Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2017: Gefähr­dern droht Abschie­bung / Arbeits­über­wa­chung beschränkt / Raser­ur­teil ange­fochten

28.07.2017

Recht in der Welt

EGMR zu gekürzten Pensionen: Staaten dürfen Pensionen während einer Finanzkrise kürzen; sie verstießen damit nicht gegen die Eigentumsgarantie, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Geklagt hatte eine Litauerin, da sie zwischen 2010 und 2013 eine um 15 Prozent reduzierte Pension erhielt. focus.de beschreibt auch den Hintergrund des Falls. Auch die SZ bringt eine Meldung dazu.

Türkei – Journalisten vor Gericht: Am heutigen Freitag sei das Urteil gegen die Mitarbeiter der türkischen Zeitung Cumhuriyet zu erwarten. Die taz (Canan Coskun/Ali Çelikkan) resümiert die Verteidigung der Angeklagten.

Die Aussage des Cumhuriyet-Mitarbeiters Ahmet Şık trete hier besonders hervor, nachdem dieser sich weigerte, sich zu verteidigen und stattdessen aufzeigte, wie die Regierung die Meinungs- und Pressefreiheit gefährde. "Ich verteidige mich hier nicht. Ich klage an." Für die taz fassen Doris Akrap und Ali Çelikkan das Protokoll der Erklärung zusammen.

Tunesien – Gewalt gegen Frauen: Das tunesische Parlament hat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützen soll, melden zeit.de und die FAZ. Tunesiens Frauenministerin Naziha Laabidi spricht von einem "historischen Projekt".

Venezuela – Verfassungsreform: Am kommenden Sonntag soll die venezolanische Bevölkerung Delegierte für die umstrittene verfassungsgebende Versammlung wählen. Die Asamblea Nacional Constituyente wird dafür zuständig sein, eine neue Verfassung für ein neues Staatsmodell zu erarbeiten. Dies hatte Präsident Maduro via Dekret bestimmt. Die Opposition geht davon aus, dass er sie damit ausschalten will. Die taz (Jürgen Vogt) beschreibt die Auseinandersetzungen rund um die Verfassungsreform.

Das Letzte zum Schluss

Ehrliches Finden lohnt: Chapeau für den ehrlichen Finder – ein Mann entdeckte unter einem Baum in Berlin-Neukölln eine Mappe mit 22 Goldbarren sowie 3.500 Euro und brachte seinen wertvollen Fund sogleich zur Polizei. Abgesehen vom Vorzug eines reinen Gewissens gehe er auch finanziell nicht leer aus, denn ihm stehe ein Finderlohn zwischen drei und fünf Prozent zu: spiegel.de teilt das Foto des nicht ganz alltäglichen Fundes.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2017: Gefährdern droht Abschiebung / Arbeitsüberwachung beschränkt / Raserurteil angefochten . In: Legal Tribune Online, 28.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23689/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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