Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2017: Chaos beim Anwalts­post­fach / VW-Ver­fas­sungs­klage gegen Son­der­er­mittler / Mehr TV-Mord­opfer als im echten Leben

29.12.2017

Justiz

BVerfG  VW-Abgasskandal: VW hat beim Bundesverfassungsgericht gegen die Einsetzung eines Sonderprüfers geklagt, der herausfinden soll, ob und wann VW-Vorstand und VW-Aufsichtsrat von den Abgas-Manipulationen erfahren haben und ob sie ihre Pflichten verletzten. Der Sonderprüfer wurde auf Antrag von drei US-Aktionären im November vom Oberlandesgericht Celle eingesetzt. Es berichtet die SZ (Klaus Ott/Katja Riedel).

BVerfG zu Transsexuellengesetz: Der Grund-und Menschenrechtsblog der Humboldt-Law-Clinic kritisiert eine im November bekannt gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz. Es ging um die Frage, ob vor einer Änderung von Vornamen und Personenstand zwei unabhängige Sachgutachter bescheinigen müssen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden der Person "zu dem anderen Geschlecht" nicht mehr ändert. Die Richter sahen mit Blick auf eine BVerfG-Entscheidung von 2011 kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Blog kritisiert, dass sich das BVerfG damals nicht ausreichend mit Grundrechtsfragen auseinandergesetzt habe und "aus heutiger Sicht völlig veraltete Kriterien" wie den Kleidungsstil gelten ließ. Verfassungsrechtlich geboten sei dagegen ein "Modell der Selbsterklärung".

StA Dortmund  SS-Wachmann: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen Johann R. erhoben, der als SS-Wachmann von Juni 1942 bis September 1944 im KZ Stutthof bei Danzig eingesetzt war. Das Landgericht Münster hat noch nicht über die Zulassung entschieden, so die Welt (Per Hinrichs), die die mörderischen Verhältnisse in Stutthof und das Schicksal einer Nebenklägerin ausführlich schildert. Nebenklage-Anwalt Cornelius Nestler bennennt drei Voraussetzungen, damit ein derartiger Prozess stattfinden kann: "einen verhandlungsfähigen Angeklagten, eine verfolgungsbereite Staatsanwaltschaft und ein williges Gericht." Seine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den Neubrandenburger Richter Klaus Kabisch, der einen NS-Prozess verschleppt hatte, führte noch zu keinen Ergebnissen. Kabisch und seine Richterkollegen hätten sich lediglich krank gemeldet.

AG Tiergarten zu prügelnden Kontrolleuren: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten von voriger Woche. Danach wurden drei S-Bahn-Kontrolleure wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten verurteilt. Sie hatten einen Fahrgast verprügelt, der verlangt hatte, dass sie sich zunächst ausweisen, bevor er seinen Fahrschein zeigt.

VG Lüneburg zu Dschungelcamp-Mutter: Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass eine Lehrerin aus Soltau vorerst wieder unterrichten darf, so lto.de. Sie war suspendiert worden, nachdem sie sich zu Unrecht krankschreiben ließ, um ihre Tochter bei Dreharbeiten der TV-Show Dschungelcamp nach Ausstralien begleiten zu können. Das Gericht geht davon aus, dass diese Verfehlung keine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben werde, weil auch eine Zurückstufung genüge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Dezember 2017: Chaos beim Anwaltspostfach / VW-Verfassungsklage gegen Sonderermittler / Mehr TV-Mordopfer als im echten Leben . In: Legal Tribune Online, 29.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26225/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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