Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2017: EuGH zum Ver­trieb von Luxus­gü­tern / Ermitt­lungen zu Ditib ein­ge­s­tellt / 25 Jahre "Asyl­kom­pro­miss"

07.12.2017

Der EuGH billigt ein vertragliches Vertriebsverbot von Luxusartikeln auf Internet-Plattformen. Außerdem in der Presseschau: Die Bundesanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen zu Ditib ein und ein Rückblick auf 25 Jahre "Asylkompromiss".

Thema des Tages

EuGH zu Amazon-Verbot: Zum Schutz ihres Prestiges dürfen Hersteller von Luxusgütern ihren Händlern verbieten, die Luxusartikel auf Internetplattformen wie Amazon oder Ebay zu vertreiben. Dies hat der EuGH an diesem Mittwoch entschieden, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten. Entsprechende strenge Vertriebsvorgaben in den Verträgen zwischen Herstellern und Händlern seien mit Unionsrecht vereinbar, denn die Qualität von Luxuswaren beruhe nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter. Die Richter schränkten jedoch ein, dass die Auswahl der Internet-Plattformen in den Vertriebsvorgaben "nach objektiven Gesichtspunkten qualitativer Art" erfolgen müsse.  Die Auswahl sei also einheitlich festzulegen und dürfe nicht diskriminierend sein. Zudem müssten die Klauseln gerade den Zweck verfolgen, das Luxusimage zu schützen. Ursprünglich hatte der Kosmetikhersteller Coty Germany gegen die Parfümerie Akzente geklagt. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden, ob die Klausel des Kosmetikherstellers die vom EuGH aufgestellten Bedingungen erfüllt.

Rechtspolitik

Wahlrecht: Angesichts der aktuellen Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung spricht sich Ex-Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof in der FAZ für eine "kühne" Reform des Wahlrechts aus. So sollten die Parteien vor der Wahl erklären, welche Koalitionen sie nach der Wahl eingehen werden. "Wenn nun die Koalition mit den meisten Stimmen die Kanzlermehrheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten verfehlt, so ist sie dennoch für die Dauer der Wahlperiode Wahlsieger, erhält die Hälfte der Sitze im Bundestag plus zehn, um eine gestaltungsfähige Mehrheit zu garantieren."

Hoheitliche Ordnung privater Lebensbereiche: In einem weiteren Gastbeitrag für die FAZ kritisiert Rechtsprofessor Jürgen Basedow, dass aktuell zu viele Gesetze den Bürger in seiner Freiheit auf persönliche Entfaltung aus Art. 2 I Grundgesetz einschränken würden. Die Fülle an Gesetzen dränge menschliches Handeln in die Illegalität, überfordere die staatliche Bürokratie und lähme im Übrigen private Initiative. Durch eine noch umfassendere hoheitliche Ordnung würde außerdem die Rechtsdurchsetzung lückenhafter und damit auch diskriminierender. Neben der Gesetzgebung solle daher auch die Rechtsprechung, die ebenso Erzeuger von Rechtsnormen sei, mehr Freiheit wagen.

IMK: Die SZ (Constanze von Bullion) beschreibt, welche Themen auf der am Donnerstag beginnenden Innenministerkonferenz unter anderem diskutiert werden. Dazu gehören die Umsetzung von Lauschangriffen auf Wohnungen und Autos von Verdächtigen, Fan-Gewalt in Stadien, die elektronische Fußfessel sowie Abschiebungen nach Syrien. Die unionsregierten Länder hatten zuletzt gefordert, Abschiebungen nach Syrien wiederaufzunehmen, sobald die Sicherheitslage es erlaube. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2017: EuGH zum Vertrieb von Luxustern / Ermittlungen zu Ditib eingestellt / 25 Jahre "Asylkompromiss" . In: Legal Tribune Online, 07.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25885/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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