Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2017: Streit um BGH-Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde / StA ver­zichtet auf Sch­le­cker-Revi­sion / Twit­tern im Gericht

05.12.2017

Justiz

LG Stuttgart zu Schlecker: Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision gegen die Bewährungsstrafe für den früheren Drogerie-Unternehmer Anton Schlecker. Das Landgericht Stuttgart hatte Schlecker am Montag vergangener Woche wegen Bankrotts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft begründet laut FAZ (Marcus Jung) den Verzicht damit, dass "die Strafe nicht in einem offenen Missverhältnis zur Schwere der Tat stehe". Ob auch Schlecker auf Revision verzichtet hat, sei nicht bekannt.

LG Leipzig zu Unister: Das Landgericht Leipzig hat zwei Manager des Internet-Unternehmens Unister zu Haftstrafen auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe verurteilt, wie die SZ (Uwe Ritzer) berichtet. Den Angeklagten wurden Betrug, Steuerhinterziehung und andere Wirtschaftsdelikte vorgeworfen, da sie Kunden bei Flugbuchungen Kostenvorteile vorenthalten hatten.

LG Karlsruhe zu BBBank: Die BBBank in Karlsruhe darf für eine Münzeinzahlung kein Entgelt in Höhe von 7,50 Euro mehr verlangen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage eingereicht hatte. Die Richter entschieden zugunsten der Verbraucher, da "das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht über die Kosten hinausgehen dürfe, die dem Unternehmen dadurch tatsächlich entstünden". Die FAZ (Christian Siedenbiedel) fasst den Rechtsstreit zusammen.

VG Koblenz zu Sanifair: Die Erhebung eines Entgelts für die Benutzung von Sanifair-Toiletten an Bundesautobahnen in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Einem Bericht von lto.de zufolge hatte der Kabarettist Reinald Grebe gegen die Gebühr geklagt und sich auf die Landesgaststättenverordnung berufen, welche eine kostenlose Benutzung vorschreibe. Die Koblenzer Richter erklärten jedoch, die Landesregelung sei aufgrund einer abschließenden Regelung auf Bundesebene gar nicht erst anwendbar.

EGMR – Sicherungsverwahrung: Auf verfassungsblog.de beschreibt Rechtsprofessor Marten Breuer den Verlauf der mündlichen Verhandlung im Fall Ilnseher gegen Deutschland vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorige Woche und stellt die zentralen Streitpunkte vor. So stünde die Vereinbarkeit der Sicherungsverwahrung im konkreten Fall mit Art. 5 EMRK (Freiheit der Person) und Art. 7 EMRK (Rückwirkungsverbot) zur Diskussion. Fraglich sei zum einen, ob eine psychische Krankheit des Sicherungsverwahrten im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK die Freiheitsentziehung rechtfertigen könne und ob die Sicherungsverwahrung eine Strafe im Sinne von Art. 7 EMRK darstelle. Der Autor prognostiziert, dass das anstehende Urteil für das Kooperationsverhältnis von Karlsruhe und Straßburg von Bedeutung sein werde.

AG Goslar – Hörprothese: Das Amtsgericht in Goslar muss darüber entscheiden, ob einem tauben Kind gehörloser Eltern gegen deren Willen eine Hörprothese eingepflanzt werden soll. Fraglich ist, ob das Familiengericht nach § 1666 BGB vor dem Hintergrund einer "Gefährdung des Kindeswohls" eine solche Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge anordnen kann. Jost Müller-Neuhof (Tsp) weist auf das grundrechtlich verankerte Erziehungsrecht der Eltern hin. Außerdem seien "Konflikte dieser Art vor Gericht schlecht aufgehoben und das Ergebnis gescheiterter Kommunikation".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2017: Streit um BGH-Nichtzulassungsbeschwerde / StA verzichtet auf Schlecker-Revision / Twittern im Gericht . In: Legal Tribune Online, 05.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25847/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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