Vor dem LG Essen beginnt der Prozess im Skandal um gepanschte Krebsmedikamente. Außerdem in der Presseschau: Das OLG Hamm hält zivilrechtliche Ansprüche wegen CO2-Ausstoßes für möglich, Carles Puigdemont im Interview mit der Welt.
Thema des Tages
LG Essen – Medizinskandal: Vor dem Landgericht Essen hat der Prozess gegen den Apotheker Peter S. aus Botropp begonnen, dem vorgeworfen wird, zwischen 2012 und 2016 in ca. 62.000 Fällen 35 verschiedene Sorten von Krebsmedikamenten, sogenannte Zytostatika, mit denen das Wuchern von Krebszellen eingedämmt werden soll, gepanscht zu haben. Teils soll er die Arznei weitaus niedriger als angegeben dosiert haben, teils verkaufte er lediglich Kochsalzlösung. Angeklagt ist er wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, Betruges und versuchter Körperverletzung, wofür ihm bis zu zehn Jahre Haft und ein Berufsverbot drohen. Dabei bezieht sich der Körperverletzungsvorwurf auf 27 Fälle beschlagnahmter, vom Angeklagten hergestellter Präparate. Allein durch die Abrechnung der fehlerhaften Arzneimittel gegenüber 128 Krankenkassen und Berufsgenossenschaften ist ein Schaden in Höhe von 56 Millionen Euro entstanden. Der Angeklagte, der bisher zu den Vorwürfen schweigt, erzielte dabei einen Gewinn in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro. Es handelt sich um einen der größten Medizinskandale deutscher Geschichte. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann plädiert nun für eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes. Aus Sicht der ca. 20 Kunden des Apothekers, die als Nebenkläger zugelassen sind, müsste die Anklage auch auf fahrlässige Tötung, Totschlag oder sogar Mord aus Habgier lauten. Zu Verhandlungsbeginn beantragten drei Nebenklägeranwälte deshalb, den Prozess an das Schwurgericht zu überweisen. Hierfür fehlt es allerdings laut Staatsanwalt Rudolf Jakubowski an Beweisen. Trotz zahlreicher Indizien könne nicht eindeutig geklärt werden, ob die verdünnten Medikamente bei bestimmten Patienten zum Tod geführt hätten. Die Präparate wurden aus der seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Apotheke an 38 verschiedene Praxen und Kliniken geliefert. Es berichten: FAZ (Reiner Burger), spiegel.de (Christian Parth) und lto.de. In einem ausführlichen Beitrag stellt die SZ (Christian Wernicke) einzelne geschädigte Patienten vor und berichtet, dass einige Kunden des Apothekers bereits verstorben seien.
Rechtspolitik
Richtwerte für Flüchtlingsaufnahme: Heribert Prantl (SZ) kritisiert die Bestrebungen der CSU, im Rahmen der Jamaika-Verhandlungen künftig Richtwerte für die Flüchtlingsaufnahme festzulegen. Damit werde eine Durchsetzung der verfassungswidrigen Obergrenze unter neuem Namen angestrebt. Dem Asylgrundrecht als "Freiheitsstatue im Hafen der Verfassung", solle nun auch noch "die Fackel abmontiert werden".
Kommunikation im Strafprozess: Das Strafverteidiger-Kolloquium des Deutschen Anwaltsvereins hat sich am Wochenende mit dem Themenkomplex der Kommunikation befasst. Die FAZ (Marlene Grunert) erörtert die Geschichte und Bedeutung des Mündlichkeitsgrundsatzes als bedeutender Prozessmaxime und fasst die Anregungen und Standpunkte des Kolloquiums zusammen. So kritisierte der Kölner Strafverteidiger Ulrich Sommer eine "Abstinenz der Strafrechtler" in psychologischen und linguistischen Kommunikationsfragen. Einige Strafverteidiger fordern in diesem Kontext zur Willkürvermeidung eine Videoaufzeichnung polizeilicher Vernehmungen.
EU-Verteidigungspolitik: Die Außen- und Verteidigungsminister von 23 Staaten der EU haben am Montag in Brüssel eine gemeinsame EU-Verteidigungsgemeinschaft im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Pesco) beschlossen, welche die Nato ergänzen soll, wie unter anderem die SZ (Daniel Brössler) berichtet. Tobias Schulze (taz) kommentiert, dass sich dadurch die deutsche Verfassungswirklichkeit ändern werde. Zwar müssten auch zukünftige Bundesregierungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr ein Mandat des Parlaments einholen, allerdings steige durch Pesco der Druck, etwaigen Forderungen nach militärischen Auslandseinsätzen sowie höheren Militärausgaben nachzugeben.
Dänemark – Reform der Menschenrechtskonvention: Die taz (Reinhard Wolff) erläutert Reformbestrebungen Dänemarks im Hinblick auf die europäische Menschenrechtskonvention. Das Land, das Mitte November den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernehmen wird, sieht sich durch die Konvention in der Ausländerpolitik insbesondere im Hinblick auf Ausweisungen in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Nach einer Kampagne der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei hat Ministerpräsident Rasmussen nun angekündigt, sich für Reformen, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Art. 8 der Konvention, einzusetzen.
Justiz
OLG Hamm – peruanischer Bauer: Nach Berichten der FAZ (Marcus Jung) und lto.de sieht das Oberlandesgericht Hamm im Fall des peruanischen Landwirts Saúl Lliuya, der den Energiekonzern RWE wegen der Bedrohung seines Hauses durch eine mögliche vom Klimawandel verursachte Überflutung verklagt hatte, einen zivilrechtlichen Anspruch als grundsätzlich möglich an. Die Vorinstanz hatte abweisend entschieden, da eine individuelle Zuordnung der Flutgefahr zu RWE als Störerin nicht möglich sei. Laut zeit.de wird der Prozessauftakt von der Klägeranwältin als Teilerfolg eingestuft.
EuGH zu Ruhetag: Die Rechtsanwältin Amelie Bernardi setzt sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit der Anfang November ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht auseinander, nach welcher es europarechtlich zulässig ist, einen Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück zu beschäftigen. Die Aufregung in den Medien sei unbegründet, denn auch das deutsche Arbeitszeitgesetz sehe bereits Regelungen vor, die der Entscheidung des EuGH entsprechen. So bestimme § 10 Arbeitszeitgesetz für die Sonn-und Feiertagsarbeit branchenspezifische Ausnahmen, etwa für Krankenhäuser, und § 11 Arbeitszeitgesetz gewähre im Ausgleich einen innerhalb von zwei Wochen zu gewährenden Ersatzruhetag. Ein Siebentages-Rhythmus sei in einigen Branchen "schlichtweg nicht möglich" und "unrealistisch".
BVerfG zu Intersexualität: Auf einem von verfassungsblog.de eingerichteten Online-Symposium debattieren Autorinnen über den jüngst ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung eines dritten Geschlechts. Anna Katharina Mangoldt (verfassungsblog.de) begrüßt die Entscheidung des BVerfG als "bahnbrechenden Beschluss", der die "binäre rechtliche Geschlechterordnung kräftig durcheinander wirbeln" werde und betont die "besondere Relevanz für die demokratische Gesellschaft insgesamt". In ihrem Beitrag zeichnet sie die rechtliche Entwicklung bis hin zur Entscheidung nach und geht auf Neuregelungsoptionen wie die gänzliche Aufgabe des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister oder das Hinzufügen einer dritten Option ein, wobei sie letzteres lediglich als Weg des geringsten Widerstands einstuft.
Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Ulrike Klöppel setzt sich auf verfassungsblog.de mit Leitlinien und Praxis kosmetischer Genitaloperationen auseinander, die gravierende Menschenrechtsverletzungen an Kindern darstellten, deren Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden könne. Der Beschluss des BVerfG bekräftige erneut, dass derartige Operationen nicht mit "rechtlich vorgegebener Geschlechterbinarität" begründet werden könnten, wobei eine generelle Abschaffung der Geschlechtseintragung angestrebt werden sollte.
Die Assoziierte Professorin Elisabeth Greif erörtert auf verfassungsblog.de den Einfluss der Entscheidung des BVerfG auf Österreich, wo die Entscheidung in einem ähnlichen Fall bevorsteht und geht auf die dortige Rechtslage ein.
LG Nürnberg-Fürth zu Verkehrssicherungspflichten: Laut einer Meldung von lto.de hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden, dass die Stadt im Rahmen von Laubbläserarbeiten Sicherungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Hinweisschildern treffen muss. Die Schadensersatzklage des Ehemannes einer Autofahrerin, die infolge der Arbeiten erschrak und einen Unfall verursachte, wurde jedoch aufgrund mangelnder Beweise abgewiesen.
LG Magdeburg zu Hausfriedensbruch durch Tierschützer: Das Landgericht Magdeburg begründete nun sein Urteil, in dem es Anfang Oktober Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freisprach, die 2013 in einen Schweinemastbetrieb eindrangen, um Missstände per Video zu dokumentieren. Die taz (Christian Rath) erläutert, das Gericht sehe die Rechtfertigungsgründe der Nothilfe und des rechtfertigenden Notstands als erfüllt an. So gehe es, entgegen der gängigen juristischen Auffassung, unter Bezugnahme auf den Tierschutz als Staatsziel von einer Gleichstellung von Menschen und Tieren aus. Das Gericht lasse für die Annahme eines Notstands ausnahmsweise die bloße Vermutung einer Gefahr genügen, akzeptiere aufgrund von Erfahrungswissen der Tierschützer, dass diese nicht zuvor die Behörden einschalteten, und hielt es für ausreichend, dass die Aktivisten erst vier Monate nach dem Hausfriedensbruch die Behörden informierten. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
LG Saarbrücken zu Messerangriff: Wie die SZ (Susanne Höll) meldet, hat das Landgericht Saarbrücken den 27-jährigen syrischen Flüchtling, der einen Therapeuten in einer DRK-Beratungsstelle mit einem Messer erstochen hatte, zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wurde mangels Feststellung einer dauerhaften psychischen Störung abgelehnt.
LG Stuttgart – Schlecker-Prozess: Kurz vor Ende des Schlecker-Prozesses hat die Familie weitere vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter überwiesen und von "Schadenswiedergutmachung" gesprochen, wobei ein Schuldeingeständnis nicht erfolgt ist. Das berichtet die SZ (Stefan Mayr/Klaus Ott) und mutmaßt, dass das Geld dazu dienen sollte, die Wirtschaftsstrafkammer milde zu stimmen. Auch die FAZ (Oliver Schmale) nimmt an, dass die Zahlung wertungsmäßig in die Ende November erwartete Urteilsfindung einfließen wird.
AG Gießen – Abtreibungen: Die ehemalige Direktorin des Kriminologischen Instituts der Uni Kiel Monika Frommel setzt sich in der SZ mit der Anklage einer Gynäkologin vor dem Amtsgericht Gießen auseinander, die auf ihrer Website ein Beratungsangebot zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt hatte. Sie erläutert, wie § 219a Strafgesetzbuch, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, von Abtreibungsgegnern zur Durchsetzung ihrer Interessen genutzt wird, erörtert den nationalsozialistischen Hintergrund der Vorschrift und fordert von der künftigen Bundesregierung, das Merkmal des "Anbietens" endlich aus dem Straftatbestand zu streichen.
Roman "Justizpalast": Ex-Bundesrichter Thomas Fischer rezensiert auf zeit.de ausführlich den Roman "Justizpalast" von Petra Morsbach, in dem es um die fiktive Biografie einer bayerischen Richterin geht. Im Gegensatz zu Heribert Prantl, auf dessen vorangegangene Laudatio er sich bezieht, kann Fischer dem Roman kaum Positives abgewinnen. Er bemängelt die Unübersichtlichkeit des Werks sowie den Umgang der Autorin mit juristischer Sprache und meint, ein Roman über Gerechtigkeit solle zeigen: "wie Justiz im Inneren funktioniert". Stattdessen "jammere" das Buch über die "Vergeblichkeit des Rechts im Angesicht der Menschen."
Recht in der Welt
Puigdemont im Interview: Im Interview mit der Welt (Jurek Kuczkiewicz) spricht Kataloniens Ex-Präsident Carles Puigdemont aus dem belgischen Exil über die derzeitige Situation in Spanien sowie die Ende Dezember stattfindenden Neuwahlen in Katalonien und räumt ein, eine andere Lösung als die Unabhängigkeit, nämlich in Gestalt einer Einigung mit Spanien, sei möglich. Zudem kritisiert er die EU für ihr mangelndes Einschreiten im Konflikt, obgleich der spanische Staat die Grundrechtecharta nicht respektiert habe.
Griechenland – Urteil gegen früheren Chefstatistiker: Das jüngst gegen den früheren griechischen Statistikamtschef Andreas Georgiou ergangene Urteil hat empörte Reaktionen hervorgerufen. Georgiou hatte vor sieben Jahren griechische Statistikfälschungen aufgedeckt und wurde nun wegen übler Nachrede zu Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Nach Angaben der FAZ (Philip Plickert u.a.) bezeichnete ein EZB-Mitarbeiter die Befolgung europäischer statistischer Regeln durch Georgiou als "vorbildhaft", der hessische CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch sprach von einer "Hexenjagd" durch Generalstaatsanwältin Dimitriou und der CDU-Abgeordnete Heribert Hirte betonte, ein solches Verfahren diene nicht dazu, "das Vertrauen in die Reformwilligkeit Griechenlands zu fördern".
USA – Waffenhersteller: Vor dem Connecticut State Supreme Court in Hartford hat der Prozess gegen den Waffenhersteller Remington Arms sowie den Verkäufer des Gewehrs begonnen, das ein Zwanzigjähriger vor circa fünf Jahren beim Amoklauf von Newtown mit 28 Toten in einer Grundschule verwendete. Wie die FAZ (Andreas Ross) berichtet, unterlagen die Kläger, überwiegend Eltern der getöteten Schüler, zuvor bereits in zwei Instanzen. Ein von der National Rifle Association (NRA) unterstütztes, 2005 verabschiedetes Gesetz sichert in den USA Herstellern und Händlern Immunität zu, wenn Kunden mit ihren Produkten Straftaten begehen. Die Kläger berufen sich auf rechtswidriges Marketing und fahrlässige Überlassung der Kriegswaffe des Typs AR-15 an unausgebildete Käufer. Die NRA wirft den Klägern den Versuch vor, Interessen gerichtlich durchzusetzen, die im Kongress nicht mehrheitsfähig seien.
Sonstiges
Reaktionen auf Selbstanzeige und Rauswurf Hirtes: Nach einer Meldung von njw.de (Joachim Jahn) hat der Ausschluss des Bundestagsabgeordneten und Rechtsprofessors Heribert Hirte (CDU) aus den Gremien der Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR) und der European Company and Financial Law Review (ECFR) starke Reaktionen hervorgerufen. Hirte hatte Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet, weil für einen von Seiten des Verlags über Jahre an den geschäftsführenden Herausgeber Peter Hommelhoff überwiesenen fünfstelligen Betrag, aus seiner Sicht zu Unrecht, keine Einkommen- und Umsatzsteuer gezahlt worden sei. Hommelhoff und weitere Herausgeber der Zeitschriften weisen die Vorwürfe zurück und entgegnen, dass sie seit jeher unentgeltlich als Herausgeber tätig seien. Sie werfen Hirte "grob illoyales und persönlich verletzendes Verhalten" vor und kritisieren, er wollte mit "haltlosen Beschuldigungen von eigenen Versäumnissen ablenken".
Düsseldorfer Tabelle: Zu Beginn des kommenden Jahres tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft, nach der die Unterhaltspflicht von Elternteilen für ihre getrennt lebenden Kinder berechnet wird. Obwohl eine Unterhaltserhöhung angekündigt war, steht einem Großteil der Kinder laut dem Deutschen Juristinnenbund durch die Neuregelung der Einstufung in Einkommensgruppen im Ergebnis weniger Geld zu, wie swr.de (Gigi Deppe) berichtet.
Ehe für alle – Anfechtung von Steuerbescheiden: Nach einem Bericht der FAZ (Philipp Krohn) geht der Lesben- und Schwulenverband davon aus, dass zuvor eingetragene Lebenspartner in einer nun geschlossenen Ehe steuerrechtlich so behandelt werden müssten, als ob sie zu Beginn ihrer Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Sie könnten durch die Anfechtung alter Steuerbescheide Rückwirkungsansprüche in Bezug auf Splittingvorteile geltend machen. Die Bundessteuerberaterkammer schätzt die Möglichkeiten der Steuerrückforderung allerdings als begrenzt ein.
Überlastung im Justizvollzug: zeit.de (Sarah Ulrich) nimmt den Tag der Öffentlichkeit in der Justizvollzugsanstalt in Leipzig zum Anlass, über Missstände und Überlastung in sächsischen Gefängnissen zu berichten. Derzeit fehlten dort etwa 200 Bedienstete im Justizvollzug, wohingegen die Anzahl der Gefangenen zugenommen habe. Es sei ein Anstieg von Suiziden, psychischen Erkrankungen sowie des Drogenkonsums zu verzeichnen und es herrsche ein Mangel an medizinischer Versorgung. Zwar seien mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 bereits zusätzliche Stellen geschaffen worden, diese müssten allerdings erst noch besetzt werden. Als weitere Lösungsmöglichkeiten werden die Ausweitung des offenen Vollzugs für Häftlinge, die wegen einer Geldstrafe inhaftiert sind, sowie bessere Resozialisierungsangebote diskutiert.
Das Letzte zum Schluss
Keinen Cent für einen Lipgloss: Ein Ladendiebstahl im Hamburger Hauptbahnhof rief bei der Bundespolizei Staunen hervor. In der Tasche, in welcher die Kundin heimlich einen Lipgloss verschwinden ließ, befanden sich obendrein noch 23.000 Euro Bargeld. Die Kundin entschied sich laut einer Meldung auf justillon.de dennoch gegen eine Bezahlung des Kosmetikartikels.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lmr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. November 2017: Prozess um manipulierte Medikamente / Schadensersatz wegen CO2-Ausstoßes / Carles Puigdemont im Interview . In: Legal Tribune Online, 14.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25509/ (abgerufen am: 24.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag