Die juristische Presseschau vom 13. September 2017: Siche­rungs­ver­wah­rung für Zschäpe? / Recht auf Natur / Polizei auf Demos

13.09.2017

Justiz

BVerwG – Nordseestrand: Gibt es ein Recht auf freien Zugang zur Natur? Diese Frage wird das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Mittwoch verhandeln. Die Bewohner der Nachbargemeinden eines Nordseestrands haben dagegen geklagt, dass eine Tourismus-GmbH nur Kurkarteninhabern und Gemeindeeinwohnern kostenlosen Zugang zum Strand gewährt. Die SZ (Wolfgang Janisch) erinnert auch daran, in welchen Fällen das Recht der Allgemeinheit an der Natur bereits die Justiz beschäftigt hat. Die Welt (Ulrich Exner) zeichnet den Fall und insbesondere das Engagement des Klägers Janto Just nach.

BVerfG zu Schlecker-Prozess: Bildaufnahmen im Schlecker-Prozess sind nur zum Prozessauftakt und bei der Urteilsverkündung zulässig. Für andere Zeitpunkte bedarf es einer Entscheidung im Einzelfall. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit die Sitzungsverfügung des Landgerichts Stuttgart und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Springer-Verlag ab. lto.de (Martin W. Huff) erklärt die Karlsruher Entscheidung. Auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) bringt eine Meldung.

LG Neubrandenburg zu SS-Sanitäter: Das Landgericht Neubrandenburg hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. eingestellt, weil der Angeklagte wegen seiner Demenz nicht mehr verhandlungsfähig sei. Die Anklage warf ihm Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vor. Die SZ (Oliver Das Gupta) resümiert das Verfahren.

BGH zu Bankgebühren: Banken dürfen für Kundenbenachrichtigungen nur solche Entgelte verrechnen, die angemessen und tatsächlich angefallen sind. Verwaltungs- und Personalaufwand hat die Bank selbst zu tragen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und gab damit der Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden statt, die sich gegen überhöhte Gebühren der Sparkasse Freiburg/Nördlicher Breisgau gewehrt hatte. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die Welt (Karsten Seibel - erweiterte Onlinefassung) fassen die Argumente des Gerichts zusammen. swr.de (Klaus Hempel) betont, das Urteil gelte für alle Bankkunden.

Anlässlich der Entscheidung fasst focus.de die bereits als rechtswidrig abgeurteilten Bankgebühren zusammen.

BGH zu Kinderlärm: Andauernder Kinderlärm kann Mieter zur Mietminderung berechtigen. Es bedürfe zwar einer erhöhten Toleranz, aber diese kenne Grenzen, so der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss. Um die Mietminderung durchzusetzen, reiche statt eines detaillierten Lärmprotokolls auch eine Beschreibung des Lärms, meldet die SZ.  

OVG Berlin-Brandenburg zu Merkels Abendessen: Bundeskanzlerin Merkel muss vor der Bundestagswahl keine Auskunft über nichtprivate Abendessen im Bundeskanzleramt geben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor dem Auskunftsanspruch eines Bloggers stattgegeben, meldet die FAZ.

LG Freiburg – Fall Maria L.: Für focus.de erklärt ein Profiler, was Hussein K. dazu veranlasst haben mag, Maria L. zu vergewaltigen und bewusstlos in einen Fluss zu legen.

EuG zu BMW-Beihilfe: Deutschland darf dem Autokonzern BMW die geplante Beihilfe für Elektroautos nicht in voller Höhe auszahlen, dagegen spreche der Anreizeffekt. Das Europäische Gericht bestätigte diese Entscheidung der Europäischen Kommission und ihr weites Ermessen in Sachen Beihilfen. Rechtsanwalt Ulrich Soltész schildert auf lto.de die Urteilsgründe und die Konsequenzen der weiten Befugnisse der EU-Kommission für die Rechtssicherheit.

LG Paderborn – Höxter: Die Auswertung von Sprachnachrichten habe ergeben, dass im Höxter-Fall der Ehemann Wilfried W. "tonangebend" gewesen sei. Dies sagte die mit der Auswertung betraute Polizeibeamtin aus, meldet spiegel.de. W. sei "hochgradig manipulativ, intrigant und sexistisch gegenüber den Opfern".    

LG Berlin – verweigerte Fluggastbeförderung: Die staatliche Fluggesellschaft Kuwait Airways hat einem israelischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin verwehrt, ihn über Kuwait nach Bangkok zu fliegen. Israelis sei es verboten, das Emirat zu betreten. Welche Argumente dafür sprechen, dem Betroffenen die Beförderung zu gewähren, erörtert Rechtsanwältin Eva Ghazari-Arndt auf lto.de ausführlich.

AG Hamburg-St. Georg zu G-20-Ausschreitungen: Das Amtsgericht im Hamburger Stadtteil St. Georg hat einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Er habe an den Ausschreitungen rund um die G-20-Proteste teilgenommen und sich der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, meldet focus.de.

EGMR zu privater Internetnutzung: swr.de (Gigi Deppe/Bernd Wolf u.a.) erörtert im "RadioReportRecht" ausführlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Überwachung der privaten Kommunikation von Arbeitnehmern.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. September 2017: Sicherungsverwahrung für Zschäpe? / Recht auf Natur / Polizei auf Demos . In: Legal Tribune Online, 13.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24465/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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