Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2017: Streit um BGH-Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde / StA ver­zichtet auf Sch­le­cker-Revi­sion / Twit­tern im Gericht

05.12.2017

Recht in der Welt

Spanien  Unabhängigkeit Kataloniens: Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat entschieden, dass vier führende katalanische Politiker weiterhin in Untersuchungshaft bleiben sollen, weil Wiederholungsgefahr besteht. Im Kontext der Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens sind sie wegen "Rebellion", "Aufstand" und "Veruntreuung öffentlicher Gelder" angeklagt. Sechs weitere Politiker wurden gegen Zahlung einer Kaution von je 100.000 Euro aus der U-Haft entlassen, berichten die FAZ (Hans-Christian Rößler) und die SZ (Thomas Urban). Die belgische Justiz wird am 14. Dezember über die Auslieferung des ehemaligen katalanischen Regierungspräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien entscheiden.

USA – Einreisebeschränkungen: Laut spiegel.de hat das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten ein Dekret von US-Präsident Donald Trump vorläufig in Kraft gesetzt, das Einreisebeschränkungen gegenüber den Bürgern von sechs muslimischen Ländern sowie Venezuela und Nordkorea vorsieht. Die Entscheidung gelte nur, bis über die noch laufenden Berufungen gegen das Dekret entschieden sei.

EuGH  Irische Steuern für Apple: Im Rechtsstreit um die Steuernachlässe für Apple hat Irland vor dem Europäischen Gerichtshof teilweise eingelenkt. Irland wird jetzt einen Treuhandfonds einrichten, in den Apple nach und nach die von der Kommission für angemessen erachteten Steuern einzahlen wird. Die Kommission hatte die Steuernachlässe als unzulässige Beihilfe bewertet. Dagegen hatten Irland und Apple geklagt. Irland behält diese Klage auch aufrecht. Die Kommission wiederum hatte Irland verklagt, weil sich das Land zunächst weigerte, die vermeintlich angemessenen Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro einzuziehen. Die FAZ (Werner Mussler) berichtet.

Sonstiges

Weibliche Partner in Großkanzleien: Das Hbl (Kevin Knitterscheidt) stellt eine Umfrage zum Anteil an weiblichen Partnern in großen Wirtschaftskanzleien vor. Trotz Förderung und Teilzeitarbeit ist dieser nach wie vor sehr gering. In dem Artikel wird ein nachhaltiger Kulturwandel thematisiert, damit die Partnerschaft für Frauen attraktiver wird.

Umfrage zu Whistleblowing: Die FAZ (Marcus Jung) stellt eine Umfrage im Auftrag der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vor, die Vorstände und Topmanager in Europa, Asien und den Vereinigten Staaten zu ihren Erfahrungen mit dem Thema Whistleblowing befragte. Es sei ein Umdenkprozess in Unternehmen zu konstatieren, da interne Hinweisgeber inzwischen weniger abgelehnt, sondern ihre Hinweise zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen im Unternehmen ernst genommen würden.

Twittern aus dem Gerichtssaal: Rechtsanwalt Martin W. Huff beschäftigt sich auf lto.de mit der Frage, ob ein Richter mittels seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse das Twittern aus dem Gerichtssaal verbieten darf. Während das Telefonieren mit der Begründung untersagt werden könne, dass es die Sitzung störe, seien von dem Schreiben von Meldungen keine Störungen zu erwarten. Das Twittern aus dem Gerichtssaal sei zudem mit der Situation zu vergleichen, dass ein Zuhörer während der Gerichtsverhandlung den Saal verlasse und draußen von ihrem Verlauf erzähle, was rechtlich nicht zu beanstanden sei. Für den Autor ist ein derartiges Verbot des Richters daher kaum haltbar.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/man

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2017: Streit um BGH-Nichtzulassungsbeschwerde / StA verzichtet auf Schlecker-Revision / Twittern im Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25847/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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