Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2017: Mauss zu Bewäh­rungs­strafe ver­ur­teilt / BAW beendet NSA-Ermitt­lungen / Beschluss zur EU-Staats­an­walt­schaft

06.10.2017

 

Justiz

BAW – NSA-Affäre: Die Bundesanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Überwachung des deutschen Telekommunikationsverkehrs durch die US-amerikanische NSA und das britische GCHQ eingestellt. Dies berichten u.a. SZ (Ronen Steinke) und netzpolitik.org (Anna Biselli). Die geheimdienstliche Tätigkeit richte sich nicht "gegen die Bundesrepublik Deutschland", wie es § 99 Strafgesetzbuch (StGB) voraussetze. Hierfür verweist die Bundesanwaltschaft auf die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dessen Präsident Hans-Georg Maaßen erklärt, es liege durchaus im deutschen Interesse, sich am "Geben und Nehmen" der geheimdienstlichen Partner zu beteiligen, da Deutschland in der Terrorabwehr abhängig von Erkenntnissen der britischen und amerikanischen Geheimdienste sei.

Heribert Prantl (SZ) kritisiert die Verfahrenseinstellung, da die Bundesanwaltschaft mit ihr zum Ausdruck bringe, dass die Wahrung der Bürgerrechte für sie kein schützenswerter Belang sei.

BVerfG zu Einsatz von Fraktionsgeldern: Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, damit Gelder für die Ausübung eines Abgeordnetenmandats nicht für parteiliche Wahlkampfaktivitäten eingesetzt werden. Dies berichten u.a. SZ (Wolfgang Janisch), lto.de und tagesschau.de (Klaus Hempel). Insbesondere der Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern sei "missbrauchsanfällig" und "öffentlich weitgehend nicht" nachzuvollziehen. Die zugrunde liegende Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 verwarf das Gericht dennoch, da ihm der Nachweis eines nicht nur punktuellen Missbrauchs fehlte. Im Rahmen der Beschwerde hielt das Verfassungsgericht überdies an der 5-Prozent-Klausel fest und sprach sich gegen die Einführung einer Eventualstimme aus. Eine solche sei angesichts der erhöhten Komplexität und Fehleranfälligkeit des Wahlvorgangs nicht unbedingt ein gleich geeignetes, milderes Mittel zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes.

BGH zu Informationspflichten von Maklern: Immobilienmakler müssen in ihren Inseraten Angaben aus dem Energieausweis wie Baujahr oder Effizienzklasse des jeweiligen Objekts veröffentlichen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de berichten. Fehlten die betreffenden Angaben, liege hierin ein Vorenthalten "wesentlicher Informationen", wodurch der betreffende Makler gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße. Eine EU-Richtlinie habe entsprechende Belehrungspflichten vorgesehen, jedoch sei diese durch den deutschen Gesetzgeber unzureichend umgesetzt und die Belehrungspflicht auf Verkäufer und Vermieter beschränkt worden. Das Verfahren war durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Gang gebracht worden, die aus diesem Anlass von der taz (Malte Kreutzfeldt) porträtiert wird. 

BGH zu Tabakwerbung im Internet: Tabakhersteller dürfen auf der Startseite ihres Unternehmens nicht für Zigarettenkonsum werben, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Rechtsanwältin Evelyn Schulz und Studentische Hilfskraft Jonas Weimert erläutern die Entscheidung auf lto.de. Es handele sich dabei um eine "Werbung für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft", die nach dem früheren § 21 Abs. 4 des Vorläufigen Tabakgesetzes (inzwischen § 19 Abs. 3 Tabakerzeugnisgesetz) verboten sei. Unter derartigen "Diensten der Informationsgesellschaft" seien nicht nur entgeltliche Angebote zu verstehen, sondern jegliche Form der "kommerziellen Kommunikation". Auch könne sich das Unternehmen bei seiner Website nicht auf die Privilegierung für Tabak-Fachpresse berufen, da sich diese nicht nur an ein Fachpublikum, sondern an die breite Öffentlichkeit richte.  

AG Stuttgart zu Angriff auf Großkreutz: Das Amtsgericht Stuttgart hat Freiheitsstrafen gegen zwei Jugendliche wegen eines Angriffes auf den Fußballer Kevin Großkreutz verhängt. Dies berichten u.a. spiegel.de (Frieder Pfeiffer) und FAZ. Großkreutz selbst war dem Verfahren ferngeblieben, obwohl er als Zeuge geladen war. Das Gericht verzichtete indes auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes, weil die Ladung formlos und ohne Empfangbeleg erfolgt sei.

OLG Hamm zu Nichtraucherschutz im Gefängnis: Die Justizvollzugsanstalten müssen den Nichtraucherschutz auch im Gefängnis gewährleisten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, wie lto.de meldet. Anlass war eine einstündige Unterbringung eines nichtrauchenden Strafgefangenen in einem Warteraum eines Justizvollzugskrankenhauses zusammen mit 14 anderen Gefangenen, von denen acht rauchten. Die effektive Durchsetzung des Nichtraucherschutzes gebiete es, dessen Einhaltung auch tatsächlich zu kontrollieren, etwa durch Verwendung von Rauchmeldern, so das Gericht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Oktober 2017: Mauss zu Bewährungsstrafe verurteilt / BAW beendet NSA-Ermittlungen / Beschluss zur EU-Staatsanwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 06.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24867/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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