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Die juristische Presseschau vom 10. November 2017: Kein Recht auf Isla­m­un­ter­richt / Höhere Haf­t­ent­schä­d­i­gung / EGMR zu Poli­zei­ein­satz

10.11.2017

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der Islamrat und der Zentralrat der Muslime sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Außerdem in der Presseschau: Jumiko beschließt höhere Haftentschädigung und EGMR kritisiert Untersuchung von Polizeieinsatz.

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Thema des Tages

OVG Münster zu Islamunterricht: Der Islamrat und der Zentralrat der Muslime haben keinen Anspruch auf eigenen islamischen Religionsunterricht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Die Verbände seien keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, weil sie mit keiner "Sachautorität und -kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben" ausgestattet seien, die "bis hinunter zu den Moscheegemeinden Geltung" habe. Dieses Kriterium hatte das Bundesverwaltungsgericht 2006 aufgestellt und anschließend den Fall zurück an das OVG verwiesen, wo es mehr als zehn Jahre lang ruhte. Nach der Abweisung der Klage bleibt es bei dem bekenntnisorientierten Islamunterricht in Nordrhein-Westfalen, bei dem jedoch ein Beirat die Lehrinhalte bestimmt. Über das Urteil berichten die SZ (Matthias Drobinski), die FAZ (Reiner Burger) und die taz (Sabine am Orde).

Reinhard Müller (FAZ) meint, dass es ein langer Weg bis zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft ist. Sobald die muslimischen Verbände die Voraussetzungen erfüllen, komme es auf die Verfassungstreue an. Gebe es daran Zweifel, könne der Staat "seine Hand nicht zum Religionsunterricht reichen".

Rechtspolitik

Jumiko – Terrorismusstrafrecht: Die Justizminister der Länder sind sich laut FAZ (Eckart Lohse) uneinig über die Ausweitung des Terrorismusstrafrechts. So fordert der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) die Versuchsstrafbarkeit für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) warnt hingegen vor einer immer weiteren Vorverlagerung des Strafrechts.

Jumiko – Haftentschädigung und weitere Beschlüsse: Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass die Entschädigung für unschuldig Inhaftierte deutlich erhöht wird. Bisher bekommen sie 25 Euro pro Tag. Wie stark der Betrag erhöht wird, ist noch offen. Die Haftentschädigung greift sowohl bei Verurteilungen, die sich später als falsch herausstellen, als auch bei unrechtmäßiger Untersuchungshaft, erläutert die taz (Christian Rath), die auch auf einen Beschluss zur Post hinweist. Die Deutsche Post AG wird aufgefordert, im Interesse der Justiz weiterhin täglich Briefe zuzustellen. lto.de (Annelie Kaufmann) gibt einen Überblick über weitere Beschlüsse: Im Asylverfahrensrecht soll geprüft werden, die Berufung bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu ermöglichen und für Beiträge von Social Bots soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden.

Fluggastdaten: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder fordert die kommende Regierungskoalition auf, bei der kürzlich eingeführten Fluggastdatenspeicherung nachzubessern. Sie berufen sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada, in dem eine Verletzung der Grundrechtecharta festgestellt wurde. netzpolitik.org (Yannik Lebert) und spiegel.de berichten.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Bundesregierung hat eine gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Evaluation der Liste sicherer Herkunftsstaaten versäumt. Bis zum 23. Oktober hätte dem Bundestag ein Bericht vorgelegt werden müssen. Der Entwurf finde sich noch in der Abstimmung, erklärte die Bundesregierung in einer Antwort an die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Ulla Jelpke, wie die SZ (Bernd Kastner) schreibt.

Strafkammertag zu StPO-Reform: Die Strafverteidiger Björn Gercke und Helmut Pollähne sowie der Rechtsprofessor Matthias Jahn kritisieren auf lto.de die Reformvorschläge des 2. Strafkammertags zur Strafprozessordnung. Das geforderte Weiterverhandeln bei Befangenheitsanträgen sei schon jetzt möglich, der Ausschluss von Besetzungsrügen im Revisionsverfahren könne zu einer regional zersplitterten Rechtsauslegung führen und das Bundesverfassungsgericht belasten. Die Vorschläge zur Beschleunigung der Hauptverhandlung seien überflüssig und praxisfern. Das Fazit: "Insgesamt stellen sich die Forderungen des 2. Strafkammertages damit als zufällig und eklektisch wirkendes Sammelsurium von Vorschlägen dar, die zur massiven Einschränkung von Beschuldigtenrechten und kurzleiniger Gängelung der Verteidigung im Strafprozess führen würden."

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Seite 1/3
  • Seite 1:

    Islamverbände scheitern beim OVG Münster, Jumiko für höhere Haftentschädigung, Strafkammertag in der Kritik

  • Seite 2:

    EGMR kritisiert unzureichende Aufklärung von Polizeieinsatz, Generalanwalt zu Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung, Aktivisten üben "kreative Prozessführung"

  • Seite 3:

    Untersuchungshaft für katalanische Parlamentspräsidentin, IStGH eröffnet Burundi-Verfahren, Feuerwehr bespritzt Gaffer

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Die juristische Presseschau vom 10. November 2017: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25469 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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