Die juristische Presseschau vom 11. August 2017: Schein­selb­stän­dig­keit im Bun­destag / Ums­trit­tener Frak­ti­ons­wechsel / Legaler Spio­na­ge­flug

11.08.2017

Justiz

VG Berlin – Entzogene Akkreditierungen bei G-20: Neun Journalisten haben beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die nachträgliche Entziehung ihrer Akkreditierungen für den G-20-Gipfel eingereicht. Die Regierung hatte ihr Vorgehen mit Sicherheitsbedenken begründet. Die taz (Amna Franzke) und spiegel.de berichten.

LG Saarbrücken – IS-Betrüger?: Am heutigen Freitag will das Landgericht Saarbrücken sein Urteil über den Fall eines Mannes treffen, der im Dezember 2016 einen vermeintlichen IS-Kontaktmann um Geld für einen Sprengstoffanschlag gebeten haben soll. Im Prozess behauptet er, niemals einen Anschlag geplant zu haben. Vielmehr sei es ihm darum gegangen, den sogenannten Islamischen Staat zu betrügen. Die taz (Jörg Fischer) berichtet.

LG München I – Allianz-Renten: Eine ehemalige Vertreterin verklagt die Allianz vor dem Landgericht München I. Sie wirft dem Konzern vor, sie und viele andere Vertreter seit Jahren um einen Teil ihrer Renten zu bringen. In der Berechnung seien zahlreiche Fehler aufgetreten; das Management versuche, die Mängel zu vertuschen. Bewahrheiten sich die Vorwürfe, könnten auf die Allianz Forderungen im dreistelligen Millionenbereich zukommen, so die SZ (Uwe Ritzer).

BVerfG – Numerus clausus: spiegel.de (Matthias Kaufmann) beantwortet die wichtigsten Fragen zum Numerus clausus und zum jüngsten NC-Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem am 4. Oktober mündlich verhandelt werden soll. Die Kläger sehen sich durch das Zulassungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung in ihrem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte verletzt.

BGH zu Organtransplantationen: Anlässlich zurückgehender Organspendezahlen befasst sich die SZ (Christina Berndt) mit dem Urteil des Bundesgerichtshof von Juni diesen Jahres, mit dem nicht nur ein Freispruch für einen Göttinger Mediziner bestätigt wurde, sondern auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Richtlinien geäußert wurden. Dass Alkoholkranke sechs Monate trocken sein müssten, um eine gespendete Leber zu erhalten, verstoße gegen den Gleichheitssatz, so die Richter. Das Urteil sorgt für Verunsicherung unter Ärzten.

Nebentätigkeiten von Richtern: Die Forderung des Berliner FDP-Politikers Marcel Luthe, Nebentätigkeiten von Richtern stärker zu unterbinden, ist auf Kritik aus Justizkreisen gestoßen. Der Sprecher des Berliner Justizsenators, Sebastian Brux, erklärte, dass viele Richter in der Ausbildung von Referendaren tätig seien. Auch wissenschaftliche Tätigkeiten seien erwünscht. Eine Beeinträchtigung der Arbeit bei Gericht sei ausgeschlossen. lto.de (Annelie Kaufmann) schildert die Diskussion, auch in anderen Bundesländern und mit Blick auf die Nebentätigkeiten von Bundesrichtern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. August 2017: Scheinselbständigkeit im Bundestag / Umstrittener Fraktionswechsel / Legaler Spionageflug . In: Legal Tribune Online, 11.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23909/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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