte Straftäter muss dann ein Buch lesen, einige Seiten dazu schreiben und anschließend mit einem Richter oder Sozialarbeiter darüber diskutieren. "Wir müssen an die inneren Einstellungen herankommen. Dafür sind kleine Maßnahmen manchmal wirkungsvoller als die große Keule, mit der ich vielleicht Gegendruck erzeuge."

BVerfG-Entscheidungen 2017: lto.de (Annelie Kaufmann) fasst sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zusammen, die Deutschland 2017 möglicherweise verändert haben: Anerkennung eines dritten Geschlechts, bessere parlamentarische Auskunftsrechte bei Staatsbetrieben, Begrenzung der strafbaren "Schmähkritik", besserer Eilrechtsschutz für Hartz IV-Empfänger, NPD wird nicht verboten, Zugang zum Medizinstudium muss neu geregelt werden.

Richter Jens Maier: Christian Bommarius (berliner-zeitung.de) kritisiert den Richter am Landgericht Dresden Jens Maier, der inzwischen für die AfD im Bundestag sitzt. Maier stehe der NPD offenkundig näher als dem Bekenntnis zur Menschenwürde. Richter wie Maier "sollten in der Justiz der Bundesrepublik unmöglich sein". Es sei "offensichtlich, dass Maier als Richter unerträglich ist und eine Beleidigung der Dritten Gewalt". Ein kollektiver Protest der Richterschaft gegen ihn sei bisher ausgeblieben, das sei "beschämend".

Ex-Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel: Zum Jahreswechsel ging der Münchener Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel in Ruhestand. Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) portraitiert ihn. Nötzel war erst 2015 als Nachfolger für den jetzigen Generalbundesanwalt Peter Frank ins Amt gekommen. Er galt als Experte für Wirtschaftsstrafverfahren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018: Dieter Grimm und das kleinere Übel / Gröning muss für Auschwitz büßen / beA kommt mit Ankündigung . In: Legal Tribune Online, 02.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26239/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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