Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2017: EuGH zum Ver­trieb von Luxus­gü­tern / Ermitt­lungen zu Ditib ein­ge­s­tellt / 25 Jahre "Asyl­kom­pro­miss"

07.12.2017

Justiz

LG München I zur Mietpreisbremse: Die bayerische Mieterschutzverordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse verstößt gegen die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage und ist daher unwirksam. Dies hat das Landgericht München I entschieden, wie die FAZ (Marcus Jung) und die SZ (Stephan Handel) berichten. Die Richter erklärten, in ihrer Begründung zur Verordnung habe die Landesregierung nicht dargelegt, aus welchen Gründen "das jeweilige Gebiet und auch die Landeshauptstadt München" in die Verordnung aufgenommen wurden, worin ein Formfehler bestehe.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess ging es an diesem Mittwoch um den Mord an dem 21-jährigen türkischstämmigen Kasseler Halit Y. Die Nebenklage-Anwältin Doris Dierbach kritisierte vor Gericht, der Verfassungsschutz habe bis heute seine Erkenntnisse nicht vollständig offengelegt, keinen Zugang zu seinen 'Quellen' ermöglicht und damit die Vernehmung wichtiger Zeugen vereitelt. Nebenklage-Anwalt Alexander Kienzle hielt der Bundesanwaltschaft vor, sie habe mit Blick auf staatliche Mitverantwortung nicht aufgeklärt, was aufgeklärt werden konnte, sondern nur, was sich nicht vermeiden ließ. spiegel.de (Julia Jüttner/Thomas Hauzenberger) berichtet.

OLG Koblenz – Aktionsbüro Mittelrhein: Der Prozess am Landgericht Koblenz gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Aktionsbüro Mittelrhein" wird fortgesetzt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden. Das Strafverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung war im Mai 2017 nach 337 Verhandlungstagen mit der Begründung eingestellt worden, die Verfahrensdauer und die damit zusammenhängenden Belastungen für die Angeklagten stünden in einem "deutlichen" Missverhältnis zu den noch zu erwartenden Strafen. Das OLG erklärte zur Begründung, die lange Verfahrensdauer gehe auf das Verhalten der Verteidiger zurück. Die Angeklagten müssten etwaige Belastungen daher hinnehmen. Es berichten die FAZ (Timo Frasch) und lto.de.

LG Duisburg  Loveparade: Jochen Zenthöfer (FAZ) erörtert im Feuilleton die Bedeutung des Kausalitätsbegriffs für den Ausgang des Verfahrens um die Massenpanik bei der Duisburger Loveparade 2010. Der Autor gibt den Standpunkt des Bonner Rechtswissenschaftlers Thomas Grosse-Wilde wieder, der die Eröffnung der Hauptverhandlung für richtig hält. Das Verfahren sei bisher allerdings weniger von Beweisproblemen gekennzeichnet gewesen als vielmehr von der rechtlichen Unsicherheit der Juristen bezüglich eines konsistenten Ursachen- und Zurechnungsbegriffs.

LG Essen – Apothekenskandal: In dem Prozess gegen einen Bottroper Apotheker, der Krebsmedikamente absichtlich falsch dosiert haben soll, hat nun eine ehemalige Mitarbeiterin ihre schweren Anschuldigungen wiederholt. Wie spiegel.de meldet, berichtete die Zeugin bei ihrer Aussage von eklatanten Hygienemängeln im Labor der Bottroper Apotheke.

BAW – Ditib: Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Spitzel-Vorwürfen gegen Imame des Moscheeverbandes Ditib eingestellt. Die Männer standen unter Verdacht, Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung gesammelt und an das türkische Generalkonsulat in Köln weitergegeben zu haben. Wie die SZ (Ronen Steinke) und die taz (Tobias Schulze) berichten, fehle es in sieben Fällen an hinreichenden Beweisen, in fünf weiteren wurde von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen. Gegen die übrigen sieben Männer, bei denen ein hinreichender Tatverdacht bestehe, könne keine Anklage erhoben werden, weil sie Deutschland mit unbekanntem Ziel verlassen hätten.

StA Chemnitz – Pegida-Galgen: Über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Verkäufer aus Sachsen, der Miniatur-Galgen mit den Namen von Angela Merkel und Sigmar Gabriel vertreibt, berichten nun auch die FAZ (Stefan Locke) und lto.de. Renate Künast (Grüne) kritisierte die Einstellung und forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf, den Fall zu prüfen.

Ronen Steinke (SZ) befürchtet, dass die sächsische Justiz so "einen Freifahrtschein für Gewaltdrohungen ausstelle" und sieht in der Verfahrenseinstellung "einen Mangel an Haltung gegenüber gewaltbereiten Hetzern".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2017: EuGH zum Vertrieb von Luxustern / Ermittlungen zu Ditib eingestellt / 25 Jahre "Asylkompromiss" . In: Legal Tribune Online, 07.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25885/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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