Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2017: Pläd­oyer im NSU-Pro­zess / Mus­ter­fest­stel­lungs­klage / BGH zu Tan-Gebühren

26.07.2017

Recht in der Welt

USA – Jeff Sessions: Wie die FAZ (Andreas Ross) und die SZ (Reymer Klüver) berichten, will US-Präsident Donald Trump den Justizminister Jeff Sessions womöglich in nächster Zeit entlassen. Der Präsident werfe Sessions vor, ihn bei den Ermittlungen wegen geheimer Absprachen mit Russland im Stich gelassen zu haben. Sessions hatte sich in Ermittlungen in diesem Zusammenhang für befangen erklärt. 

EGMR zu Sexualität von Frauen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte, dass ein Gericht in Portugal eine Frau widerrechtlich diskriminierte. Das Gericht hatte den Schadensersatzanspruch einer 50-Jährigen gekürzt, die wegen einer fehlerhaften gynäkologischen Operation Schmerzen beim Geschlechtsverkehr hatte. Die portugiesischen Richter hatten argumentiert, Sexualität spiele für Frauen ab 50 Jahren keine wichtige Rolle mehr, meldet spiegel.de.

Sonstiges

Soziale Zukunft Europas: Der emeritierte Rechtsprofessor Eberhard Eichenhofer analysiert auf verfassungsblog.de das im April dieses Jahres veröffentlichte Reflexionspapier der EU-Kommission zur "sozialen Zukunft Europas". Aus dem Papier folgten zwar keine praktischen Maßnahmen, jedoch begreife es die EU richtigerweise als ein "soziales Europa", das ein Wohlstands- und Wohlfahrtsversprechen enthalte. Ein gemeinsames Handeln in der Sozialpolitik sei die Grundvoraussetzung der europäischen Integration.

Interne Untersuchungen: Im Recht-und-Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsanwalt Thorsten Mäger, welchen Schwierigkeiten Kanzleien bei sogenannten Internal Investigations begegnen können. Umstritten sei, ob die aus der Befragung gewonnen Aufzeichnungen beschlagnahmt werden dürfen. Zudem müsse die Kanzlei den Spagat zwischen Unternehmen und Behörde bewältigen.

Cum-cum-Geschäfte: Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben die sogenannten Cum-cum-Geschäfte als missbräuchlich im Sinne der Abgabenordnung bezeichnet. Dabei werden Aktienan- und -verkäufe kurzfristig getätigt, um die Kapitalertragssteuer für ausländische Anleger zu umgehen. Rechtsanwalt Wilhelm Haarmann bringt in der FAZ seine Bedenken gegen das Schreiben zum Ausdruck.

Autokartell: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) erläutert, was ein verbotenes Kartell ist, welche Bußgelder drohen und wer gegen die Autokonzerne klagen könnte. Die SZ (Caspar Busse) erklärt die Kronzeugenregelung im Kartellrecht. Danach wird das Unternehmen, das als erstes ein Kartell meldet, von dem Bußgeld verschont. Dies diene der besseren Aufklärung und einer Verunsicherung der Kartellangehörigen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2017: Plädoyer im NSU-Prozess / Musterfeststellungsklage / BGH zu Tan-Gebühren . In: Legal Tribune Online, 26.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23619/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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