Die juristische Presseschau vom 13. September 2017: Siche­rungs­ver­wah­rung für Zschäpe? / Recht auf Natur / Polizei auf Demos

13.09.2017

Recht in der Welt

Großbritannien – Brexit: Das britische Parlament hat für das von der Regierung vorgeschlagene EU-Austrittsgesetz gestimmt. Nun gehe das Gesetz in die Ausschüsse. Diese beraten ab Oktober und sehen sich bereits mit 136 Änderungsanträgen konfrontiert, wie die taz (Dominic Johnson) schreibt.

Polen – Verfassungsgerichtspräsidentin: Ist die  Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przyłębska rechtmäßig im Amt? Sind die Urteile des polnischen Verfassungsgerichts überhaupt gültig? Dies sind die Fragen, die das Oberste Gericht Polens zu beantworten abgelehnt hat. Wie das Gericht der Entscheidung auswich, beschreibt die SZ (Florian Hassel).

Florian Hassel (SZ) zeigt sich erstaunt über das Vorgehen des Obersten Gerichts. Zwar vermieden die Richter des Obersten Gerichts damit eine "volle Konfrontation" mit der Regierungspartei PiS, diese arbeite allerdings bereits daran, das Gericht mit Gefolgsleuten zu besetzen.   

USA – Affen-Bild: Die Tierrechtsorganisation Peta und der Fotograf David Slater haben wegen der Urheberrechte an der vom Tier ausgelösten Bildaufnahme eines Makaken einen Vergleich geschlossen. Slater wird 25 Prozent der künftigen Einnahmen von dem mit seiner Kamera aufgenommenen Affen-Foto an gemeinnützige Organisationen spenden, die sich für den Schutz der Affen in Indonesien einsetzen. Peta vertrat die Position, die Urheberrechte stünden dem Tier zu. zeit.de (Friedhelm Greis), SZ (Laura Hertreiter) und FAZ (klau) berichten über das Verfahren, das den Fotografen in finanzielle Nöte brachte.

Spanien – katalanische Unabhängigkeit: Das spanische Verfassungsgericht hat das katalanische Abspaltungsgesetz ausgesetzt und für verfassungswidrig erklärt, meldet deutschlandfunk.de. In der vergangenen Woche kassierte das Gericht bereits das Gesetz zum geplanten Unabhängigkeitsreferendum.

Irak – kurdische Unabhängigkeit: Mit eindeutiger Mehrheit hat das irakische Parlament das Unabhängigkeitsreferendum der Kurden im Norden des Landes abgelehnt. Sie wollten am 25. September über ihre Separation abstimmen, meldet die SZ.

Sonstiges

Polizeiliche Aufrüstung bei Versammlungen: Welche Mittel darf die Polizei rechtmäßigerweise zum Schutz vor und von Demonstranten einsetzen? Mit dieser Frage befasst sich Johannes Franke auf juwiss.de ausführlich. Anlass bot die Anwesenheit einer SEK-Einheit bei einer linken Demonstration im sächsischen Wurzen am vorvergangenen Samstag. Die Anwesenheit von Polizisten, erst recht besonders bewaffneter Beamter, könne Versammlungsteilnehmer abschrecken und somit einen faktischen Eingriff in die Versammlungsfreiheit bedeuten.

Krankmeldungen als Streik: Anlässlich der zahlreichen Krankmeldungen von Air-Berlin-Piloten am vergangenen Montagabend und Dienstagmorgen erläutert spiegel.de, wie dieses Vorgehen im Sinne einer Arbeitskampfmaßnahme rechtlich zu werten ist.

Politische Meinungsforschung: Unter dem Titel "Die Idee der Freiheit gewinnt wieder an Boden" teilt die FAZ (Hendrik Wieduwilt) die Ergebnisse einer aktuellen politischen Meinungsforschung in Deutschland mit. So sei etwa der populistische Zeitgeist im Abklingen begriffen, der Freiheitsindex auf dem höchsten Wert seit 2011.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. September 2017: Sicherungsverwahrung für Zschäpe? / Recht auf Natur / Polizei auf Demos . In: Legal Tribune Online, 13.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24465/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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