Die juristische Presseschau vom 7. September 2017: Flücht­ling­s­um­ver­tei­lung recht­mäßig / EuGH kippt Buß­geld gegen Intel / Belei­di­gung durch Fla­tu­lenz?

07.09.2017

Der Europäische Gerichtshof hat Klagen gegen die EU-interne Umverteilung von Flüchtlingen abgewiesen. Außerdem in der Presseschau: Intel erringt Etappensieg im Kampf gegen Rekordbußgeld und ein Furz vor Polizisten bleibt straflos.

Thema des Tages

EuGH zu Umverteilung von Flüchtlingen: Der Beschluss der Europäischen Union, nach dem Flüchtlinge entgegen den Dublin-Regeln auf verschiedene Mitgliedstaaten verteilt werden, ist rechtmäßig. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Beschluss finde seine rechtliche Grundlage in Art. 78 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen erlassen kann, um Mitgliedstaaten bei einem plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen zu helfen. Geklagt hatten Ungarn und die Slowakei. Während die Slowakei ankündigte, das Urteil zu akzeptieren, kündigte Ungarns Regierung Widerstand an. Das Urteil und seine Vorgeschichte stellen die FAZ (Helene Bubrowski), die taz (Christian Rath) und lto.de (Tanja Podolski) vor. Die Reaktionen werden in gesonderten Beiträgen der FAZ (Stephan Löwenstein), der taz (Eric Bonse) und spiegel.de (Markus Becker) zusammengestellt.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, Ungarn dürfe zwar die Flüchtlingspolitik der EU kritisch sehen, müsse sich jedoch an Urteile halten. Laut Steffen Dobbert (zeit.de) belegen das Urteil und die Reaktionen darauf die antieuropäische Haltung von Viktor Orbán. Für Stefan Ulrich (SZ) zeigt der Fall, dass nicht alle Staaten in eine Union passen. Es müsse über zwei verschiedene Modelle des Zusammenschlusses nachgedacht werden.

Die SZ (Peter Münch) schildert in einem gesonderten Beitrag Ungarns Abschottungspolitik und sagt voraus, dass sich durch das Urteil wenig daran ändern werde.

Rechtspolitik

Kampfdrohnen: netzpolitik.org (Constanze Kurz) weist auf ein Positionspapier des European Centers for Constitutional and Human Rights (ECCHR) zum Einsatz von bewaffneten Drohnen hin. Darin fordern die Autoren von der Bundesregierung eine enge, restriktive Auslegung des Völkerrechts, die sowohl bei der Anschaffung von Drohnen durch die Bundeswehr als auch beim Umgang mit Verbündeten wie den USA berücksichtigt werden müsste.

Flughafen Tegel: Der Weiterbetrieb des Flughafens in Tegel nach Eröffnung von "BER", über den in Berlin in Kürze abgestimmt wird, ist rechtlich ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Justiz erstelltes Gutachten des Verwaltungsjuristen Reiner Geulen, über das die FAZ (Mechthild Küpper) berichtet. Es würde Jahre dauern, alle gemeinsam mit Brandenburg und dem Bund getroffenen Entscheidungen rückgängig zu machen. Zudem würden strengere Lärmschutzvorschriften gelten als zum Zeitpunkt des Flughafenbaus.

Europäische "Bill of Rights": Die ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft Viviane Reding fordert in einem Beitrag für die Welt die Schaffung einer europäischen "Bill of Rights". Da sich die bisherigen Instrumente zum Schutz der europäischen Grundwerte als unwirksam erwiesen hätten, müsse Art. 51 der Grundrechtecharta abgeschafft werden. Dann wäre die Charta nicht nur bei der Durchführung von Unionsrecht anwendbar und würde zu einer echten "Bill of Rights".

Demokratie vs. Verfassung: Auf verfassungsblog.de analyisiert Mattias Kumm, Managing Director of the Center for Global Constitutionalism, wie populistisch-autoritäre Nationalisten einen überspannten Demokratiebegriff gegen Errungenschaften des Verfassungsstaates, wie die Grund- und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, in Stellung bringen. Die Idee eines einheitlichen Volkswillens erkläre die Ablehnung legitimer Opposition, Probleme mit der Legitimation durch rechtliche Verfahren, die Diskreditierung der Beteiligung von Bürgern anderer Länder oder internationaler Institutionen als "ungerechtfertigte Einmischung" sowie die Ausgrenzung von Minderheiten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. September 2017: Flüchtlingsumverteilung rechtmäßig / EuGH kippt Bußgeld gegen Intel / Beleidigung durch Flatulenz? . In: Legal Tribune Online, 07.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24361/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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