Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry ange­klagt / Justiz-Reform in Ukraine

05.10.2017

Das BVerfG lässt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Studienplatzvergabe im Fach Medizin erkennen. Außerdem in der Presseschau: StA Dresden klagt Frauke Petry wegen Meineid an und Justiz-Reform passiert ukrainisches Parlament.

Thema des Tages

BVerfG – Numerus clausus: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Studienplatzvergabe im Fach Medizin und den "Numerus clausus" verhandelt. An den meisten Universitäten werden Studienfächer nach Noten und Wartezeit vergeben. Teilweise ist ein Abiturschnitt von 1,0 oder eine Wartezeit erforderlich, die länger ist als das Studium selbst. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah darin eine Verletzung der Berufsfreiheit und legte die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieses ließ nun Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit erkennen. Insbesondere äußerten sich die Richter kritisch zu den langen Wartezeiten. Außerdem ist es möglich, dass sie entgegen der Auffassung der Länder, die sich auf die Hochschulautonomie berufen, den Gesetzgeber verpflichten, das Auswahlverfahren detaillierter zu regeln. Von der Verhandlung berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und swr.de (Gigi Deppe).

Paul Munzinger (SZ) wünscht sich, dass im Auswahlverfahren weniger auf die Abiturnote und mehr auf Berufserfahrung, Vorwissen und Motivation geschaut wird. Andreas Mihm (FAZ) gibt dagegen zu bedenken, dass individuelle Auswahlverfahren aufwendig und kostenintensiv seien. Zudem habe das Land seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mit Einser-Abiturienten als Ärzten.

Im Interview mit dem Tsp (Tilmann Warnecke) erläutert Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung die verschiedenen Auswahlverfahren sowie deren Vor- und Nachteile.

Rechtspolitik

Trojaner für hessischen Verfassungsschutz: Die hessische Landesregierung will dem Landesamt für Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Innenminister Peter Beuth (CDU) vorgestellt. Das Gesetz soll sowohl die Quellen-Telekommunikationsüberwachung als auch die Onlinedurchsuchung ermöglichen und sieht einen doppelten Richtervorbehalt für Erhebung und Verwertung der Daten vor. netzpolitik.org (Anna Biselli) zeigt sich überrascht, dass die in Hessen mitregierenden Grünen bei dem Vorhaben mitmachten.

Umgang mit AfD im Bundestag: Unter dem Titel "Vorhang auf für Maestro Schäuble" beschäftigt sich die Zeit (Martin Klingst u.a., zeit.de-Zusammenfassung) mit dem Umgang mit der AfD im neuen Bundestag. In dem Beitrag kommt auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu Wort, der einen umsichtigen Umgang anmahnt. Sollte der neue Bundestagspräsident seine Ordnungsmacht überziehen, drohe eine Niederlage in Karlsruhe.

Wahlsystem: Der ehemalige Rechtsprofessor und Politiker Hans Peter Bull kritisiert das aktuelle Wahlsystem, das bei der Bundestagswahl durch 46 Überhang- und 65 Ausgleichsmandate zu einer starken Vergrößerung des Parlaments geführt hat. Er stellt zwei alternative Modelle vor, die dieses Problem vermeiden: Die Abschaffung der derzeitigen Erststimme und das "Grabensystem", bei dem die Wahlkreissitze nicht mit den Listen verrechnet werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2017: Numerus clausus vor BVerfG / Frauke Petry angeklagt / Justiz-Reform in Ukraine . In: Legal Tribune Online, 05.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24845/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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