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Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2017: Pläd­oyer im NSU-Pro­zess / Mus­ter­fest­stel­lungs­klage / BGH zu Tan-Gebühren

26.07.2017

Die juristische Presseschau

Im NSU-Prozess wird das erste Plädoyer der Anklage verlesen. Außerdem in der Presseschau: Maas für Musterfeststellungsklage, BGH erlaubt Tan-Gebühren und ein AfD-Politiker steht vor Gericht.

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OLG München – NSU: Im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte hat der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft die Verlesung des Plädoyers begonnen. Die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Karin Truscheit), die taz (Konrad Litschko), die Welt (Gisela Friedrichsen), spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Tom Sundermann) stellen die Eckdaten des Prozesses dar und geben die Argumente der Bundesanwaltschaft wieder. Diese sieht die Anklage in allen Punkten bestätigt. Zschäpe sei als Mittäterin schuldig, da sie die Mordtaten durch ihre Funktion als "Tarnkappe" des Trios erst ermöglicht habe. Die Abkehr vom rechten Gedankengut sei nicht glaubhaft, da sie als überzeugte und  gefürchtete Nationalsozialistin in den Untergrund gegangen sei und noch nach dem Tod der beiden Mittäter durch Verbreiten des Bekennervideos für eine weiteren Demütigung der Opfer gesorgt habe.

Helene Bubrowski (FAZ) lobt das Gericht, das über vier Jahre lang akribisch versucht habe, das Mosaik der Taten zusammenzusetzen, und nun eine Entscheidung treffen könne. Heribert Prantl (SZ) kritisiert, die Bundesanwaltschaft dürfe den Behörden keinen Persilschein ausstellen, weil staatliche Verstrickung gerade nicht Gegenstand des Prozesses gewesen sei. Gigi Deppe (swr.de) findet angesichts des abgelehnten Antrags unverständlich, dass moderne Hilfsmittel wie Video- und Tonbandaufzeichnungen von der deutschen Justiz noch immer so vehement abgelehnt werden.

Rechtspolitik

Sanierungsgewinne: Der Bundestag hat ein Gesetz zur Nichtbesteuerung von Sanierungsgewinnen beschlossen, das derzeit von der EU-Kommission auf europarechtliche Zulässigkeit hin geprüft wird. Rechtsanwalt Götz Lautenbach prüft auf dem Handelsblatt-Rechtsboard, welche Neuerungen sich aus dem Gesetz ergeben und stellt die dazugehörige Verwaltungsanweisung vor.

Musterfeststellungsklage: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigt in einem Gastbeitrag im Hbl seinen Vorstoß, die Musterfeststellungsklage einzuführen. Gerade aufgrund der neuen Vorwürfe von Kartellabsprachen zwischen Automobilherstellern seien Instrumente für eine zügige und einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich. Das Recht, solche Klagen zu betreiben, solle den Verbraucherschutzverbänden, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern vorbehalten bleiben.

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  • Seite 1:

    Tagesthema und Rechtspolitik: Plädoyer im NSU-Prozess, Musterfeststellungsklage, Sanierungsgewinne

  • Seite 2:

    Justiz: EuGH zu Aufsichtsratsmitbestimmung, BGH zu Gebühren für Tan-SMS, AfD-Politiker vor Gericht

  • Seite 3:

    Welt und Weiteres: Trump will Justizminister entlassen, EGMR verteidigt Sexualität älterer Frauen, Autokartell

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Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2017: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23619 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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