Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2017: Mann ≠ Gleich­stel­lungs­be­auf­tragter / Siche­rungs­haft bei Gewalt / Tröndle ver­storben

11.10.2017

Justiz

BGH zu Sicherungshaft: Ein ausreisepflichtiger Ausländer, der sich mit Gewalt gegen seine Festnahme wehrt, kann in Sicherungshaft genommen werden. Seine Gewaltanwendung stelle "eine unmissverständliche Kundgebung des Entziehungswillens" dar, für die es sodann keine mündliche Erklärung des Abzuschiebenden mehr benötige, urteilte der Bundesgerichtshof. zeit.de bringt eine Meldung über die Entscheidung.

BVerfG  Familiennachzug: Zwei Verfassungsbeschwerden sind derzeit wegen des bis März 2018 ausgesetzten Familiennachzugs für Bürgerkriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Karlsruhe anhängig. Die taz (Christian Rath) schildert die Fälle der beiden Minderjährigen. In einer Sache werde  das Bundesverfassungsgericht noch in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden müssen, weil der Beschwerdeführer volljährig wird. Die Anwälte sehen den Schutz der Familie und die UN-Kinderrechtskonvention verletzt.

BGH zu verspätetem Ersatzflug: Wenn sich der Ersatzflug für einen annullierten Flug erheblich verspätet, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Schließlich hätten die Fluggäste auch in diesem Fall ihren Bestimmungsort nicht pünktlich erreicht, begründete der Bundesgerichtshof seine Entscheidung. Die Fluggesellschaft, die den ursprünglichen Flug annullierte, kann in Haftungsfragen auch nicht auf die Airline des verspäteten Flugs verweisen. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet den zugrunde liegenden Fall.  

LG Arnsberg – Gladbecker Geiselnehmer: Einer der beiden Geiselnehmer von Gladbeck, Dieter Degowski, wird nach 30 Jahren Freiheitsentzug aus der Haft entlassen. Das Landgericht Arnsberg habe die Freilassung umfassend geprüft und folgte den positiven Prognosen. Nach der Freilassung werde er engmaschig kontrolliert und betreut. Die SZ (Annette Ramelsberger) und die FAZ (Reiner Burger) erinnern an die Tat von Degowski und seines Komplizen.

"Man kann sich mit Grauen an das Geiseldrama erinnern und kann dennoch der Überzeugung sein, dass selbst einer wie Degowski die Chance auf Resozialisierung verdient. Das macht unseren Rechtsstaat aus", konstatiert Annette Ramelsberger (SZ).

OLG Hamburg zu Fatih S.: Das Oberlandesgericht Hamburg hat den kurdischen Journalisten Fatih S. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Er habe von Januar bis November 2016 für den türkischen Geheimdienst MIT die kurdische Szene in Hamburg ausspioniert, meldet spiegel.de.

LG Dortmund – KiK: Das Londoner Institute Forensic Architecture hat für das Verfahren gegen KiK wegen des Brandes in einer Textilfabrik im pakistanischen Karatschi im September 2012 ein Video produziert, das via Computersimulationen den Hergang des Brandes nachstellt. Dies hatten die Rechtsanwälte der Angehörigen von vier Brandopfern in Auftrag gegeben. Die taz (Hannes Koch) konnte das Video bereits sehen und fasst die Argumentation der Anwälte sowie den Stand des Verfahrens zusammen. 

BSG – Schauspielerin: Am morgigen Donnerstag wird das Bundessozialgericht über den Fall einer Schauspielerin entscheiden, der die Arbeitsagentur die Aufnahme in die amtliche Schauspielervermittlung versagte. Rebecca M. hatte dagegen wegen Diskriminierung geklagt, weil sie vermutet, dass ihr Alter sowie ihr Abschluss an einer privaten Schauspielschule die Ablehnung bedingten. Die Agentur führte als Grund etwa an, dass sie "ohne jeden Charme" spiele und "ältlich" wirke, schreibt die SZ (Veronika Wulf).

AG Hamburg – G-20: Das Jugendschöffengericht Hamburg hat Yannick M. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, weil er bei den G-20-Protesten Flaschen auf Polizisten warf und einen Mann attackierte, wobei er noch auf dessen Kopf eintrat, als dieser bereits am Boden lag. Die taz (Friederike Gräff) hat die Urteilsverkündung begleitet und gibt Eindrücke aus der Biografie des Verurteilten und Besonderheiten dieses G-20-Prozesses wieder.

LG Freiburg – Fall Maria L.: Im Verfahren gegen Hussein K. gewährt dessen Pflegemutter Einblicke in das Leben des Angeklagten und sein Verhalten nach der Tatnacht. Das Landgericht Freiburg versucht derzeit, das tatsächliche Alter des Angeklagten in Erfahrung zu bringen, nachdem die Altersfrage bestimmt, ob K. nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Die Mitarbeiter der zuständigen Jugendämter zweifelten nicht an seiner Minderjährigkeit. Die Staatsanwaltschaft hingegen gehe davon aus, dass er bereits 22 Jahre alt sei, teilt spiegel.de (Jan Friedmann) mit.

StA Freiburg – Joggerin: Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat Anklage gegen den Fernfahrer Catalin C. erhoben. Sie verdächtigt ihn, in Endingen am Kaiserstuhl eine Joggerin vergewaltigt und getötet zu haben. Der Angeschuldigte habe den Vorwurf nicht bestätigt, meldet die SZ (rso)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2017: Mann ≠ Gleichstellungsbeauftragter / Sicherungshaft bei Gewalt / Tröndle verstorben . In: Legal Tribune Online, 11.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24945/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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