Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2017: Etap­pen­sieg für Bauer gegen RWE / EGMR bil­ligt Gefähr­der­ab­schie­bung / NSU-Opfer­fonds

01.12.2017

Justiz

EGMR zu russischem Gefährder: Deutschland hat im vergangenen September rechtmäßigerweise einen 18-jährigen Russen, der in Bremen aufwuchs, wegen des Verdachts der Verbindung zum sogenannten Islamischen Staat als Gefährder nach Russland abgeschoben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter erkannten keine ausreichenden Hinweise darauf, dass er in Russland unmenschlich behandelt oder gefoltert werde und wies seine Beschwerde ab. Die SZ (Wolfgang Janisch) skizziert den Fall.

Wolfgang Janisch (SZ) hält mehrere Mahnungen fest: Der Gefährderparagraf zeige, dass zunächst bestehendes Recht angewendet werden müsse, bevor neue Regelungen gefordert werden. "Fragwürdige Abschiebungen" "in die Hände von Folterern" seien auch nach dem aktuellen Fall nicht zulässig. Und schließlich seien rechtsstaatliche Skrupel angebracht, jemanden als Gefährder einzustufen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tobias Klarmann moniert auf verfassungsblog.de, der EGMR habe sich im Zweifel gegen die Intervention entschieden und sich nicht gegen die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts gestellt, obwohl neue Erkenntnisse dies zuließen. "Wenn sich der EGMR [...] auch bei der Gefahr von massiven Menschenrechtsverletzungen derartig zurücknimmt, demontiert er sich letztlich selbst."

Mit den "Tücken bei der Abschiebung islamistischer Gefährder" befasst sich die Welt (Florian Flade) anhand bekannter Fälle. So sei es schwierig, den mutmaßlichen Gefährdern nach § 58a Aufenthaltsgesetz die nötige Gefährlichkeit nachzuweisen. Und auch wenn eine Person als Gefährder identifiziert sei, könne eine potentielle menschenunwürdige Behandlung im Zielstaat die Abschiebung verhindern.

LG Regensburg zu misshandeltem Sohn: Das Landgericht Regensburg hat die Eltern eines Sechsjährigen zu Freiheitsstrafen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verurteilt, weil sie ihren Sohn trotz Verbrennungen dritten Grades nicht zum Arzt brachten. Die Mutter soll für drei Jahre und zwei Monate, der Vater für fünf Jahre in Haft. spiegel.de beschreibt die Bruchstücke des Falls, die im Verfahren geklärt werden konnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2017: Etappensieg für Bauer gegen RWE / EGMR billigt Gefährderabschiebung / NSU-Opferfonds . In: Legal Tribune Online, 01.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25601/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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