Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018: Dieter Grimm und das klei­nere Übel / Grö­ning muss für Ausch­witz büßen / beA kommt mit Ankün­di­gung

02.01.2018

Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm spricht über die Regierungsbildung und Europa. Außerdem in der Presseschau: Karlsruhe hält Strafe gegen 93-jährigen Ex-SS-Mann für vollstreckbar, BRAK verspricht Vorlauf für Anwaltspostfach.

Thema des Tages

Dieter Grimm im Interview: Die Dienstags-Welt (Thorsten Junghold/Jacques Schuster) sprach mit Ex-Verfassungsrichter Dieter Grimm über die deutsche Regierungsbildung und über Reformen der EU. Eine erneute große Koalition bezeichnete er als "kleinstes Übel". Minderheitsregierungen seien zwar weniger leistungsfähig, aber auch keine demokratische Katastrophe, solange sie Ad-hoc-Mehrheiten für bestimmte Vorhaben organisieren können. Eine Demokratie könne eine Weile ohne Parlament auskommen, aber nicht ohne Regierung. Die EU sei derzeit überkonstitutionalisiert, weil die als Verfassung verstandenen Verträge zu viele technische Regeln enthalten, die nach Auslegung durch den EuGH nur noch schwer geändert werden können. Das Europäische Parlament solle gestärkt werden, aber nicht durch mehr Kompetenzen, sondern durch bessere Repräsentation. Es müsse nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht gewählt werden, und bei der Wahl müssten europäische Parteien antreten.

Rechtspolitik

Altersfeststellung: Nachdem ein angeblich 15-jähriger afghanischer Flüchtling in Kandel (Rheinland-Pfalz) seine 15-jährige Ex-Freundin erstach, forderten Politiker der CDU-CSU, dass künftig bei allen Flüchtlingen eine medizinische Altersfeststellung durchgeführt werden solle, berichtet die WamS (Manuel Bewarder u.a.). Politiker der SPD forderten zumindest bundesweit einheitliche Regeln. Bisher entscheiden Jugendämter nach Augenschein. Andreas Schmeling, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik sagte:"Zwar kann man nicht das exakte Alter bestimmen, doch der zweifelsfreie Nachweis der Volljährigkeit ist möglich." Die Dienstags-SZ (Kristiana Ludwig) zitiert auch kritische Stimmen von Ärzte-Organisationen. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein "Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" und allenfalls im Rahmen von Strafprozessen zulässig. Die Untersuchung von Geschlechtsorganen überschreite "Schamgrenzen" und sei medizinisch ebenfalls nicht zu rechtfertigen.

NetzDG: Zum Jahreswechsel trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, das soziale Netzwerke verpflichtet, ein effizientes Beschwerdemanagement für strafbare Postings einzurichten. Die Dienstags-SZ (Simon Hurtz - verlängerte sz.de-Fassung) beantwortet Fragen zum Gesetz und referiert dort vor allem die Sicht der Kritiker, die fürchten, soziale Netzwerke würden nun vorsorglich legale Inhalte löschen.

§ 103 StGB: Seit Jahresbeginn ist die "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" kein eigener Straftatbestand (neben der normalen Beleidigung) mehr. Auf die Streichung von § 103 StGB wies spiegel.de  hin und erinnert an die Böhmermann/Erdogan-Affäre.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Dezember 2017 bis 2. Januar 2018: Dieter Grimm und das kleinere Übel / Gröning muss für Auschwitz büßen / beA kommt mit Ankündigung . In: Legal Tribune Online, 02.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26239/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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