Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2017: Strafe für fahr­lässig han­delnden Vater / Tor­nados sind ein­schüch­t­ernd / Erfolgs­aus­sichten für VW-Klagen

27.10.2017

Der Vater, der den Tod von sechs Jugendlichen durch Ersticken verursacht hat, erhält eine Bewährungsstrafe. Außerdem in der Presseschau: Tornado-Flüge greifen in Versammlungsfreiheit ein und Rechtsschutzversicherung muss VW-Klagen abdecken.

Thema des Tages

LG Würzburg zu erstickten Jugendlichen: Das Landgericht Würzburg hat Andreas P., der durch eine Generatorkonstruktion in einer Gartenlaube den Tod von sechs Jugendlichen durch Ersticken verursacht hat, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Mann habe schwer fahrlässig gehandelt, indem er ein benzinbetriebenes Aggregat im Nebenraum der Gartenhütte aufgestellt und dessen verlängerten Auspuff nicht hinreichend abgesichert hatte. Anders als manche Stimmen in der öffentlichen Debatte, kam das Gericht auch nicht zu dem Ergebnis, dass der Vater, der bei dem Unglück selbst zwei Kinder verlor, bereits genug gestraft sei. Über den Fall schreiben die SZ (Claudia Henzler) und die FAZ (Karin Truscheit).

Heribert Prantl (SZ) bezeichnet das Urteil als gut und klug. Die Strafe sei angemessen, aber auch ausreichend. Der Fall zeige, wie "wie nahe furchtbares Unglück sein kann". Der Alltag bestehe aus lauter Fahrlässigkeiten, die Gesellschaft sei eine "Gesellschaft von Alltagsstraftätern".

Rechtspolitik

Vorsitz bei Bundestagskonstituierung: Die AfD hat in der konstituierenden Sitzung des Bundestags am vergangenen Dienstag die Wahl eines Versammlungsleiters beantragt und argumentiert, dass die alte Geschäftsordnung nicht mehr gelte, die neue hingegen noch nicht beschlossen sei. Der Habilitand Roman Lehner sieht darin auf verfassungsblog.de ein "Münchhausen-Trilemma", in das man gerate, wenn man eine Norm letztbegründen wolle. Die Verfassung schweige zu der Frage, Verfassungsgewohnheitsrecht scheide angesichts der erfolgten Änderung aus. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Antrag der AfD selbst zur Legitimation des Dienstalterspräsidenten beigetragen habe. Indem das Plenum den Antrag auf Wahl eines Versammlungsleiters abgelehnt habe, sei konkludent der Alterspräsident zum Versammlungsleiter erklärt worden.

E-Privacy-Verordnung: Das Europäische Parlament hat seine Position zu einer neuen E-Privacy-Verordnung festgelegt und spricht sich mehrheitlich für mehr Datenschutz aus. Der Versuch von Konservativen und Christdemokraten, den Entwurf abzuschwächen, scheiterte. Es folgen nun Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Die SZ (Karoline Meta Beisel/Thomas Kirchner), die taz (Beate Willms) und netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichten.

Die FAZ (Michael Hanfeld) stellt die Bedenken der Werbe- und Medienwirtschaft vor, die ihre Geschäftsgrundlage und Arbeitsplätze gefährdet sehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Oktober 2017: Strafe für fahrlässig handelnden Vater / Tornados sind einschüchternd / Erfolgsaussichten für VW-Klagen . In: Legal Tribune Online, 27.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25267/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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