Die juristische Presseschau vom 21. September 2017: Gerichte gegen Aus­lie­fe­rungen / Min­dest­lohn bei Nacht­zu­schlag / Juristen-Perü­cken in Afrika

21.09.2017

Justiz

BAG zu Mindestlohn bei Nachtzuschlag: Der Mindestlohn ist die Grundlage für die Berechnung von Nacht- und Feiertagszuschlägen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, wie die FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de melden. Geklagt hatte eine Montagearbeiterin, für deren Nachtzuschlag ein älterer Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von sieben Euro herangezogen wurde. Dies ist laut dem Bundesarbeitsgericht unzulässig, denn die Nacht- und Feiertagszuschläge seien Teil des "tatsächlichen Stundenverdienstes".

In einem gesonderten Beitrag beantwortet spiegel.de die wichtigsten Fragen zum Urteil und weist auf die bisherige Rechtsprechung zum Mindestlohngesetz hin.

BAG zu unbilligen Weisungen: Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Auffassung aufgegeben und sich der Ansicht des Zehnten Senats angeschlossen, nach der Arbeitnehmer unbillige Weisungen nicht befolgen müssen. Rechtsanwalt Günther Heckelmann kritisiert auf lto.de diese Rechtsprechungsänderung. Das einstweilige Verfügungsverfahren biete eine geeignete Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sich schnell Klarheit zu verschaffen. Ein Weigerungsrecht solle daher nur bei offensichtlichen Fällen von unbilligen Weisungen angenommen werden.

LG Berlin zur Mietpreisbremse: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) trägt Reaktionen auf den Beschluss des Landgerichts Berlin zusammen, in dem die Mietpreisbremse als verfassungswidrig bezeichnet worden ist. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hält die Regelung weiter für verfassungskonform und verweist darauf, dass nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit entscheide. Eigentümerverbände sowie Politiker von FDP und AfD begrüßten die Entscheidung und äußerten grundsätzliche Kritik an der Mietpreisbremse.

In einem Kommentar bezeichnet Christian Rath (taz) den Beschluss als "eine juristische Meinungsäußerung von drei Berliner Juristen". Er sieht in den regional unterschiedlichen Wirkungen der Mietpreisbremse keine unsachliche Benachteiligung von Berliner Vermietern. Die Regelung solle die "Dynamik dieses Anstiegs jeweils brechen". Das Problem sei eigentlich ein praktisches. Um die Wohnungsknappheit in Ballungszentren zu lindern, brauche es mehr öffentlich geförderte günstige Wohnungen mit Sozialbindung.

OVG Koblenz zu Abschiebungen nach Afghanistan: Es bestehe keine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit für zurückkehrende Zivilpersonen in allen Teilen Afghanistans. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Beschluss von Anfang des Monats, über den lto.de (Tanja Podolski) berichtet. Der Konflikt sei regional unterschiedlich ausgeprägt. An dieser Einschätzung habe sich auch durch die jüngsten Anschläge nichts geändert.

Unterbringung wegen HIV: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet über den Fall eines Mandanten, der in einer forensischen Klinik untergebracht ist, weil er eine HIV-Infektion hat und zu ungeschütztem Sex neige. Ein Gutachter sei jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die Einnahme von Medikamenten die Gefahr einer Infizierung von Sexualpartnern nur noch theoretisch bestehe. Damit müsse sich nun das nicht benannte Gericht befassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. September 2017: Gerichte gegen Auslieferungen / Mindestlohn bei Nachtzuschlag / Juristen-Perücken in Afrika . In: Legal Tribune Online, 21.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24633/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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