Die juristische Presseschau vom 3. November 2017: Schwie­rige Situa­tion für Air Berlin-Beschäf­tigte / LG Berlin zu Schon­frist für Mieter / Haft­be­fehl gegen Puig­de­mont

03.11.2017

Recht in der Welt

Spanien – Haftbefehle gegen Regierungsmitglieder: Der Oberste Strafgerichtshof Spaniens hat Untersuchungshaft für mehrere Minister der abgesetzten Regionalregierung Kataloniens angeordnet. Gegen den abgesetzten Regierungschef Carles Puigdemont, der sich weiterhin in Belgien aufhält, ist ein EU-Haftbefehl beantragt worden. Allen Angeklagten wird Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Es berichten die FAZ (Hans-Christian Rößler) und die taz (Reiner Wandler).

Für Nikolas Busse (FAZ) blieb dem Gericht wegen der drohenden Fluchtgefahr nichts anderes übrig als die Untersuchungshaft anzuordnen. Eine "knifflige juristische Frage" sei jedoch, ob Belgien Puigdemont ausliefern dürfe, da bei Verfolgung politischer Überzeugungen der EU-Haftbefehl nicht vollzogen werden dürfe.

USA – Trump und der Rechtsstaat: Nach dem Anschlag in Manhattan hat US-Präsident Donald Trump über Twitter die Todesstrafe für den Täter gefordert. Die US-Justiz, die seiner Ansicht nach nicht streng genug urteile, bezeichnete er als "Witz" und "Lachnummer", wie unter anderem die SZ (Sacha Batthyany) berichtet.

Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ) kommentiert, Trump wolle das Prinzip der Gewaltenteilung einfach nicht begreifen. Er sei zwar Oberbefehlshaber der Nation aber nicht ihr "Oberrichter". Ludwig Greven (zeit.de) sieht Trump auf dem besten Weg zum Autokraten. Noch könnten wir auf die Unabhängigkeit und das Selbstbewusstsein der amerikanischen Justiz hoffen, aber der Präsident habe bereits mit Neubesetzungen begonnen.

Sonstiges

Verbraucherbauvertragsrecht: Der Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek stellt im Immobilienteil der FAZ die Änderungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht vor. Diese sehen unter anderem eine Pflicht zur Überlassung einer Baubeschreibung, ein Widerrufsrecht für den Verbraucher, die stärkere Regulierung von Abschlagszahlungen sowie einen Anspruch auf Herausgabe von Planungsunterlagen vor.

Influencer-Marketing: internet-law.de (Thomas Stadler) nimmt zwei Gerichtsentscheidungen zu versteckter Werbung in sozialen Medien zum Anlass, sich mit dem rechtlichen Rahmen von Influencer-Marketing zu beschäftigen. Dieser ergebe sich im Internet aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Telemediengesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag. Wer als Unternehmer rechtskonformes Influencer-Marekting betreiben will, müsse den Influencer verpflichten, die Werbung klar als solche zu kennzeichnen und auch deutlich von redaktionellen Inhalten zu trennen.

Beschlagnahmtes Vereinsvermögen: Nach dem Verbot von zwei Rockervereinen hat die Polizei unter anderem neun Motorräder beschlagnahmt. Der Oberregierungsrat und Dozent Florian Albrecht schätzt auf lto.de ein rechtliches Vorgehen gegen die Beschlagnahme als erfolgversprechend ein. Zwar werde der vereinsrechtliche Vermögensbegriff weit ausgelegt, jedoch dürfe nicht unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht von Mitgliedern eingegriffen werden. Bei Motorrädern in Gewahrsam von Mitgliedern dürfte eine Zuordnung zum Verein schwer fallen, da nach der jüngsten Verschärfung des Vereinsgesetzes die Verwendungen von Kennzeichen in der Öffentlichkeit untersagt sind.

Juristische Fachübersetzungen: Der Übersetzer Peter Winslow schildert auf community.beck.de die Anforderungen an eine "richtige" Übersetzung nach der Qualitätsnorm DIN ISO EN 17100. Danach habe der Übersetzer bestimmte Kompetenzen vorzuweisen. Zudem seien im Prozess die Schritte Übersetzung, Kontrolle und Revision vorzunehmen, wobei letzteres durch eine andere Person durchzuführen sei. Diese Vorgaben würden zu einer "Wahrscheinlichkeitsfeststellung über die kompetenz- und prozessbezogene Richtigkeit" führen, träfen jedoch keine Aussage im Hinblick auf konkrete Übersetzungsfragen.

Transparenzregister: Seit dem 1. Oktober sollen Unternehmen und Stiftungen im neuen Transparenzregister eingetragen sein. Die Rechtsanwälte Hans Christian Blum und Dirk Schauer erläutern auf lto.de die zahlreichen Auslegungsfragen und Probleme, die die Anwendung des neuen Gesetzes erschweren. Es sei teilweise unklar, wann die sogenannte Meldefiktion greife und wer als wirtschaftlich Berechtigter einzutragen sei. Das zuständige Bundesverwaltungsamt führe eine FAQ-Übersicht und habe angedeutet, anfangs zurückhaltend mit Bußgeldbescheiden zu sein.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. November 2017: Schwierige Situation für Air Berlin-Beschäftigte / LG Berlin zu Schonfrist für Mieter / Haftbefehl gegen Puigdemont . In: Legal Tribune Online, 03.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25363/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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