Der Vater, der den Tod von sechs Jugendlichen durch Ersticken verursacht hat, erhält eine Bewährungsstrafe. Außerdem in der Presseschau: Tornado-Flüge greifen in Versammlungsfreiheit ein und Rechtsschutzversicherung muss VW-Klagen abdecken.
Thema des Tages
LG Würzburg zu erstickten Jugendlichen: Das Landgericht Würzburg hat Andreas P., der durch eine Generatorkonstruktion in einer Gartenlaube den Tod von sechs Jugendlichen durch Ersticken verursacht hat, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Mann habe schwer fahrlässig gehandelt, indem er ein benzinbetriebenes Aggregat im Nebenraum der Gartenhütte aufgestellt und dessen verlängerten Auspuff nicht hinreichend abgesichert hatte. Anders als manche Stimmen in der öffentlichen Debatte, kam das Gericht auch nicht zu dem Ergebnis, dass der Vater, der bei dem Unglück selbst zwei Kinder verlor, bereits genug gestraft sei. Über den Fall schreiben die SZ (Claudia Henzler) und die FAZ (Karin Truscheit).
Heribert Prantl (SZ) bezeichnet das Urteil als gut und klug. Die Strafe sei angemessen, aber auch ausreichend. Der Fall zeige, wie "wie nahe furchtbares Unglück sein kann". Der Alltag bestehe aus lauter Fahrlässigkeiten, die Gesellschaft sei eine "Gesellschaft von Alltagsstraftätern".
Rechtspolitik
Vorsitz bei Bundestagskonstituierung: Die AfD hat in der konstituierenden Sitzung des Bundestags am vergangenen Dienstag die Wahl eines Versammlungsleiters beantragt und argumentiert, dass die alte Geschäftsordnung nicht mehr gelte, die neue hingegen noch nicht beschlossen sei. Der Habilitand Roman Lehner sieht darin auf verfassungsblog.de ein "Münchhausen-Trilemma", in das man gerate, wenn man eine Norm letztbegründen wolle. Die Verfassung schweige zu der Frage, Verfassungsgewohnheitsrecht scheide angesichts der erfolgten Änderung aus. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Antrag der AfD selbst zur Legitimation des Dienstalterspräsidenten beigetragen habe. Indem das Plenum den Antrag auf Wahl eines Versammlungsleiters abgelehnt habe, sei konkludent der Alterspräsident zum Versammlungsleiter erklärt worden.
E-Privacy-Verordnung: Das Europäische Parlament hat seine Position zu einer neuen E-Privacy-Verordnung festgelegt und spricht sich mehrheitlich für mehr Datenschutz aus. Der Versuch von Konservativen und Christdemokraten, den Entwurf abzuschwächen, scheiterte. Es folgen nun Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Die SZ (Karoline Meta Beisel/Thomas Kirchner), die taz (Beate Willms) und netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichten.
Die FAZ (Michael Hanfeld) stellt die Bedenken der Werbe- und Medienwirtschaft vor, die ihre Geschäftsgrundlage und Arbeitsplätze gefährdet sehen.
Justiz
BAG zu Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Eine Kündigungsfrist von drei Jahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf die Berufsfreiheit entschieden. Die Entscheidung wird von Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf lto.de und von community.beck.de (Christian Rolfs) erläutert.
BVerwG zu Tornados über G-8-Protestcamp: Während des G-8-Gipfels in Heiligendamm sind im Jahr 2007 Kampfflugzeuge der Bundeswehr in 114 Meter Höhe über ein Protestcamp geflogen. Das Bundesverwaltunsgericht hat jetzt festgestellt, dass damit in die Versammlungsfreiheit eingegriffen wurde. Die Tornados hätten durch ihren angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel eine einschüchternde Wirkung gehabt. Daher handele es sich um einen faktischen Grundrechtseingriff. Ob dieser nach dem Landespolizeigesetz gerechtfertigt war, muss jetzt das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Das meldet die taz (Pascal Beucker).
OLG Düsseldorf zu Klagen gegen VW: Schadensersatzklagen gegen den VW-Konzern haben Aussicht auf Erfolg. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Hinweisbeschluss festgestellt. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung eines VW-Kunden eine Deckungszusage für eine Klage gegen den Autohersteller abgeben muss. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten.
AG Celle zu Fleischklau in JVA: Vor dem Amtsgericht Celle hat der Prozess gegen vier Häftlinge begonnen, denen vorgeworfen wird, Fleisch im Wert von 300 Euro aus der JVA-Küche unterschlagen zu haben. Der Küchenchef der Justizvollzugsanstalt ist wegen Beihilfe angeklagt. Während die Verteidiger sich für eine zügige Einstellung des Verfahrens aussprachen, will die Staatsanwaltschaft den Fall aufklären, wie SZ (Peterf Burghardt) und lto.de berichten.
FG Berlin-Brandenburg zu digital bearbeiteter Fotokunst: Digital bearbeitete Fotokunst fällt unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Der Begriff der Collage umfasse auch Kunstwerke, die nicht mit der Hand sondern am Computer bearbeitet worden seien. Das Hbl (Christiane Fricke) stellt das Urteil und den zugrunde liegenden Fall vor.
EuGH – Facebook-Fanpages: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Marosi analysiert auf lto.de die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof Yves Bot zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Betreibern von Facebook-Fanpages. In seinem Schlussantrag nimmt der Generalanwalt eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Facebook Ireland, Facebook Inc. und des Betreibers der Fanpage, im konkreten Fall einer privaten Wirtschaftsakademie, an. Der Betreiber sei verantwortlich, weil er es in der Hand habe, durch die Löschung der Seite die Datenverarbeitung zu beenden. Der Generalanwalt nimmt schließlich auch eine Zuständigkeit der deutschen Aufsichtsbehörden an, weil die Daten hauptsächlich für die nationalen Werbegeschäfte genutzt würden, um die sich Facebook Germany kümmere.
OLG Frankfurt/M. – Schweizer Spion: Der Schweizer Spion Daniel M. Hatg vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Geständnis abgelegt. Damit kommt er der Forderung des Gerichts nach, das im Gegenzug im Rahmen einer Verständigung eine Bewährungsstrafe von anderthalb bis zwei Jahren zugesichert hat. Der Privatagent gab zu, Geld vom Schweizerischen Geheimdienst erhalten zu haben, um eine Art Frühwarnsystem gegen den Ankauf von Steuer-CDs durch die deutschen Finanzbehörden zu entwickeln. Zum Einschleusen eines Maulwurfs sei es jedoch nicht gekommen. Vom Prozess berichten die FAZ (Helene Bubrowski) und die SZ (Annette Ramelsberger).
LG Freiburg – Mord an Studentin: Angesichts des Prozesses gegen den Flüchtling Hussein K., der vor dem Landgericht Freiburg wegen Mordes und Vergewaltigung einer Studentin angeklagt ist, fragt die Welt (Gisela Friedrichsen), "ob nicht das ganze System der Jugendhilfe, vor allem wenn es um Flüchtlinge geht, dringend einer Neuausrichtung bedarf". Es habe sich herausgestellt, dass Hussein K. ohne Genehmigung des Jugendamtes in einer Pflegefamilie untergebracht worden war, in der sich, anders als vereinbart, keine pädagogische Fachkraft um den Flüchtling kümmerte.
AG Gießen – Werbung für Schwangerschaftsabbruch: Die taz (Dinah Riese) stellt die Gießener Ärztin Kristina Hänel vor, die sich ab dem 24. November vor dem Amtsgericht Gießen wegen des Vorwurfs der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) behaupten muss. Die Ärztin weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Mit ihrer Verteidigerin, der Rechtsprofessorin Monika Frommel, will sie notfalls durch alle Instanzen gehen.
SG Regensburg – Jobcenter und Mietpreisbremse: Das Jobcenter der Stadt Regensburg will nicht die Miete eines Arbeitslosen übernehmen, weil sie gegen die Mietpreisbremse verstößt. Das berichtet die SZ (Thomas Öchsner). Der Rechtsanwalt des Betroffenen sieht für das Vorgehen des Jobcenters keine Rechtsgrundlage und will den Fall vor das Sozialgericht bringen.
Fall Gurlitt: Die SZ (Heribert Prantl) rezensiert das Buch "Der Fall Gurlitt. Die wahre Geschichte über Deutschlands größten Kunstskandal" des Kunsthistorikers Maurice Philip Remy. Das Buch versuche, "dem kauzigen alten Gurlitt und dessen 1956 verstorbenem Vater, dem Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen". Es zeige, dass Zoll, Staatsanwaltschaft und Justiz mit weit hergeholten Verdachtsmomenten gegen Gurlitt vorgegangen seien und rechtswidrig die Kunstwerke beschlagnahmt hätten.
Recht in der Welt
Türkei – Peter Steudtner: Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler der Jahre 1998 bis 2005, hat eine vermittelnde Rolle bei der Freilassung des Menschenrechtlers Peter Steudtner aus der türkischen Untersuchungshaft gespielt. Er sei auf Initiative von Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) und im Einverständnis mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Beauftragter der Bundesregierung in die Türkei gereist und habe sich mit Staatspräsident Erdoğan getroffen, so die FAZ (Michael Martens) und spiegel.de (Christoph Schult).
Jügen Gottschlich (taz) kommentiert, Staatsanwalt und Gericht hätten sich "nicht etwa plötzlich wieder rechtsstaatlicher Prinzipien erinnert", sie seien "schlicht einem Wink von oben gefolgt". Berthold Kohler (FAZ) meint, auf "Tauschgeschäfte nach alter osmanischer Sitte" dürfe sich Deutschland nicht einlassen, und Mike Szymanski (SZ) fordert, dass die Vermittlerrolle Schröders eine Ausnahme bleiben solle.
spiegel.de (Maximilian Popp) beleuchtet, was im Prozess gegen Peter Steudtner bisher geschehen ist und wie es nun weitergeht. Was die Entscheidung zur Freilassung Steudtners für die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei bedeutet, erläutert die Türkei-Expertin Gülay Kızılocak im Interview mit zeit.de (Imre Balzer).
EGMR – Deniz Yücel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Stellungnahmefrist für die türkische Regierung im Fall des inhaftierten Welt-Journalisten Deniz Yücel um drei Wochen verlängert. Laut SZ (Wolfgang Janisch) hält sich der Gerichtshof akribisch an Verfahrensregeln und geht mit der Türkei besonders umsichtig um, um sich nicht angreifbar zu machen.
USA – DACA: Im März 2018 läuft das DACA-Programm aus, durch das junge illegal Eingereiste unter bestimmten Voraussetzungen vor einer Abschiebung geschützt werden. Anfang Oktober hat US-Präsident Donald Trump Bedingungen an den Kongress geschickt, unter denen er bereit sei, einer Verlängerung zuzustimmen. Die Doktorandin Desirée C. Schmitt bezweifelt auf lto.de, dass es zu einer Einigung kommen werde, da die Forderungen von Trump "das gesamte Einwanderungsrecht auf den Kopf stellen".
Sonstiges
Stilllegung von VW-Diesel-Fahrzeugen: Erste Straßenverkehrsämter erlassen Verfügungen zur Stilllegung von VW-Diesel-Fahrzeugen, die noch nicht umgerüstet wurden. spiegel.de (Kristina Gnirke) berichtet von einem Fall, in dem eine Verfügung erlassen wurde und, nachdem der Betroffene einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt hatte, zurückgenommen wurde. Hintergrund ist ein laufendes zivilrechtliches Verfahren, in dem der nicht umgerüstete Diesel als Beweis dienen kann. Andere Verkehrsämter erlassen generell keine Stilllegungsverfügungen.
Heribert Prantl: Der Journalist und ehemalige Richter Heribert Prantl gibt nach 22 Jahren die Leitung des Innenressorts der "Süddeutschen Zeitung" ab und soll ein neues Medienressort aufbauen. Das meldet die taz. Nachfolgerin wird Ferdos Forudastan, die zuletzt Pressesprecherin des im Frühjahr aus dem Amt geschiedenen Bundespräsidenten Joachim Gauck war.
Das Letzte zum Schluss
Richtiges Deklinieren und "Winni ille Pu": Es ging nur um einen Buchstaben, aber das Amtsgericht Düsseldorf holte zu umfassenden Ausführungen aus: Die Klägerin verlangte, dass ihr Arbeitszeugnis, in dem sie wegen ihres "integeren" Verhaltens gelobt wurde, berichtigt wird, weil es "integren" heißen müsste. Das Gericht ließ es sich nicht nehmen, sich unter Bezugnahme auf "Winni ille Pu" von Milne/Lenard ausführlich zum richtigen Deklinieren und zu Anforderungen an die Rechtschreibung generell zu äußern, bevor es die Klage mit der Begründung abwies, dass kleinere Fehler hinzunehmen seien. efarbeitsrecht.net (Arnd Diringer) stellt das Urteil vor.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dw
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2017: Strafe für fahrlässig handelnden Vater / Tornados sind einschüchternd / Erfolgsaussichten für VW-Klagen . In: Legal Tribune Online, 27.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25267/ (abgerufen am: 16.04.2024 )
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