Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2017: Chaos beim Anwalts­post­fach / VW-Ver­fas­sungs­klage gegen Son­der­er­mittler / Mehr TV-Mord­opfer als im echten Leben

29.12.2017

Recht in der Welt

Israel  Strafverfolgung gegen Politiker: Das israelische Parlament (Knesset) hat das sogenannte Empfehlungsgesetz beschlossen. Es untersagt der Polizei fortan, bei ausreichender Beweislage automatisch Anklage gegen amtierende Politiker zu empfehlen oder Einzelheiten von Ermittlungen zu veröffentlichen, berichtet die taz (Susanne Knaul). Das Gesetz gelte nicht für laufende Untersuchungen und könne deshalb Prermier Netanjahu, der aktuell in zwei Korruptionsaffären verstrickt ist, nicht nützen.

Sonstiges

Streiks wegen Teilzeitforderung: Der Verband Gesamtmetall überlegt, ob er die IG-Metall verklagt, wenn sie in der aktuellen Tarifrunde zu Streiks aufruft. Die erhobene Forderung, dass jeder der 3,9 Millionen Beschäftigten in der Branche das Recht haben soll, seine wöchentliche Arbeitszeit auf Kosten der Firma für maximal zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren, sei "diskriminierend". Normale Teilzeitbeschäftigte würden dann schlechter bezahlt als Beschäftigte mit Arbeitszeitreduzierung. Ein Streik für eine derartige Forderung wäre rechtswidrig. Es berichtet die SZ (Detlef Esslinger/Kristiana Ludwig).

Umgangsrecht von Oma/Opa: Die Welt (Sabine Menkens) berichtet über Konflikte bei der Umsetzung des seit 1998 geltenden Umgangsrechts von Großeltern mit ihren Enkeln. "Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die – einen solchen Umgang ablehnenden – Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete", habe der Bundesgerichtshof im Juli 2017 geurteilt. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) fordere deshalb eine Beweislastumkehr zugunsten der Großeltern, wie etwa in Frankreich oder Belgien. Dort müssten Eltern belegen, dass der Umgang der Großeltern mit dem Kind nicht dessen Wohl dient.

Das Letzte zum Schluss

TV-Mordopfer: "Wer in Deutschland lebt, wird mittlerweile wahrscheinlicher Mordopfer in einem TV-Krimi von ARD und ZDF, als dass man tatsächlich umgebracht wird." Zu dieser Schlussfolgerung kommt die taz (Gereon Asmuth) indem sie die Zahl der jährlichen Mordopfer in Deutschland (873) mit der hochgerechneten Zahl der TV-Leichen (rund 1.000) vergleicht.

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2017: Chaos beim Anwaltspostfach / VW-Verfassungsklage gegen Sonderermittler / Mehr TV-Mordopfer als im echten Leben . In: Legal Tribune Online, 29.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26225/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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