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Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2017: Gefähr­dern droht Abschie­bung / Arbeits­über­wa­chung beschränkt / Raser­ur­teil ange­fochten

28.07.2017

Die juristische Presseschau

Das Bundesverfassungsgericht billigt die Regelung zur Gefährderabschiebung. Außerdem in der Presseschau: Arbeitnehmerüberwachung ins Blaue hinein ist verboten und als Mörder verurteilte Raser gehen in Revision.

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Thema des Tages

BVerfG zu Abschiebung von Gefährdern: Ausländer, die als Gefährder eingestuft werden, dürfen in einem beschleunigten Verfahren abgeschoben werden. Die Rechtsgrundlage, § 58a Aufenthaltsgesetz, sei mit dem Grundgesetz vereinbar; der Begriff "Gefährder" auch ausreichend klar definiert, entschied das Bundesverfassungsgericht. Demnach dürfen die Innenminister Ausländer "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" ohne Abschiebungsandrohung abschieben. Ein als Gefährder klassifizierter Algerier hatte sich in der Verfassungsbeschwerde gegen seine Abschiebung darauf berufen, dass § 58a Aufenthaltsgesetz formell und materiell verfassungswidrig sei. SZ (Wolfgang Janisch), swr.de (Klaus Hempel) und FAZ (Alexander Haneke) fassen die Entscheidung und die Voraussetzungen einer Gefährderabschiebung zusammen.

Heribert Prantl (SZ) sieht hier seine Auffassung bestätigt, dass es statt ständiger Forderungen nach schärferen Gesetzen einer klugen Anwendung der bestehenden Vorschriften bedürfe. "Nicht die Rechtslage war unzureichend, sondern sie wurde unzureichend genutzt." Niko Busse (FAZ) stellt fest, dass die Gefährderabschiebung zwar ein harter Eingriff in die Grundrechte sei, aber es gebe "keinen vernünftigen Grund, warum eine wehrhafte Demokratie solche Leute auf ihrem Staatsgebiet dulden sollte". Präventive Maßnahmen seien eine Gratwanderung des Rechtsstaats, die hier "im Großen und Ganzen gelungen sei".

Ausnahme der Gefährderabschiebung: focus.de schildert anhand des Falls eines Tunesiers, der trotz Gefährderstatus nicht in sein Heimatland abgeschoben wurde, die Ausnahme des § 58a Aufenthaltsgesetz: Nachdem nicht gewährleistet sei, dass Tunesien die Todesstrafe nicht vollstrecke, setzte das Verwaltungsgericht Frankfurt die Abschiebung aus. 

Rechtspolitik

Änderungen im Familienrecht: Der Amtsgerichtsdirektor Hans-Otto Burschel weist in vier Beiträgen auf blog.beck.de auf weitere "zum Teil tiefgreifende" Änderungen im Familienrecht neben der "Ehe für alle" hin. Er referiert unter anderem das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft, das elterliche Recht zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bei Kindern, das kommende Samenspenderregistergesetz sowie die Regelung zur Bekämpfung von Kinderehen.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Gefährder dürfen abgeschoben werden, Änderungen des Familienrechts

  • Seite 2:

    Justiz: BAG zur Überwachung von Arbeitnehmern, Berliner Raserfall vor BGH, Zschäpe und das NSU-Bekennervideo

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: EGMR erlaubt Kürzung von Pensionen wegen Finanzkrise, Urteil gegen Cumhuriyet-Journalisten, Tunesien verbietet Gewalt gegen Frauen

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2017: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23689 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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