Die juristische Presseschau vom 28. November 2017: Sch­le­cker ent­geht Haft / Neu­schwan­stein vor EuGH / OLG Karls­ruhe zu Pizza

28.11.2017

Anton Schlecker ist wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem in der Presseschau: Bayern will Neuschwanstein als Marke schützen lassen und das OLG Karsruhe erklärt, was eine Pizza ist.

Thema des Tages

LG Stuttgart zu Schlecker: Das Landgericht Stuttgart hat den ehemaligen Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Schlecker trotz Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit Vermögen beiseite geschafft hat, unter anderem indem er dem Logistikunternehmen seiner Kinder zu hohe Entgelte zahlte. Eine Bewährungsstrafe war möglich, weil das Gericht davon ausging, dass Schlecker erst später von der drohenden Zahlungsunfähigkeit wusste als in der Anklage behauptet. Zudem habe er nicht aus Gewinnsucht gehandelt und später Zahlungen zur Wiedergutmachung geleistet. Seine Kinder wurden hingegen wegen Untreue zu Freiheitsstrafen von über zwei Jahren verurteilt. Die FAZ (Marcus Jung/Oliver Schmale), die taz (Christian Rath) und die Welt (Gisela Friedrichsen) berichten über das Urteil. Die FAZ (Marcus Jung) erklärt in einem gesonderten Kasten, warum ein besonders schwerer Fall des Bankrotts abgelehnt wurde und wie die Strafzumessungsregeln zur Anwendung kamen. tagesschau.de (Kolja Schwartz) beantwortet unter anderem die Frage, warum die Urteile so unterschiedlich ausfielen.

Stefan Mayr (SZ) hält das Urteil für überraschend und ungerecht. Es sei der Eindruck entstanden, dass sich Schlecker habe freikaufen können. Reinhard Müller (FAZ) sieht demgegenüber keinen "Freikauf". Die Wiedergutmachung sei im Strafverfahren zu berücksichtigen. Schlecker hafte außerdem ohnehin als Kaufmann mit seinem gesamten privaten Vermögen. Für Ulrike Hermann (taz) ist Anton Schlecker ein "rücksichtsloser Arbeitgeber, der seine Angestellten bluten ließ". Aber ein solches "Arschlochmanagement" sei nicht justiziabel.

bild.de hat Reaktionen von ehemaligen Schlecker-Mitarbeiterinnen zusammengetragen. Die SZ (Stefan Mayr) weist auf Schadensersatzklagen hin, die der Insolvenzverwalter im Interesse der Gläubiger von Schlecker führt. Zudem sei die Schlecker-Familie mit zwei Schadensersatzklagen vor Zivilgerichten in Zwickau und Linz konfrontiert.

Rechtspolitik

Legal Tech: Ab Januar berät eine Arbeitsgruppe der Länderjustizminister die Regelung von Legal-Tech-Angeboten. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der die Arbeitsgruppe leiten wird, hält eine Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz sowie eine Beteiligung der Vebraucherzentralen für möglich. In dem Bericht des Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) kommt auch Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, zu Wort, der von der Politik mehr Anstrengungen für die Anpassung der Justiz an das digitale Zeitalter fordert.

Werben für Schwangerschaftsabbruch: Dinah Rise (taz) schlägt vor, die Zeit bis zu einer möglichen Regierungsbildung zu nutzen, um den umstrittenen § 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen. Nach dieser Norm wurde Ende letzter Woche eine Ärztin verurteilt, weil sie auf ihrem Internetauftritt über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Wenn SPD, Grüne, Linke und FDP sich auf einen Gesetzentwurf einigen würden, hätten sie eine Mehrheit, so die Autorin.

Anti-Terror-Gesetze: In einem Literatur-Spezial rezensiert die SZ (Robert Probst) das Buch "Trügerische Sicherheit. Wie die Terrorangst uns in den Ausnahmezustand treibt." des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der darin die Überwachungsgesetzgebung der letzten Jahre kritisiert. Als Fazit bleibe: "Mehr Überwachung führt nicht immer zu mehr Sicherheit. Aber meistens zu weniger Freiheit."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. November 2017: Schlecker entgeht Haft / Neuschwanstein vor EuGH / OLG Karlsruhe zu Pizza . In: Legal Tribune Online, 28.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25719/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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