Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry ange­klagt / Justiz-Reform in Ukraine

05.10.2017

Recht in der Welt

EGMR zu Kollektivausweisung: verfassungsblog.de (Dana Schmalz) analysiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Rückschiebungen in der Grenzzone der spanischen Enklave Melilla. Indem die beiden Beschwerdeführer ohne Kenntnis der individuellen Umstände nach Marokko zurückgeführt wurden, sei das Verbot der Kollektivausweisung verletzt worden. Das Urteil sei, so die Autorin, bedeutsam für die zentrale Frage nach dem Ausgleich zwischen staatlichem Souveränitätsinteresse und den Rechten der Migranten. Bemerkenswert sei, dass der Gerichtshof nicht auf die die behauptete Möglichkeit eingegangen ist, an einem Grenzposten Asyl zu beantragen.

Ukraine – Justizreform: Das ukrainische Parlament hat eine umfassende Justizreform verabschiedet. Kritiker bemängeln nicht nur das sorgfaltswidrige Gesetzgebungsverfahren, sondern auch die Inhalte. Das Gesetz sieht ein neues Oberstes Gericht vor, das als nicht unabhängig gilt. Zudem wurden kurze Fristen für Ermittlungsverfahren eingeführt. Diese könnten dazu führen, dass Korruption und Wirtschaftsverbrechen nicht aufgeklärt werden, kritisiert der Leiter des Anti-Korruptions-Aktionszentrums laut SZ (Florian Hassel).

Ungarn – NGO-Gesetz: Im Streit um ein ungarisches Gesetz, das Auflagen für aus dem Ausland unterstützte Nichtregierungsorganisationen vorsieht, hat die Europäische Kommission erklärt, dass ihre Bedenken durch die bisherigen Äußerungen Ungarns nicht beseitigt worden seien. Das meldet die FAZ (Stephan Löwenstein). Damit wird ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wahrscheinlicher.

Sonstiges

Verpasste Flüge: Anlässlich von Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Düsseldorfer Flughafen befasst sich der Rechtsreferendar Tim Jülicher auf lto.de mit Ersatzansprüchen von Passagieren, die ihren Flug verpasst haben. In Betracht komme eine Haftung des Staates, dem nach dem Luftsicherheitsgesetz die Kontrollen obliegen und der dafür Beliehene einsetzt. Wenn organisatorische Fehler im Vorfeld der Kontrolle für den verpassten Flug ursächlich seien, könne sich ein Anspruch gegen den Flughafenbetreiber aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ergeben. Um eine Anspruchskürzung wegen Mitverschulden zu vermeiden, sollten Passagiere rechtzeitig eintreffen und dies nach Möglichkeit dokumentieren.

Das Letzte zum Schluss

Fahrrad ohne Eigentumsnachweis: Die Polizei hat in Haldensleben bei Magdeburg einen Fahrradfahrer angehalten und das Fahrrad beschlagnahmt. Begründung: Der Fahrer könne sein Eigentum nicht nachweisen. lawblog.de (Udo Vetter) hält das Vorgehen für ausbaufähig und sieht schon gut gefüllte Asservatenkammern.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry angeklagt / Justiz-Reform in Ukraine . In: Legal Tribune Online, 05.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24845/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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