Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry ange­klagt / Justiz-Reform in Ukraine

05.10.2017

Justiz

StA Dresden zu Petry: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage wegen Meineids gegen die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry erhoben. Sie wirft ihr vor, vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags unter Eid falsch ausgesagt zu haben. In der Befragung ging es um Darlehen, die von AfD-Kandidaten verlangt wurden. Petry, die inzwischen in den Bundestag gewählt wurde, sich aber von der AfD abgewandt hat, gibt zu, dass ihre Aussage falsch war, bestreitet aber eine entsprechende Absicht. Es berichten die SZ (Jens Schneider), die Welt (Philip Kuhn) und lto.de.

Heribert Prantl (SZ) sieht den Ruf von Frauke Petry erodieren. Neben dem Meineid könne auch die Wählertäuschung diskutiert werden. Diese sei zwar nicht vom Strafrecht erfasst, aber dennoch eine "Sauerei".

OLG München – Verzögerung im NSU-Prozess: Weil die Verteidiger der Mitangeklagten André E. und Ralf Wohlleben innerhalb weniger Stunden insgesamt zehn Befangenheitsanträge gestellt haben, verzögert sich der Beginn der Plädoyers durch die Nebenkläger im NSU-Prozess. Nach der Erteilung von Hinweisen unterbrach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Hauptverhandlung bis zum 24. Oktober. Damit wird es wahrscheinlich in diesem Jahr nicht mehr zur Urteilsverkündung kommen, wie die SZ (Annette Ramelsberger/Wiebke Ramm) und blog.zeit.de (Tom Sundermann) berichten.

LG Augsburg – Mord an lesbischen Paar: Vor dem Landgericht Augsburg ist ein Mann angeklagt, dem vorgeworfen wird, ein lesbisches Paar getötet zu haben. Im Verlauf der Tat soll er die Geheimzahlen eines Bankkontos verlangt und eine Handtasche entwendet haben. Laut der Welt (Gisela Friedrichsen) wirft das brutale Vorgehen der mit einem Messer ausgeführten Tötungen Fragen nach den Gründen auf.

LG Magdeburg – Tierrechtsaktivisten: Am kommenden Mittwoch findet am Landgericht Magdeburg die Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen drei Tierrechtsaktivisten statt, die in eine Schweinemastanlage eingebrochen sind und massive Verstöße gegen das Tierschutzrecht aufgedeckt haben. Das Amtsgericht Haldensleben hatte die Tierrechtler auf Grundlage des rechtfertigenden Notstands freigesprochen, da die staatlichen Stellen ohne Videobeweise nicht eingeschritten wären. Die Zeit (Fritz Zimmermann) widmet dem Fall eine einseitige Reportage.

LG Wiesbaden – Cum-Ex-Deals: Über die Anklage gegen mehrere Aktienhändler der Hypo-Vereinsbank und den Rechtsanwalt Hanno Berger wegen der Cum-Ex-Geschäfte berichten jetzt auch die FAZ (Marcus Jung), das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und die taz (Hannes Koch). Laut SZ (Klaus Ott) ist unklar, ob Berger, der aktuell in der Schweiz lebt, überhaupt zu dem Prozess erscheinen will. Als Verteidiger habe er unter anderem den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki beauftragt.

Marcus Jung (FAZ) geht davon aus, dass der Prozess von den Anklägern mit größter Akribie und mit Härte betrieben werden wird. Die Botschaft müsse sein, "dass sich eine Steuerhinterziehung dieser Dimension in Deutschland nicht wiederholen darf".

EuGH – Steuervorteile für Apple und Amazon: Die Europäische Kommission verklagt Irland vor dem Europäischen Gerichtshof, weil Irland sich weigert, 13 Milliarden Euro an aus Sicht der Kommission unrechtmäßigen Steuervorteilen vom US-Konzern Apple einzutreiben. Gleichzeitig verlangt die Kommission von Luxemburg, 250 Millionen Euro von Amazon zu fordern. Sie sieht in den Steuervergünstigungen illegale staatliche Beihilfen, wie die SZ (Alexander Mühlauer), das Hbl (Till Hoppe) und die taz (Eric Bonse) schreiben.

In einem gesonderten Beitrag begrüßt Alexander Mühlauer (SZ), "dass die Europäische Kommission den Druck auf all jene Mitgliedstaaten erhöht, die ein organisiertes System der Steuervermeidung geschaffen haben."

BVerwG zu Beamtenbesoldung in Berlin: Die FAZ (Constantin van Lijnden) befasst sich jetzt auch mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung. Das Gericht sieht in der Besoldung von Polizisten, Feuerwehrleuten und Richtern eine verfassungswidrige Unteralimentation und hat die Regelungen dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Strategische Prozessführung: Die BadZ (Christian Rath) und lto.de (Annelie Kaufmann) berichten von einer Tagung zu "Perspektiven der gemeinnützigen strategischen Prozessführung", die an der Humboldt Universität in Berlin stattgefunden hat. Dort ging es unter anderem um die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Verfassungsbeschwerden gegen Überwachungsgesetze anstrengt, und um das European Center for Constitutional and Human Rights, das momentan Klagen von pakistanischen Arbeitern gegen das Textilunternehmen KiK unterstützt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry angeklagt / Justiz-Reform in Ukraine . In: Legal Tribune Online, 05.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24845/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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