Die juristische Presseschau vom 3. August 2017: BVerfG zu IHK-Pflicht­mit­g­lied­schaft / EGMR ver­hin­dert Abschie­bung / Pen­si­ons­welle

03.08.2017

Justiz

EGMR – Gefährder: Die Abschiebung eines 18-jährigen Gefährders nach Russland ist auf Veranlassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorläufig gestoppt worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Abschiebung noch erlaubt, die nun getroffene Maßnahme bedeute keine Entscheidung in der Sache durch den Gerichtshof, wie die SZ mitteilt. Es berichtet auch lto.de (Tanja Podolski).

Reinhard Müller (FAZ) meint, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe nicht die Kompetenz, in den Vollzug einer "wohlabgewogenen, mehrstufigen Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts einzugreifen. Das Gericht sende ein fatales Signal aus, es spreche sich letztlich selbst die Legitimität ab.

BFH zu Männerverein: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes kann ein Verein, der ein Geschlecht von seiner Mitgliedschaft ausschließt, nicht gemeinnützig sein. Das Gericht bezweifele grundsätzlich, ob ein Verein die Allgemeinheit fördern könne, wenn er einen großen Teil der Allgemeinheit ohne sachlichen Grund ausschließe, berichtet die SZ (Stephan Radomsky). Im entschiedenen Fall ging es um eine Freimaurerloge, die in den Genuss der gemeinnützigen Vereinen gewährten Steuervergünstigungen kommen wollte. Es schreibt auch die FAZ.

BGH – DFB-Akademie: Der Frankfurter Renn-Klub legt gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, nach dem das Gelände der Galopprennbahn im Stadtteil Niederrad – auf dem eine DFB-Akademie entstehen soll – geräumt werden muss, Revision beim Bundesgerichtshof ein. Dies bestätigte eine BGH-Sprecherin, wie die SZ meldet.

VerfGH BW zu Eilantrag: Ein Eilantrag des baden-württembergischen AfD-Abgeordneten Heinrich Fiechtner vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes war nicht erfolgreich. Der Politiker wehrt sich gerichtlich gegen seine Abberufung aus zwei Landtagsausschüssen sowie ein von seiner Fraktion erteiltes Redeverbot, wie die FAZ (Rüdiger Soldt) mitteilt. Mit Blick auf die Parlamentsferien sah das Gericht keine Eilbedürftigkeit.

OLG Brandenburg zu "Pastafaris": Der Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Es fehle nach Ansicht der Richter an einer gemeinsamen Weltanschauung der "Pastafaris", in Wahrheit gehe es ihnen nämlich um eine satirische Auseinandersetzung mit Religion, wie die FAZ (Helene Bubrowski) und die SZ schreiben. Die unterlegene "Kirche" kündigte an, Revision gegen das Urteil und unter Umständen Verfassungsbeschwerde einzulegen.

LG Aachen – Bausparverträge: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat beim Landgericht Aachen wegen der Kündigung lukrativer Bausparverträge Verbandsklage gegen die Aachener Bausparkasse eingelegt. Vielen Kunden, die vergleichsweise hohe Zinsen auf ihr Guthaben erhielten, war von dem beklagten Geldinstitut unter Hinweis auf eine gestörte Geschäftsgrundlage gekündigt worden. Die Verbraucherschützer gehen hingegen davon aus, dass die Verträge erfüllt werden müssen, wie die SZ (Benedikt Müller) und die FAZ (Ina Majewski) berichten.

LG Düsseldorf zu "Testarossa": Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Sportwagenhersteller Ferrari in die Löschung seiner Marke "Testarossa" einwilligen muss, melden die SZ und die FAZ. Das Unternehmen habe die Marke nicht mehr hinreichend genutzt.

LG München zu Ticketverkauf: Nach einem Urteil des Landgerichts München I sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FC Bayern AG, in der die Weitergabe von verkauften Tickets für Fußballspiele in der Allianzarena beschränkt wird, wirksam. Geklagt hatte ein Tickethändler, der sich durch die Klausel in seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sah. Das Gericht gab aber dem Interesse des Fußballvereins an der Gewährleistung einer angemessenen Preisstruktur sowie der Sicherheit im Stadion den Vorzug, wie die SZ München (Stephan Handel) schreibt.

LG Nürnberg-Fürth zu Hoffmann: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Streit um einen Vortrag über das Münchner Oktoberfest-Attentat die Klage des als Neonazi bekannt gewordenen Karl-Heinz Hoffmann gegen den Journalisten Ulrich Chaussy abgewiesen. Hoffmann hatte die "Wehrsportgruppe Hoffmann" ins Leben gerufen, die mit dem Attentat sowie dem Mord an einem jüdischen Verlegerpaar in Verbindung gebracht werde, wie die taz mitteilt.

StA Potsdam – Kai Diekmann: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen "Bild"-Herausgeber Kai Diekmann eingestellt. Eine frühere Kollegin hatte dem Journalisten vorgeworfen, sie sexuell belästigt zu haben, wie die FAZ, die SZ, die taz und die Welt melden.

StA Hannover – Oskar Gröning: Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss seine Haftstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover halte den 96-Jährigen für haftfähig, melden lto.de und spiegel.de. Voraussetzung sei jedoch eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. August 2017: BVerfG zu IHK-Pflichtmitgliedschaft / EGMR verhindert Abschiebung / Pensionswelle . In: Legal Tribune Online, 03.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23771/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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