Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2017: EU-Ent­sen­de­richt­linie / Zensus vor BVerfG / Keine Ken­geter-Ein­stel­lung

25.10.2017

Der EU-Ministerrat beschließt eine Reform der Entsenderichtlinie. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Volkszählung von 2011 und das Ermittlungsverfahren gegen Carsten Kengeter läuft weiter.

Thema des Tages

EU-Entsenderichtlinie: Die europäischen Sozialminister haben eine Reform der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, wie SZ (Thomas Kirchner), Welt (Hannelore Crolly) und taz (Eric Bonse) berichten. Dabei geht es um Arbeitnehmer, die innerhalb der EU entsandt werden, etwa Bauarbeiter oder Pflegekräfte. Ziel der Reform ist die Verhinderung von Sozialdumping. Künftig sollen Arbeitnehmer nicht mehr nur den örtlichen Mindestlohn erhalten, sondern auch ortsübliche Zulagen, Prämien und andere Gehaltsbestandteile. Die bisher unbefristeten Entsendungen sollen auf zwölf Monate begrenzt werden, wobei eine Verlängerung um sechs Monate möglich ist. Für Lkw-Fahrer gilt die Regelung nicht. 

Die taz (Eric Bonse) kritisiert die vielen Schlupflöcher und warnt vor einer weiteren Aufweichung der geplanten Reform durch EU-Kommission und Parlament. Die SZ (Nikolaus Piper) nennt die Reform zwar einen Verstoß gegen die Prinzipien des Binnenmarktes, wodurch auch legitime Interessen von Arbeitgebern beeinträchtigt würden. Dennoch sei die Änderung ein Fortschritt gegenüber der aktuellen Rechtslage, da unterschiedliche Gehälter bei gleicher Arbeit vor Ort von vielen als extrem ungerecht empfunden würden. Die Welt (Dorothea Siems) sieht in der Reform "puren Protektionismus" der reicheren Länder. Sie diene nur scheinbar dem Schutz der entsandten Arbeiter vor Ausbeutung, tatsächlich schütze sie einheimische Arbeiter vor Konkurrenz, wodurch den ärmeren Mitgliedstaaten die Chance auf Wachstum genommen werde. Auch die FAZ (Hendrik Kafsack) sieht in der Reform einen "Lohn-Protektionismus", der die Wettbewerbsposition der osteuropäischen Staaten untergrabe.

Rechtspolitik

EU – Datenspeicherung bei Grenzkontrollen: Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der Universität Luxemburg hält das geplante Ein- und Ausreisesystem für unvereinbar mit EU-Recht, wie die SZ (Christian Gschwendtner) meldet. Mit dem System bezweckt das Europäische Parlament eine effizientere Grenzkontrolle. Insbesondere soll verhindert werden, dass Menschen unbemerkt ihr Visum überziehen. Laut Gutachten ist die geplante anlasslose Speicherung von Gesichtsbildern, Fingerabdrücken und anderen Daten jedoch ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff. Wie sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Fluggastdatenabkommen zwischen Europa und Kanada ergebe, sei eine anlasslose Datenspeicherung nur bei "objektiven Anhaltspunkten" für Terrorgefahr oder schwere Kriminalität zulässig.

EU – Whistleblower: Das EU-Parlament hat die Kommission aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag zum besseren Schutz von sogenannten Whistleblowern vorzulegen. Dies berichtet SZ (Alexander Mühlauer). Abgeordnete forderten, das Gesetz solle dabei den Begriff des Hinweisgebers weit verstehen und auch Selbständige einbeziehen. Künftige internationale Steuerabkommen sollten entsprechende Schutzklauseln enthalten. Mithilfe eines Fonds könnte Hinweisgebern angemessene finanzielle Unterstützung gewährt werden.

EU – E-Privacy: Rechtsanwalt Niko Härting kritisiert in der FAZ die Pläne der EU-Kommission zu einer neuen E-Privacy-Verordnung. Statt rote Linien zu ziehen, konzentriere sich die geplante Verordnung weiterhin auf die Einwilligung des jeweiligen Internetnutzers. Diese sei jedoch das "bequemste und zugleich wirkungsloseste Schutzinstrument für die Privatsphäre", da die wenigsten Internetnutzer die Datenschutzerklärung tatsächlich lesen würden. 

EU – Soziale Grundsicherung: Eine im deutschen öffentlichen Dienst arbeitende anonyme Autorin plädiert auf verfassungsblog.de für die Einführung einer sozialen Grundsicherung in Europa. Derzeit divergiere das Niveau sozialer Sicherung erheblich: Während in Griechenland eine Grundsicherung vollständig fehle, falle sie in Deutschland verhältnismäßig großzügig aus. Aus Angst vor Sozialleistungstourismus beschränke Deutschland die Leistungen daher auf Bürger, die in Deutschland erwerbstätig waren oder sind. Da nicht einzelne Staaten für die Existenzsicherung sämtlicher europäischen Bürger zuständig sein könnten, müssten die einzelnen Staaten diese gewährleisten. Eine unionsrechtliche Kompetenz zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung von Grundsicherungssystemen könne Artikel 153 Abs. 1 lit. c AUEV entnommen werden. Das zu gewährleistende Existenzminimum habe sich dabei an den Lebenshaltungskosten in den Mitgliedstaaten zu orientieren und sei von diesen festzulegen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Oktober 2017: EU-Entsenderichtlinie / Zensus vor BVerfG / Keine Kengeter-Einstellung . In: Legal Tribune Online, 25.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25211/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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