Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2017: Pro­zess­be­ginn zum Anschlag auf BVB-Bus / OLG Mün­chen zu wrongful life / Bilanz zum ICTY

22.12.2017

Recht in der Welt

Schweden  Vergewaltigung: Julia Bähr (FAZ) beschreibt und lobt im Feuilleton die geplante Verschärfung des schwedischen Vergewaltigungs-Strafparagraphen. Künftig sei es strafbar mit einer anderen Person Sex zu haben, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung müsse aber nicht schriftlich erfolgen und die Beweislast für die Tat bleibe beim mutmaßlichen Opfer. Wichtig sei aber der Perspektivenwechsel.

Mazedonien – Staatsnamen: Auf verfassungsblog.de erörtern die mazedonischen Rechtsprofessoren Julija Brsakoska Bazerkoska und Toni Deskoski (in englischer Sprache), wie der Streit zwischen Mazedonien und Griechenland um den Namen Mazedonien die Chancen des mazedonischen Staates beeinflusst, der EU und der Nato beizutreten. Griechenland habe als Mitglied der Nato und der EU die Beitrittsbestrebungen Mazedoniens bisher blockiert, da es aufgrund seiner innerstaatlichen Region Mazedonien einen gleichnamigen unabhängigen Staat nicht akzeptiere. Die Autoren fordern die übrigen Mitgliedstaaten von EU und Nato auf, in diesem Streit zu vermitteln, um auch zu einer politischen Stabilisierung des gesamten Balkangebiets beizutragen.

Polen – Krise des Rechtsstaats: Vor dem Hintergrund der rechtsstaatsgefährdenden Entwicklungen in Polen spricht sich der polnische Doktorand Jakub Jaraczewski auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) dafür aus, dass Rechtswissenschaftler ihre Forschungsergebnisse zur aktuellen Krise des Rechtsstaats mit modernen Kommunikationsmitteln unter Nicht-Akademikern verbreiten sollten. Als Musterbeispiel verweist der Autor auf die Facebook-Seite "Ceiling Sejm", die regelmäßig auf humoristische Art und Weise über aktuelle Nachrichten aus dem polnischen Parlament berichtet.

ICTY: Zum Ende der Tätigkeit des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien zieht Reinhard Müller (FAZ) zu dessen Arbeit, Akzeptanz und Wirkung Bilanz. Der Autor betont die Fernwirkung des ICTY auf alle Staaten und ihre Bürger, auf die Veränderung der nationalen Strafgesetze und auf die Bereitschaft der Staaten, mitzuwirken und Beschuldigte an Den Haag auszuliefern. Zum Ende des Jugoslawien-Tribunals würde zudem die internationale Strafgerichtsbarkeit mit der Einführung des Straftatbestands der "Aggression" eine neue Schwelle überschreiten.

Sonstiges

Streik bei Amazon: Den Aufruf der Gewerkschaft Verdi an die bei Amazon tätigen Arbeitnehmer, in der Vorweihnachtszeit ihre Arbeit niederzulegen, nimmt Rechtsanwalt Hans-Hermann Aldenhoff auf Handelsblatt-Rechtsboard zum Anlass, um die Verhältnismäßigkeit des Streiks zu erörtern. Demnach dürften Streiks nur durchgeführt werden, wenn sie zur Erreichung rechtmäßiger Ziele geeignet, erforderlich und angemessen seien. Von einer Unangemessenheit sei auszugehen, wenn der Streik für den Arbeitgeber unmittelbar existenzgefährdend sei oder unbeteiligte Dritte bzw. die Allgemeinheit übermäßig beeinträchtigt seien. Nach der Auffassung des Autors sind diese Kriterien im Falle des Streiks bei Amazon jedoch nicht erfüllt, weshalb dieser als fragwürdig jedoch nicht als unverhältnismäßig anzusehen sei.

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lto/man

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Dezember 2017: Prozessbeginn zum Anschlag auf BVB-Bus / OLG München zu wrongful life / Bilanz zum ICTY . In: Legal Tribune Online, 22.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26169/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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